KV in Deutschland für Schweizer Rentnerin

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Frank K.
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KV in Deutschland für Schweizer Rentnerin

Beitrag von Frank K. » 24.08.2015, 20:40

Liebes Forum,
für folgende Fragestellung möchte ich um Eure Hilfe bitten:

Meine Schwiegermutter (Schweizerin, Rentnerin) möchte zu meiner Frau und mir nach Deutschland ziehen. Bzgl. des Aufenthaltsrechtes haben wir bereits eine Anfrage an die zuständige Kreisverwaltung gestellt. Als Antwort kam u.a.:
"..sie hat aufgrund des Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz das Recht nach Artikel 6, Anhang 1, Nr. 2 ins Hoheitsgebiet einzureisen, auch wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Sie muss allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen: (V. Artikel 24)
-ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung haben, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss
-über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, der sämtliche Risiken abdeckt"

Meine Schweigermutter verfügt über eine Rente in ausreichender Höhe. Wegen dem KV-Schutz sind wir uns noch unsicher. Sie war Zeit ihres Lebens Mitglied in der obligatorischen Schweizer KV.

Gibt es eine Möglichkeit, dass sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse werden kann?

Für Eure Antworten vielen Dank im voraus.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.08.2015, 14:12

Ich würde mal bei der Schweizer Versicherung nachfragen, wie es aussieht, wenn die Schwiegermutter nach D verzieht. Ein versicherungspflichtiger deutscher Rentner bleibt z. B. beim Umzug in die Schweiz weiterhin versicherungspflichtig in D und erhält die Leistungen nach Schweizer Recht im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens. Evtl. ist das nach Schweizer Recht genauso.

Ansonsten kann sie die Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse fortsetzen, wenn die Schweizer Versicherung als gesetzliche Versicherung anerkannt ist. Eine Übersicht findest du hier: http://ec.europa.eu/employment_social/s ... ?langId=de

Frank K.
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Beitrag von Frank K. » 26.08.2015, 14:21

Vielen Dank für den Hinweis und den Link. Wir werden auf Schweizer Seite mal entsprechend nachfragen.

Frank K.
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Beitrag von Frank K. » 31.08.2015, 07:27

Um das Thema abzuschließen und einen Hinweis für evtl. Interessierte zu hinterlassen (ganz knapp): Nach Rücksprache mit der Schweizer KV gibt es die Möglichkeit, wie oben von GerneKrankenVersichert beschrieben, dass die schweizerische KV zuständig bleibt i.S. des SV-Abkommens.

Daneben gibt es noch die Option, dass sich ein Versicherter gegen diese Möglichkeit entscheidet und quasi um seine Entlassung aus der Schweizer KV bittet. Dann wird die deutsche GKV zuständig im Rahmen einer freiwilligen Versicherung. Diese Entscheidung ist dann endgültig und kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Viele Grüße.

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