Krankenversicherung bei 4montiger Weiterbildung inDeuschland

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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andreask
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Krankenversicherung bei 4montiger Weiterbildung inDeuschland

Beitrag von andreask » 10.04.2015, 21:24

Hallo an alle,
ich glaube ich habe einen relativ einfachen Fall, komme aber mit Eigenrecherche nicht dahinter, wie ich es lösen soll.

Ich bin aus Österreich und hier arbeitslos geworden, unser Arbeitsamt kann mit Akademikern nicht viel anfangen und Weiterbildung krieg ich auch keine bezahlt (zum einen männlich, zum anderen ohnehin Uniabschluss).

Jetzt würde ich gerne eine Weiterbildung für 4 Monate in Berlin machen. Allerdings ist es nicht nur so, dass das Arbeitsamt mir diese Weiterbildung nicht zahlt, auch mein Versicherungsschutz fällt weg, bin ja dann im Ausland.....

Daher die Frage, ich bin 4 Monate in Berlin zu einer Vollzeit Weiterbildung, was für eine Krankenversicherung kann ich mir da zulegen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Tipps!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.04.2015, 10:28

Um welche Weiterbildung handelt es sich denn? Diese Info ist wichtig, um einen evtl. Versicherungspflichttatbestand in D zu beurteilen.

andreask
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Beitrag von andreask » 11.04.2015, 11:57

danke für die rasche rückmeldung, es wäre diese
http://www.gis-trainer.de/GISAnalyst
(in deutschland wird diese auch gefördert)

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.04.2015, 15:23

Wenn diese Maßnahme nicht von einem deutschen Arbeitsamt gefördert wird und Unterhaltsgeld bezogen wird, löst sie keine Versicherungspflicht in D aus.

Da du nur für 4 Monate in D sein wirst und hier keine Versicherungspflicht ausgelöst wird, gelten m. E. weiterhin die Rechtsvorschriften in Österreich, d. h., die Weiterführung der Versicherung richtet sich nach österreichischem Recht. Der Leistungsanspruch in D wird aufgrund der EU-Regelungen von einer deutschen Krankenkasse erfüllt und mit der österreichischen Kasse abgerechnet.

andreask
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Beitrag von andreask » 11.04.2015, 22:43

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Da du nur für 4 Monate in D sein wirst und hier keine Versicherungspflicht ausgelöst wird, gelten m. E. weiterhin die Rechtsvorschriften in Österreich, d. h., die Weiterführung der Versicherung richtet sich nach österreichischem Recht.
Danke für deine Antwort, genau da liegt mein Problem, wenn ich als Österreicher diese Ausbildung in Deutschland mache, verliere ich die Versicherungsleistung in Österreich.

Ich bin dann zwar nicht in Deutschland versicherungspflichtig, würde mich aber dennoch gerne für diese 4 Monate versichern (da ich sonst 4 Monate unversichert wäre).

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.04.2015, 09:04

andreask hat geschrieben: Danke für deine Antwort, genau da liegt mein Problem, wenn ich als Österreicher diese Ausbildung in Deutschland mache, verliere ich die Versicherungsleistung in Österreich.

Ich bin dann zwar nicht in Deutschland versicherungspflichtig, würde mich aber dennoch gerne für diese 4 Monate versichern (da ich sonst 4 Monate unversichert wäre).
Was meinst du mit Versicherungsleistung? Jemanden, der deine Beiträge zahlt oder den Anspruch auf Leistungen?

Beim Kurzgoogeln habe ich gelesen, dass auch Österreich eine freiwillige Versicherung kennt. Wenn sich seit 2012 nichts Gravierendes geändert hat, bei nicht vorhandenem laufenden Einkommen zu günstigeren Konditionen, als das in Deutschland möglich wäre.

http://kulturrat.at/agenda/ams/infoAMS/online/infodrei

andreask
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Beitrag von andreask » 12.04.2015, 11:26

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Was meinst du mit Versicherungsleistung? Jemanden, der deine Beiträge zahlt oder den Anspruch auf Leistungen?
jemanden, der meine Beiträge zahlt, dies ist momentan das AMS. wenn ich eine ähnliche Fortbildung in Österreich mache, dann zahlen sie auch weiter, wenn ich diese in Deutschland mache, dann nicht.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Beim Kurzgoogeln habe ich gelesen, dass auch Österreich eine freiwillige Versicherung kennt. Wenn sich seit 2012 nichts Gravierendes geändert hat, bei nicht vorhandenem laufenden Einkommen zu günstigeren Konditionen, als das in Deutschland möglich wäre.
ja, die freiwillige Selbstversicherung kenne ich, die kostet 388€/Monat (direkte Info von meiner Krankenkasse), das ganze ist in Deutschland tatsächlich noch teurer?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.04.2015, 06:14

Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung kann ermäßigt werden, siehe mein Link.

andreask
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Beitrag von andreask » 13.04.2015, 09:54

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung kann ermäßigt werden, siehe mein Link.
Ich war bei der Krankenkasse persönlich vor Ort. Auf mich treffen keine Ermäßigungsgründe zu, mein Betrag wäre 388€.

Daher ist ja meine Frage, ob und wie ich mich in Deutschland versichern könnte für die betreffenden 4 Monate. Mit dem österr. Krankenversicherungswesen kenne ich mich recht gut aus.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.04.2015, 08:48

Eine Versicherung ist D wäre nur möglich, wenn der ständige Aufenthalt nach Deutschland verlegt würde. Es gelten die Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedsstaates.

Artikel 11 Abs. 3 Buchstabe e)

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... 3_2004.pdf

andreask
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Beitrag von andreask » 21.04.2015, 11:04

hmm, danke, für die 4 Monate wäre der Wohnsitz wohl Deutschland, aber bei einem Jahr mit 12 Monaten, scheint das zuwenig zu sein;-)

verzwickte Sache...

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