Schwangerschaft in Deutschland als Gast

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Irene
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Schwangerschaft in Deutschland als Gast

Beitrag von Irene » 22.01.2016, 12:29

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin EU-Bürgerin und brauche Informationen zu Krankenkassenleistung in Deutschland während der Schwangerschaft.
Ich lebe und arbeite in Griechenland, wo ich auch versichert bin, mein Mann wird jedoch nächsten Monat nach Deutschland ziehen und dort eine Ihm angebotene Arbeitsstelle annehmen. Ich bin im 3. Monat Schwanger und werde vorerst nicht mit ihm vereisen, um meine Arbeit hier fortzuführen.
Weil wir aber während der Geburt zusammen sein wollen, hatten wir den Gedanken, dass ich in der Zeit des Mutterschutzes, und einen Monat früher über Urlaubstage, nach Deutschland reise und dort unser Kind auf der Welt bringe.
Mein Mann wird natürlich als Arbeitsnehmer in Deutschland versichert sein, ich möchte aber meine Arbeitsstelle in Griechenland nicht aufgeben solange der Mutterschutz anhält, im Fall dass wir vielleicht zurückkehren. Außerdem könnte ich mir diese Monate in DE ohne Einkommen nicht leisten und mich müsste mich arbeitslos melden. Da ich mich in DE als Gast aufhalten werde, und eine Versicherung in GR habe, werde ich wahrscheinlich nicht bei meinem Mann Famielienversichert sein können. Ist das korrekt?
Welche Leistungen der Europäischen Krankenversicherung kann ich in Anspruch nehmen? Die Geburtskosten und die Behandlung im Fall eines Notfalls sind für mich und mein Kind gesichert. Wie sieht es aber aus mit den Frauenarztbesuchen und den nötigen Untersuchungen vor der Geburt. Wie sieht es aus mit Anspruch auf eine Hebamme, Schwangerschaftsgymnastik (falls bedingt) oder Geburtsvorbereitungskurs, der im anderen Fall von der Krankenkasse übernommen würde.
Eine letzte Frage, wo wird das Kind dann automatisch versichert werden? Kann es auch beim Vater, der eine normale Krankenversicherung hat, versichert sein?
Könnte es sein, dass ich trotz theoretischen Anspruch auf Leistungen, auf Hürden treffe und Umstände, wegen Bürokratie oder Unwissen der Ärzte, und wo kann ich mich vor Ort über alle meinen Rechte ausführlich informieren?
Sie würden mir mit einer Antwort sehr weiterhelfen deswegen bedanke ich mich im Voraus.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.01.2016, 18:17

Am einfachsten wäre es, wenn du mit dem Mutterschutz deinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlagerst. Dann kann die griechische Krankenkasse dir ein Formular S1 ausstellen und du hast Anspruch auf alle Sachleistungen in Deutschland. Geldleistungen, z. B. Mutterschaftsgeld (wenn es das in Griechenland gibt) bekommst du von deiner griechischen Krankenkasse.

Euer Kind wird dann beim Vater familienversichert. Sind die Eltern in verschiedenen Ländern versichert, geht der Anspruch im Wohnland vor.

Irene
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Beitrag von Irene » 23.01.2016, 19:21

Hallo,
danke für die Antwort. Ich hätte es auch lieber meinen Wohnsitz zu versetzen, ich dachte nur dass ich so automatisch auch meine Stelle verliere wenn ich offiziell ins Ausland ziehe, und dann auch kein Anspruch auf Mutterschutzgeld habe. Das muss ich wahrscheinlich hier mit meiner Krankenkasse klären. Ich wieß z.B. dass man in GR nicht mal zum Urlaub ins Ausland fahren kann, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, es wird automatisch gestoppt. Ansonsten, wenn ich mich in Deutschland anmelde kann ich auch bei meinem Mann eine Familienversicherung abschließen und dann ist gut.
Ich kann also mit dem S1 komplett versichert sein, nicht nur in Notfällen? Und MUSS man sich in DE anmelden um das S1 zu bekommen? Ist das was anderes als die europäische Krankenversichrungskarte?

RHW
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Beitrag von RHW » 23.01.2016, 20:53

Hallo Irene,

wenn man eine Europäische Versichertenkarte (EHIC) der griechischen Krankenkasse hat, erhält man bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in Deutschland Leistungen wie ein in Deutschland Versicherter (wichtig ist, dass die Krankenversicherung in Griechenland weiter bestehen bleibt). Man sucht sich beim Arzt eine deutsche Krankenkasse aus (z.B. die des Ehegatten). Der Arzt rechnet dann ganz normal über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gewählten dt. Krankenkasse ab. Diese schickt dann über verschiedene Stellen die Rechnung an die griech. Krankenkasse.

Erläuterungen für den dt. Arzt:
http://www.kbv.de/html/1150_10446.php

Gruß
RHW

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