
Vielleicht angefressen? Rechthaberei? Wer weiß das schon...
Moderator: Czauderna
Er (Mann) ist nicht in der GKV und kommt eben auch nicht rein.Poet hat geschrieben:@KVProfi: Was ist denn an der Wenn/Dann-Aussage zur Fami so katastrophal falsch?![]()
Vielleicht angefressen? Rechthaberei? Wer weiß das schon...
Die Auskunft ist identisch - alle relevanten Unterlagen sind verknüpft - und von Lösungsansätzen sind hier alle weit entfernt. ob es die gibt, kann man auch ersdt dann sagen, wenn man den Einzelfall geprüft und ggf. notwendige Veränderungen herbeigeführt hat.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Im deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen habe ich auf die Schnelle keine Passage gefunden, bei der es über die gegenseitige Anerkennung von Vorversicherungszeiten im Bereich der Krankenversicherung geht. Dass dies mittlerweile innerhalb der EU Standard ist, bedeutet nicht, dass es automatisch bei jedem Sozialversicherungsabkommen geregelt ist. Ich würde mal bei der DVKA anrufen und dort nachfragen.
verwirrt23 wird durch annonyme Menschen, die mit der Stange im Nebel stochern, statt den Fall konkret im Einzelfall anhand klarer Fakten zu *** und wirkliche Wege aufzuzeigen, verwirrt !!!Der Ausschluss der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b zweiter Satzteil SGB V orientiert sich damit an der Stellung im Erwerbsleben. Somit kann beispielsweise ein hauptberuflicher Selbständiger, der bisher in Deutschland nicht gesetzlich oder privat krankenversichert
war, nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b SGB V versicherungspflichtig werden.
derKVProfi hat geschrieben: @ Poet - erste Meinung, dass es tendenziell so sein könnte.
Das nennt man erste Reaktion zum Einstieg!
Kein Problem, das Recht haben aber auch andere. Im Übrigen kann man auch einfach mal sagen: Hui, da habe ich wohl auf die anderen mit dem Finger gezeigt aber mich selbst geirrt.
Das die annonymen Forennutzer versuchen etwas zu verdrehen,was ich gesagt oder geschrieben habe, ist nicht wirklich neu - POET!
Ich habe Dein Geschriebenes nie verdreht, werde aber auch niemals schweigen wenn ich denke, es gibt etwas zu sagen - KVPROFI!
Zum Fachlichen: Auch wenn D hervorragende Beziehungen zu Israel unterhält und die beiden Staaten sogar bzgl. der Versorgung von Versicherten ein gegenseitiges Abkommen geschlossen haben: Ich sehe die VVZ des Ehegatten nicht als wirklich ausreichend bei genauer Anwendung des Gesetzes. Aber wenn die TK ihn dennoch nimmt, dann lösen sich auch die anderen Probleme. Natürlich gibt es auch noch andere Alternativen für den Ehemann über die Ehefrau aber dazu reichen weder die Informationen - da hast Du recht - noch ist ein Forum dazu geeignet.
P.S.: Stand heute seit Montag - 4 Familien in die GKV zurück! Ein Fall 5.1.13 versus 5.11 versus AufenthG!Poet hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben: @ Poet - erste Meinung, dass es tendenziell so sein könnte.
Das nennt man erste Reaktion zum Einstieg!
Kein Problem, das Recht haben aber auch andere. Im Übrigen kann man auch einfach mal sagen: Hui, da habe ich wohl auf die anderen mit dem Finger gezeigt aber mich selbst geirrt.
Und da irtt sich der POET! Ich habe mich nicht geirrt, sondern eine Kommunikation begonnen. Die Annahme in Bezug auf die Auswirkung des SV-Abkommens mögen zu optimistisch gewesen sein, aber diese Befürchtung hatte ich bereits im ersten Post genannt!
Lesen und verstehen - Untersuchung vor Diagnose bzw. Therapie! Können Sie nicht, weil Sie therapieren wollen ohne den Fall im Detail zu kennen!
Das die annonymen Forennutzer versuchen etwas zu verdrehen,was ich gesagt oder geschrieben habe, ist nicht wirklich neu - POET!
Ich habe Dein Geschriebenes nie verdreht, werde aber auch niemals schweigen wenn ich denke, es gibt etwas zu sagen - KVPROFI!
Poet - ich habe keine Lust nachzulesen, ob sich der POET an der hetze hier beteiligt hat oder nicht. Annonym reicht mir!
Zum Fachlichen: Auch wenn D hervorragende Beziehungen zu Israel unterhält und die beiden Staaten sogar bzgl. der Versorgung von Versicherten ein gegenseitiges Abkommen geschlossen haben: Ich sehe die VVZ des Ehegatten nicht als wirklich ausreichend bei genauer Anwendung des Gesetzes. Aber wenn die TK ihn dennoch nimmt, dann lösen sich auch die anderen Probleme. Natürlich gibt es auch noch andere Alternativen für den Ehemann über die Ehefrau aber dazu reichen weder die Informationen - da hast Du recht - noch ist ein Forum dazu geeignet.
Eben - und mein KnowHow an der Stelle gibt es nicht umsonst!
Die DVKA und die GKV gibt Auskunft. Sie berät nicht im Sinne von: Wie muss man es machen, damit es ins Gesetz passt!GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Warum einen - zu bezahlenden - Berater einschalten, wenn es im Bereich GKV genau für diese Fragen einen kostenlosen Ansprechpartner, die DVKA, gibt?