Vorversicherungszeiten für die GKV bei Rückzug aus Spanien

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Pruh
Beiträge: 3
Registriert: 25.03.2011, 19:42

Vorversicherungszeiten für die GKV bei Rückzug aus Spanien

Beitrag von Pruh » 31.07.2011, 16:04

GKV-Versicherungszeiten im EU-Ausland sind nach den EU-Gesetzen deutschen Zeiten gleichgestellt. In Spanien sind alle Berufstätigen und Selbständigen (Autonomos) bei der Seguridad Social (INSS) pflichtversichert, was neben dem Aufbau von Rentenansprüchen u.a. auch eine gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet. Bezieher einer spanischen Rente werden bei Erreichen des Rentenalters (z.Zt. 65 Jahre) automatisch pflichtversichert. Aus der INSS vor spanischem Rentenbeginn ausgeschiedene, nicht mehr berufstätige Personen ohne E-121-Schein einer deutschen Krankenkasse (Z.B. Hausfrauen, Sabbatniks,Bezieher einer deutschen BU/Erwerbsunfähigkeitsrente) können sich bei der Seguridad Social unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichern (Convenio Especial). Dies kann u.a. vor einem Rückzug nach D für die Erfüllung von Vorversicherungszeiten sinnvoll sein, nämlich dann, wenn eine freiwillige GKV-Versicherung nach § 9 Abs.1 SGB V oder später eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 Abs.1, Ziffer 11 SGB V angestrebt wird. Auch Mindestversicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung könnten auf diese Weise in manchen Fällen noch sichergestellt werden

Die Bedingungen für eine freiwillige Versicherung (Convenio Especial con la Seguridad Social) sind im Internet in spanischer Sprache abrufbar. Eine deutsche Übersetzung konnte ich nicht finden Schaut hier:
mtin.es/es/Guia/texto/guia_13/contenidos/guia_13_36_1.htm (Generelle Regeln)
mtin.es/es/Guia/texto/guia_13/contenidos/guia_13_36_2.htm (Sonderfälle)

Interessierten Mitgliedern, die im spanischen Sozialrecht und der spanischen Sprache nicht ganz sattelfest sind, würde ich empfehlen, sich von einem auf Sozialversicherungsfragen spezialisierten spanischen Steuerberater (Gestor Social) oder Fachanwalt über eine entsprechende Versicherungsmöglichkeit und die dafür fälligen Beiträge rechtzeitig beraten zu lassen, damit man nicht bei einer späteren Rückkehr bzw. einem Umzug nach D vor vollendete (evtl. unangenehme) Tatsachen gestelllt wird.

Für Rückäußerungen von Forumsmitgliedern, die mit dem Convenio Especial bereits Erfahrungen gesammelt haben, wäre ich dankbar.
Pruh

Antworten