KV für eingebürgerten Deutschen

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Rentnerin01
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KV für eingebürgerten Deutschen

Beitrag von Rentnerin01 » 27.08.2021, 19:08

Hallo,

ich habe einen Bekannten in Kanada (Rentner), der einen Antrag auf Erhalt einer deutschen Staatsbürgerschaft gestellt hat.
Wie ist das, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, ist er dann verpflichtet sich bei einer KK zu versichern?
Danke

Czauderna
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Re: KV für eingebürgerten Deutschen

Beitrag von Czauderna » 28.08.2021, 09:07

Hallo,
wenn der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft auch mit dem 1.Wohnsitz in Deutschland verbunden ist, dann ist er verpflichtet sich auch zu versichern. Ob GKV oder PKV, muss dann entsprechend geprüft werden. Befreit werden von dieser Pflicht kann er nur dann, wenn er einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist. Ansonsten dürfte sich nichts ändern gegenüber der jetzigen Situation.
Nachfrage - was bedeutet eigentlich Antrag auf "Erhalt" der deutschen Staatsbürgerschaft - besteht die jetzt schon und soll verlängert werden oder wird sie erstmalig beantragt.
Gruss
Czauderna

Rentnerin01
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Re: KV für eingebürgerten Deutschen

Beitrag von Rentnerin01 » 29.08.2021, 09:43

Czauderna hat geschrieben:
28.08.2021, 09:07

Nachfrage - was bedeutet eigentlich Antrag auf "Erhalt" der deutschen Staatsbürgerschaft - besteht die jetzt schon und soll verlängert werden oder wird sie erstmalig beantragt.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die konkrete Antwort. :D

"Antrag auf "Erhalt" der deutschen Staatsbürgerschaft " bedeutet, dass jemand der z.B. deutsche Eltern hat (also die Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft hatten/haben) und im Ausland geboren ist, ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Es kann nun sein, dass die Anerkennung in der Vergangenheit nicht automatisch bei der Geburt erfolgt ist und dann der "Ausländer" einen Antrag auf Anerkennung im Nachhinein stellt. Ich denke, dass man diesen Antrag nur 1x stellt, offenbar muss man nachweisen, dass die Eltern Deutsche waren, wenn sie schon verstorben sind. Ich bin aber kein Experte zu dem Thema, sondern weiß all das auch nur von dem Betroffenen.
In jedem Fall ist es aber ein anderes Verfahren als die Einbürgerung von Ausländern, die nie ein Recht - erworben durch Geburt - auf die deutsche Nationalität haben.

Czauderna
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Re: KV für eingebürgerten Deutschen

Beitrag von Czauderna » 29.08.2021, 11:03

Hallo,
vielen Dank für die Info - wieder etwas dazugelernt.
Gruss
Czauderna

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