Auslandskrankenversicherungsschutz TürkeiT/A11oder T/A 20-21

Wie versichert man sich am besten?

Moderator: Czauderna

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Arielle
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Auslandskrankenversicherungsschutz TürkeiT/A11oder T/A 20-21

Beitrag von Arielle » 14.12.2012, 20:43

Hallo
immer wieder lese ich, dass die Türkei u.a. ein Abkommensstaat ist und somit deutsche, die sich dort aufhalten über ihre gesetzliche KK abgesichert sind, einen Auslandkrankenversicherungsschein von ihrer KK erhalten und somit in der Türkei abgesichert sind.
Ich bin pflichtversicherte Rentnerin und fliege jedes Jahr mit meinem Mann in die Türkei, halten uns mehrer Monate dort auf, wir haben eine Aufenthaltsgenehmigung und Eigentum.
Dies ist meiner Krankenversicherung bekannt.

Jedes Mal wenn ich den T/A11 beantrage, bekomme ich diesen für 6 Wochen ausgestellt , mit dem Vermerk, dass ich mich über den Zeitraum hinaus mit einer zusätzlichen Versicherung absichern soll.

Freunde von uns, die ebenfalls in der Türkei leben, bekommen diesen Schein bis zu einem Jahr ausgestellt, haben schon ärztliche Untersuchungen, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte gehabt und das wurde alles problemlos gehandelt.

Nun stelle ich mir die Frage, weil ich dachte, dass ein Abkommen auch etwas mit Gesetz zu tun hat, dass es willkürlich und im Ermessen der Krankenkasse liegen kann, diese Bescheinigung auszustellen.
Es taucht nun auch gelegentlich auf,dass T/A20 oder 21 für Abkommenstaaten in Anwendung kommt.

Wie kann ich mir konkret einen Durchblick schaffen und meiner Krankenkasse dementsprechend gegenüber argumentieren.
Wer gibt mir den Durchblick ?
Dankeschön

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