Wechsel GKV für Drittstaatler

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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arianna67
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Wechsel GKV für Drittstaatler

Beitrag von arianna67 » 27.02.2019, 17:16

Ich versuche einem Kollegen zu helfen.

Kollege fing zum 01.12.2018 im Unternehmen zu arbeiten. Er zog aus Indien zu. Sein Gehalt liegt deutlich über der Pflichtversicherungsgrenze. Da er seine Familie bald nach Deutschland holen möchte, kam die Empfehlung, dass er sich bei einer GKV versichert.

Kollege meldete sich bei GKV A an.
GKV A bestätigt die Mitgliedschaft, möchte aber wissen, ob er vorher schon einmal im Bundesgebiet gearbeitet hatte.
Ja, er arbeitete für einige Monate im Jahr 2014 in Deutschland und wurde von seinem damaligen Arbeitgeber bei GKV B angemeldet. Arbeitgeber führte die Beiträge ab. Das kam erst vor einer Woche raus.

Kollege schrieb der GKV B vor einer Woche eine Kündigung. GKV B antwortete schriftlich, dass Diese keine Kündigungsbestätigung ausstellen werde, da der Kollege seit 2014 nicht mehr bei GKV B versichert war. Dieses Schreiben wird der Kollege nun an die GKV A weiterleiten.

Die Frage: Darf der Kollege weiterhin bei der GKV A weiter als Mitglied versichert sein? Falls nicht (falls die GKV B für ihn zuständig ist) -> darf die GKV B nunmehr die Ausstellung der Kündigungsbestätigung verweigern? Der Beitragsunterschied zwischen GKV A und GKV B beträgt 0,5% und mein Kollege zahlt den Höchstsatz.

RHW
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Re: Wechsel GKV für Drittstaatler

Beitrag von RHW » 02.03.2019, 12:58

Hallo,

ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze kann sich nur in der GKV versichern, wenn er direkt vorher bereits in der GKV versichert war.

Es gibt nach § 9 SGB V eine Ausnahme: Wenn es die 1. Beschäftigung als Arbeitnehmer in Deutschland ist, kann er ausnahmsweise Mitglied der GKV werden. Wenn die Beschäftigung in 2014 eine Tätigkeit als Praktikant, Auszubildender oder zur Berufsausbildung war, wird sie nicht angerechnet. Er könnte dann Mitglied der GKV A bleiben.

Sonst bleibt nur die private Krankenversicherung.

Gruß
RHW

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