Krankenversicherung für selbstständigen Nicht-EU-Ausländer

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 19.06.2014, 10:40

@Poet
@KVProfi

könnt ihr den Zickenkrieg nicht per PN austragen?
Oder braucht ihr unbedingt ein Publikum?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 12:25

Poet braucht wohl Publikum, ich nicht - werde aber zur Klarstellung gezwungen !

Poet
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Beitrag von Poet » 19.06.2014, 13:58

@KVProfi:...Reaktion in gewohnter Manier.

Ich brauche kein Publikum, schweige aber auch nicht.

Over.

verwirrt23
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Beitrag von verwirrt23 » 19.06.2014, 14:10

Danke an diejenigen, die mir Antworten gegeben haben.

Ich habe bei der DVKA nachgefragt, und die haben leider bestätigt, dass es für meinen Mann keinen Zugang zur GKV gibt.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 14:51

Und ich bleibe dabei, dass Sie die Antwort bekommen, die die gestelle Frage verdient!

Das war doch bitte vorhersehbar.

Deshalb nimmt man sich einen Berater und bezahlt ihn auch dafür!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 14:53

derKVProfi hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Warum einen - zu bezahlenden - Berater einschalten, wenn es im Bereich GKV genau für diese Fragen einen kostenlosen Ansprechpartner, die DVKA, gibt?
Die DVKA und die GKV gibt Auskunft. Sie berät nicht im Sinne von: Wie muss man es machen, damit es ins Gesetz passt!
die Aussage ist nicht korrekt - die Mitarbeiter der GKVen sind nach § 14 dazu SGB V zur Beratung verpflichtet - und die Krankenkassen haften für Falschberatung.

Ob Mitarbeiter von Versicherungsberatern überhaupt zur Beratung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Beratung berechtigt sind, ist da wesentlich unklarer :D eine gesetzliche Grundlage dafür ist mir jedenfalls nicht bekannt.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 14:58

Nun, die GKV ist ja eine Versicherung, oder?

Sie nennt sich so - und auch das Gesetz nennt Sie so - dann ist es eindeutig!

Die Mitarbeiter einer GKV sind verpflichtet zu beraten, richtig - über Gesetze und die Anwendung auf einen konkreten Fall.

Der Berater des Kunden bildet den hypothetischen Fall, also: "wie muss der Fall aussehen, damit er zu einem bestimmten Ergebnis kommt".

Man geht also zum Beispiel vom gewünschten Ergebnis der Beurteilung durch einen SozialVERSICHERUNGsträger aus und kommt dann zur Gestaltung des Falles!

Sie, Lady b, haben natürlich Recht, ich aber eben auch. Lesen Sie sich den Satz genau durch und überlegen Sie einmal, was da steht!
Sie berät nicht im Sinne von: Wie muss man es machen, damit es ins Gesetz passt!
P.S.: Das Finanzamt ist auch zur Beratung verpflichtet - prust ...... lol .... ein Witz ... die Gutnmenschen der SV, die gegen die Interessen Ihres Arbeitgebers verstoßen und aus Kundensicht beraten und optimeiren ... klar, logisch, normal!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 15:05

in dem Satz steht, die GKV gibt Auskunft, die berät nicht....

Die GKV ist laut Gesetz jedoch zu Auskunft (§ 15 SGB I) und zu Beratung (§ 14 SGB I) verpflichtet. Die beiden Begriffe werden genauso im Gesetz verwendet und sind dort und durch die Rechtsprechung auch definiert.

Wenn irgendwelche Einzelpersonen, die juristische Laien sind, diese Begriffe anders als Gesetz und Rechtsprechung verstehen, ist das deren Einzelmeinung.
DerKVProfi hat geschrieben:Nun, die GKV ist ja eine Versicherung, oder?
"GKV" ist die Abkürzung für "Gesetzliche Krankenversicherung" - die Gesetzliche Krankenversicherung wiederum ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen (u. a. § 12 SGB I, § 4 SGB V).

Und die Beratung ist weit reichender als unser lieber KVProfi meint - sie umfasst u. a. die Unter ichtung über die tatsächlichen Umstände, über die Rechtslage und die Verwaltungspraxis, Hinweise über absehbare Rechtsänderungen und umstrittene Fragen und natürlich auch Ratschläge über zweckmäßiges Verhalten in einer konkreten Situation.
Zuletzt geändert von Lady Butterfly am 19.06.2014, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 15:15

Sie berät nicht in dem Sinne, steht dort - nichts anderes!

Nehmen Sie, Lady B, bitte Zur Kenntnis, dass dort explizit steht, dass die Beratung nicht in dem Sinne erfolgt - es sind also Auskünfte, weil die Beratung die Fallkonstruktion vor dem Auskunftsbegehren nicht beinhaltet. das ist aber das,w as der Kunde benötigt.

Und das Finanzamt beraät auch in dem Sinne - Fall - Auskunft! Das Finazamt sagt mir auch nicht, wie ich es anders hätte machen können bzw. müssen!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 15:18

derKVProfi hat geschrieben:Sie berät nicht in dem Sinne, steht dort - nichts anderes!

Nehmen Sie, Lady B, bitte Zur Kenntnis, dass dort explizit steht, dass die Beratung nicht in dem Sinne erfolgt - es sind also Auskünfte, weil die Beratung die Fallkonstruktion vor dem Auskunftsbegehren nicht beinhaltet. das ist aber das,w as der Kunde benötigt.

Und das Finanzamt beraät auch in dem Sinne - Fall - Auskunft! Das Finazamt sagt mir auch nicht, wie ich es anders hätte machen können bzw. müssen!
Das ist ihre persönliche Meinung, die weder vom Gesetz gedeckt wird noch mit der Rechtsprechung übereinstimmt.

Das Gesetz trennt die Begriffe "Auskunft" und "Beratung" im Gegensatz zu Ihnen - allein daran ist erkennbar, dass Ihre Meinung nicht mit dem Gesetz übereinstimmt. Vielleicht sollten Sie mal die Realität zur Kenntnis nehmen und nicht die Fakten verdrehen, wie es Ihnen gerade passt.

Also nicht
der KVProfi hat geschrieben:"wie muss der Fall aussehen, damit er zu einem bestimmten Ergebnis kommt
sondern: was sind die Fakten? was sagen Gesetz und Rechtsprechung in diesem Fall? welche Möglichkeiten gibt es?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 15:31

Sie wollen es nicht verstehen und ich werde Sie auch nicht zum Verstehen bringen!

Beratung ja, aber im Sinne, dass eine Auskunft zu einem bestehenden Fall gegeben wird.

Beratung für einen Kunden vor einer Auskunft ist etwas ganz anderes - Fallkonstruktion!

Sie haben Recht, wenn Sie auf Ihrem Standpunkt stehen, ich habe Recht, wenn ich den Kunden/Manfdanten betrachte.

Ihr Standpunkt sagt, dass man Steuerberater, Rechtsanwälte und Versicherungs- bzw. Unternehmensberater nicht braucht, da die Behörden (DRV, GKV, Finanzamt, Verwaltung und Gerichte) den betroffenen Bürger von sich aus umfassenden und kreativ so beraten, dass er immer das maximum aus allem bekommt. Tolle Einstellung. Wenn man ein anonoymer, also nicht existenter Mensch ist, dann kann man solchen Unfug im World wide Web verbreiten ;-)

Mein Standpunkt sagt, dass man einen Fall ergibnisorientiert gestalten muss, damit der Kunde bei den entsprechenden staatlichen (oder halbstaatlichen) Institutionen das GEWÜNSCHTE Ergebnis erhält.

Das, was wir hier in diesen Fällen machen (Unternehmens- und Versicherungsberatung / Unternehmensberatung natürlich durch die SellSulting Germany Group), ist etwas völlig anderes, als das, was eine Institution, wie die GKV tut oder tun darf!

Ansonsten nehme ich zur Kentnis, dass Sie, aber als annonymer nicht existierender Mensch dürfen Sie das wahrscheinlich, angeblich und mutmaßlich gegen die Interessen Ihres Arbeuitgebers handeln würden, also positiv und aktiv Ihren Arbeitsvertrag verletzten und ggf. auch Ihre Kompetenz (haben annonyme Menschen eine Kompetenz - aber keine überprüfbare) überschreiten - Danke! Ich mag Menschen nicht, die etwas tun, was Sie nicht dürfen (arbeitsrechtlich)! Wer sein AG betrügt, der betrügt auch andere, oderß

broemmel
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Beitrag von broemmel » 19.06.2014, 15:34

@KVProfi
@Lady Butterfly

könnt ihr den Zickenkrieg nicht per PN weiterführen?
Oder braucht ihr Publikum?

@Poet
natürlich hat nie jemand angefangen und es war immer der andere und jeder wehrt sich nur oder stellt klar oder will unbedingt Publikum haben. schon klar.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 15:48

@ broemmel - Danke!

Ich werde weiterhin auf diese Angriffe mit klarstellungen reagieren - immer weiter und weiter - ich zeige Rückrat, die anderen haben mutmaßlich keine Wirbelsäule - Menschen haben eine Wirbelsäule und vor allem auch einen Namen, eine Anschrift und eine E-Mail Adresse! Annonyme Menschen sind keine Menschen, sondern Foren-Trolle und die haben keine Wirbelsäule ;-)

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 15:53

wie gesagt: das ist ihre persönliche Meinung. Die will Ihnen auch niemand nehmen. Aber sie ist nicht in Übereinstimmung mit Gesetzen und Rechtsprechung - die sagen was anderes.

Sie sollten auch nicht den Fehler machen und Finanzamt und Sozialversicherungsträger durcheinanderwirbeln. Auch das ist ein Fehler - hier gibt es durchaus Unterschiede, die man kennen sollte.

Übrigens: Unternehmensberater dürfen (wenn überhaupt) nur sehr eingeschränkt mit Behörden verhandeln - allerdings sollte man sagen, dass sich jeder Unternehmensberater nennen darf. Im Gegensatz zu "Steuerberater" und "Rechtsanwalt" ist "Unternehmensberater" keine geschützte Bezeichnung.

Steuerberater dürfen zwar mit Finanzämtern verhandeln, werden von Sozialversicherungsträgern aber nur in bestimmten Fällen als Bevollmächtigte akzeptiert (insbesondere dann, wenn es um Einzugsstellenarbeit oder Betriebsprüfungen geht). Wenn's in den Bereich "Versicherung" geht, wird's schon schwierig.

Also dürfen - im Gegensatz zu Ihrer Ansicht - weder Unternehmensberater noch Steuerberater umfassend beraten. Und ich weiß nicht, ob es von Steuerberatern als Kompliment verstanden wird, wenn man behauptet, dass sie "kreativ" beraten. Im Zusammenhang mit Buchführung oder Steuern hat "kreativ" doch ein gewisses unseriöses Geschmäckle, nicht wahr?

Auch Versicherungsberater dürfen nicht umfassend beraten - die Erlaubnis kann eingeschränkt oder mit Auflagen versehen werden. Mit entsprechender Erlaubnis ist ein Versicherungsvertreter berechtigt, andere Personen bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten. Also auch hier keine "umfassende" Beratung.

Rechtsanwälte dürfen natürlich rechtlich umfassend beraten - aber hat nicht auch hier der Begriff "kreativ" einen merkwürdigen Nachgeschmack?

Ich möchte Ihnen Ihren Standpunkt ganz gewiss nicht nehmen - aber man sollte doch auch erwähnen dass Ihr Standpunkt nicht immer in Übereinstimmung ist mit dem, was Gesetze und Gerichte sagen.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 16:08

broemmel hat geschrieben:@KVProfi
@Lady Butterfly

könnt ihr den Zickenkrieg nicht per PN weiterführen?
Oder braucht ihr Publikum?

@Poet
natürlich hat nie jemand angefangen und es war immer der andere und jeder wehrt sich nur oder stellt klar oder will unbedingt Publikum haben. schon klar.
es geht hier nicht um Zickenkrieg - ich weiß auch nicht, wie du darauf kommst

GKV hat die Frage gestellt, wieso man für Beratung bezahlen soll, wenn man diese auch kostenlos bekommen kann (in diesem Fall bei der DVKA, die ja auch die Frage beantwortet hat). Daraufhin hat der KVProfi abgestritten, dass es bei Krankenkassen und bei der DVKA überhaupt Beratung gibt - laut seiner Darstellung erhält man dort -wenn überhaupt- nur Auskunft.

Diese Aussage ist nicht korrekt. Und ich bin der Meinung, dass dies auch im öffentlichen Teil des Forums klar gestellt werden sollte damit niemand auf diese Aussage hereinfällt.

Es gibt spezialisierte Beratungsberufe (Steuerberater für steuerliche Angelegenheiten, Rentenberater für Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung, Versicherungberater für Versicherungsverträge - also eher private Versicherungen-, Rechtsanwälte für rechtliche Fragen usw.). Diese Beratung und Spezialisierung hat ihren Grund in der Komplexität der Themen - niemand kann alles wissen.

Aber es sollte doch niemand behaupten allumfassend beraten zu können oder zu dürfen.
Zuletzt geändert von Lady Butterfly am 19.06.2014, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.

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