Rückkehr aus EU-Ausland Ü55

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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miniprint
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Rückkehr aus EU-Ausland Ü55

Beitrag von miniprint » 08.05.2012, 09:36

Ich habe gerade einen Arbeitsvertrag in D unterschrieben und überlege nach Deutschland zurückzukehren. Aktuell bin ich noch direkt hinter der Grenze in F zuhause und nicht versichert. Erschwerend kommt hinzu, dass ich über 55 bin.

Für mich ergeben sich jetzt zwei Varianten:
1. Ich suche mir in D eine Wohnung
2. Ich pendle täglich die paar km nach Freiburg was mir lieber wäre

Zuletzt war ich in D bei der TK (bis 2009)

Die Frage:
1. Kann ich zurück in eine GKV (falls ja habe ich ja das Wahlrecht)?
2. Muss ich zuerst einen dt. Wohnsitz haben oder reicht die Aufnahme des Arbeitsverhältnisses?
3. Wie komme ich um Nachzahlungen für die unversicherte Zeit herum? Mit Telefon- und Stromrechnungen kann ich den Lebensmittelpunkt im Ausland nachweisen und einen dt. Wohnsitz hatte ich seit 2009 nicht mehr

Ich hoffe ihr habt eine (bitte bitte schnelle) Antwort für mich! Ich muss dem Arbeitgeber eine Kasse angeben.

Ich hatte es vergessen zu erwähnen: Ich bin Deutscher

Sportsfreund
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Re: Rückkehr aus EU-Ausland Ü55

Beitrag von Sportsfreund » 08.05.2012, 10:55

Hi,

werde versuchen zu helfen. Sh. fettgedruckten Antworten.
miniprint hat geschrieben:Ich habe gerade einen Arbeitsvertrag in D unterschrieben und überlege nach Deutschland zurückzukehren. Aktuell bin ich noch direkt hinter der Grenze in F zuhause und nicht versichert. Erschwerend kommt hinzu, dass ich über 55 bin.

Für mich ergeben sich jetzt zwei Varianten:
1. Ich suche mir in D eine Wohnung
2. Ich pendle täglich die paar km nach Freiburg was mir lieber wäre

Zuletzt war ich in D bei der TK (bis 2009)

Die Frage:
1. Kann ich zurück in eine GKV (falls ja habe ich ja das Wahlrecht)?
Ja! Die 55-Jahre-Regelung greift bei Dir nicht, da Du zuletzt noch keine 5 Jahre aus der GKV warst. Und ja, mit Beginn der KV-Pflicht hast Du dann auch ein neues Wahlrecht.
2. Muss ich zuerst einen dt. Wohnsitz haben oder reicht die Aufnahme des Arbeitsverhältnisses?
Arbeitsverhältnis reicht. Dadurch wirst Du in D versichert. Durch den Wohnsitz in Frankreich wirst Du beim französ. KV-Träger als Leistungsberechtigter erfasst. Dies geht über das Formular E106.
3. Wie komme ich um Nachzahlungen für die unversicherte Zeit herum? Mit Telefon- und Stromrechnungen kann ich den Lebensmittelpunkt im Ausland nachweisen und einen dt. Wohnsitz hatte ich seit 2009 nicht mehr
Du musst keine Nachzahlungen leisten. Denn versichert wirst Du ja wie oben beschrieben mit Beginn Deines Arbeitsverhältnisses in D.
Gruß
Sportsfreund

miniprint
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Eine gute Lösung

Beitrag von miniprint » 08.05.2012, 14:07

Vielen Dank für die schnelle Antwort, die ich noch um meine Infos der letzten Stunden ergänzen kann:

Gibt man an, dass man überwiegend in Frankreich im Home Office arbeitet, dann kann man sich komplett in F versichern, was aber den dt. Arbeitgeber einige extra kostet, da der Arbeitgeberanteil in F wohl doppelt so hoch ist, wie in D. Außerdem unterliegt man dann dem Hausarztmodell von Frankreich.

Mir gefällt, dass ich wohl immer zwischen D und F bei der Arztwahl entscheiden kann. Wie das jeweils abläuft und abgerechnet wird, verstehe ich noch nicht, aber es ist wohl kein Nachteil dabei.

Sehr schlecht war übrigens die tel. Beratung der Barmer, die wichtige Fakten nicht abgefragt hat und mich sehr schnell an die nächste Geschäftsstelle verweisen wollte.

Auch der GKV-Spitzenverband hat mit seiner Auslandsabteilung nur wenig Erhellendes beigetragen. Von ihm stammte nur die Info, dass ich mich über Formular A1 mit der Begründung "Home Office" bei der franz. Kasse anmelden soll.

Abschließend muss ich feststellen, dass ich wohl mit der kurzen Periode bei der Techniker noch ein Glückspilz bin. Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob irgenwelche bestehenden Erkrankungen von der Leistung ausgeschlossen werden können.

miniprint
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Beitrag von miniprint » 05.04.2013, 20:53

Seit einigen Monaten ist alles erledigt. Ich habe eine französische und eine deutsche Karte. Der französische Tarif ist nicht interessant, da man da immer erst seine Rechnungen selbst bezahlt und dann maximal 90% (Elsass) zurückbekommt. In anderen Regionen ist der Eigentanteil rund 30%

Das kann man nur durch Zusatzversicherung beheben. Ich nutze daher nur die deutschen Ärzte.

Die Vorversicherung bei der TK spielte keine Rolle. Hätte auch ohne funktioniert. Ich hoffe diese Infos helfen auch anderen das Problem zu lösen

miniprint
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Beitrag von miniprint » 21.12.2013, 14:33

Mittlerweile läuft die Versicherungüber 1 Jahr und es klappt einwandfrei.

Mittlerweile bekomme ich sogar von beiden Ländern die Einladungen zur Krebsvorsorge. Ich quasi überversorgt.

An der Gesetzeslage hat sich nichts geändert und man kann dieses Modell (bei mir ist es ja keines, da ich ja wirklich in D arbeite und in F wohne) weiterhin empfehlen.

Es ist schade, dass der Staat den Bürger zu solchen Schritten zwingt, statt ihm den Eintritt in eine KV zu erleichtern. Das sind die folgen der neoliberalen Politik von CDU/FDP und auch SPD. Man schützt die assozialen Privatversicherungsmodelle durch diese Schranke. In anderen Ländern zahlt man auch als Beamter oder Besserverdienender seinen Sozialversicherungsanteil und die privaten sind Zusatzleister und nicht Grundversicherung. Dieses überholte System ist die Ursache allen Übels.

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