In,-Auslandsversicherung unbegrenzt

Wie versichert man sich am besten?

Moderator: Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 14:07

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: Das Thema Rückkehr nach deutschland sollte auch sauber geklärt und besprochen werden, weil das, was da gemacht wird, von der GKV ggf. als PKV und nicht als "anderweitige" Absicherung definiert werden könnte.
Genau das ist der von mir mehrfach benannte Knackpunkt. Wenn MoonPhant sich sicher ist, dass er niemals nie, auch nicht im Krankheitsfall, wieder nach Deutschland zurückkehren wird, braucht er diesen Punkt nicht zu bedenken. Dann ist eine Internationale Police wahrscheinlich das beste.
Dann kann seine Auslandsreise Krankenversicherung, die er bereits heute hat, ebenfalls eine Sackgasse sein! Das eine ist das "Gleiche" wie das andere, nur eben mit einem umfassenderen Leistungsanspruch!
halte ich persönlich es für ein Himmelfahrtskommando, jetzt in die noch neue neueKV zu wechseln
Du treibst mich ganz langsam an den Rand des Wahnsinns!!!!!!!

Die neue KV GmbH ist keine neue KV, sondern ein Versicherungsmakler nach § 34 d GewO!!!!!!
Wer übernimmt die Kosten in D, wenn ich im Krankheitsfall zurücktransportiert werde. Deshalb ging ich bisher davon aus, dass er in einem solchen Fall lieber zurück nach D kommt, als sich in Südamerika behandeln zu lassen, d. h. die Auslandsreisekrankenversicherung als das ansieht was sie nur ist (eine Absicherung im Notfall) und ansonsten eher eine Behandlung in D vorzieht.


Und wer bezahlt die Behandlung in deutschland, wenn während seines Auslandaufenthaltes der Spitzenverband sein Besprechungsergebenis verändert und das aktuelle nicht mehr gilt?
Und um mal das Wort-Case-Szenario darzustellen: Nehmen wir mal an, Moon-Phant wird bei einem Auslandsaufenthalt schwer verletzt, nach Deutschland geflogen, in eine Klinik verlegt, niemand kümmert sich um seine Beitragszahlung zur neuenKV, diese beendet seine Versicherung wegen Zahlungsverzugs (was lt. User neueKV im Gegensatz zu einer deutschen PKV oder GKV möglich ist) und er steht ohne Versicherungsschutz da, da die Zuordnung zur GKV nicht möglich ist und eine PKV niemals rückwirkend zustande kommt.
Und wenn dann noch der Spitzbubenverband sein Besprechungserbenis erneuert hat und .... lassen wir es doch einfach!
Das hat jetzt erstmal überhaupt nichts damit zu tun, ob es sich um eine deutsche oder internationale PKV handelt. Und wenn er sich für die PKV entscheidet, ist es immer noch wichtig, sich genauestens über die Unterschiede einer deutschen und einer internationalen Police zu informieren.
Du willst einem Versicherungsmakler, der seriös arbeitet und für alles was er tut haftet und dafür auch über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, nicht unterstellen, dass er das nicht tut! Dafür sind dokumentierte individuelle und persönliche Beratungsgsgespräche notwendig. Das macht man nicht in einem Forum!
@ MoonPhant: Ich empfehle dir den nachfolgenden Link zur Überlegung, ob du der Empfehlung von Thorulf Müller, der momentan die internationale KV als das nonplusultra darstellt, ohne weitere Nachfragen vertraust. Denn immerhin vertrat er vor einigen Jahren noch die Auffassung: „Wichtig ist die Beitragsstabilität in der Zukunft, und die hängt vor allem von der Altersrückstellung ab.“ Altersrückstellungen gibt es bei der internationalen KV lt. User neueKV nicht.
Vorsicht - er präsentiert hier einen beitrag über einen Vortrag, in dem in wenigen Worten dargestellt wird, was ich im Vortrag gesagt haben soll. Das ist nicht mein Manuskript oder von mir authorisiert! Das erkennt man daran, dass alle bei FondsFinanz mitreisenden Gesellschaften nicht von mir positiv bewertet wurden, es aber dort wiedergegeben wird. Und es ging um Beitragsstabilität im Vergleich zwischen zwei mit Alterungsrückstellung kalkuliertenden Versicherer. Das ist eine relative Betrachtung. Es war ein mehrstündiger Vortrag über die Zahlenwerke des PKV Verbandes, der Geschäftsberichte, etc. und Du meinst wirklich, dass man das in einem Absatz zusammenfassen kann?
Das ist schoin übelster Tobak, wie man hier versucht zu agitieren. Lieber "GerneKrankenVersichert", wer sich auch nur im Ansatz mit meinen seit Jahren vertretenen Thesen beschäftigt, der weiß, dass ich schon seit vielen Jahren für die Kalkulation ohne Alterungsrückstellung als Alternative plädiere und das ich die Kalkulation nach Art der Schadenversicherung z. B. in der Zusatzversicherung in Deutschland salonfähig gemacht habe - insbesondere bei den Versicherungsvermittlern.

Wie borniert Du argumentierst, ist schon daran sichtbar, dass Du immer von "in die "neue" neue KV GmbH wechseln" sprichst! Man kann nicht in die neue KV wechseln! Neu ist das Unternehmen aber tatsächlich, weil die GmbH neu gegründet ist! Die Gründer sind aber eben nicht neu am Markt!

Richtig ist einzig und alleine Dein Hinweis, dass die internationalen Policen von der GKV als PKV im Sinne des deutschen SGB V bewertet werden, Auslandsreise Krankenversicherungen aber nicht. Und da bin ich mal gespannt, wie lange das noch gilt, weil entweder oder und die internationalen Policen erfüllen den Text des Besprechungsergebnisses! Außerdem würde ich das absichern lassen, werde es aber hier Dir und den anderen Sofas garaniert nicht erzählen, wie ich das mache!

Deine "bösartige" Unterstellung, dass nur Du als Kassen-Sofa seriös und neutral, umfassend und seriös berätst ist eine Frechheit!

P.S..: Ich habe hier Beratung durch einen Versicherungsmakler, und in diesem speziellen Fall sogar durch mich persönlich unter dem Dach des Versicherungsmaklers, angeboten und gezeigt, dass es eine Police gibt, die den angefragten Aspekt abdeckt. Das Du ein persönliches Problem mit der deutschen PKV im Allgemeinen und mit internationalen Policen im Besonderen hast, ist nicht seriös, nicht neutral und nicht sachlich!

Das Du haftenede Versicherungsmakler, die treuhänderische Sachwalter des Mandanten sind, pauschal aburteilst ist anmaßend!

Dieses Forum ist doch voll von Beispielen, wie hanebüchen Entscheidungen der GKV gegenüber Mitgliedern sein können, das Falschauskünften, Rechtsverstößen, Falschberatungen, etc. durch SOFAS bei deutschen gesetzlichen KrankenKASSEN erfolgen! Seitenweise Probleme. Hätten Versicherungsmakler das getan, würde ich die in Haftung nehmen können!

Ich bin blass erstaunt und fassungslos über solch euine widerwärtige Sicht- und Betrachtungsweise und persönliche Anfeindung, wie ich sie hier durch Dich erlebe!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.04.2013, 15:20

Eigentlich dachte ich, dass wir uns auf die Sachebene geeinigt hätten. Aber was soll's, ich versuche zumindest auf der Sachebene zu bleiben.
derKVProfi hat geschrieben: Dann kann seine Auslandsreise Krankenversicherung, die er bereits heute hat, ebenfalls eine Sackgasse sein! Das eine ist das "Gleiche" wie das andere, nur eben mit einem umfassenderen Leistungsanspruch!
Stand heute (nur auf dieser Basis kann überhaupt eine Beratung stattfinden) ist es eben nicht so. Zum letzten Mal:

letzte Absicherung Auslandsreisekrankenversicherung, davor GKV - Zugang zur deutschen GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist möglich

letzte Absicherung Private Krankenversicherung, egal ob national oder international - kein Zugang zur deutschen GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich.

derKVProfi hat geschrieben: Die neue KV GmbH ist keine neue KV, sondern ein Versicherungsmakler nach § 34 d GewO!!!!!!
Okay, okay, den Begriff habe ich einfach übernommen, da "neueKV" sich hier angemeldet hat, um über die internationale KV zu informieren. Ich verwende ab sofort zur Abgrenzung internationale PKV ./. deutsche/nationale PKV. Ist das dann so in Ordnung?

derKVProfi hat geschrieben: Und wer bezahlt die Behandlung in deutschland, wenn während seines Auslandaufenthaltes der Spitzenverband sein Besprechungsergebenis verändert und das aktuelle nicht mehr gilt?
Wie geschrieben, Beratung ist nur mit Stand heute möglich. Genausogut könnte ich fragen, wer bezahlt die Behandlung in Deutschland, wenn Deutschland bankrott ist bzw. wer bezahlt die Behandlung, wenn die gewählte internationale Versicherung bankrott ist? Niemand von uns kann in die Zukunft schauen.

derKVProfi hat geschrieben: Und wenn dann noch der Spitzbubenverband sein Besprechungserbenis erneuert hat und .... lassen wir es doch einfach!
Meine Meinung.

derKVProfi hat geschrieben: Du willst einem Versicherungsmakler, der seriös arbeitet und für alles was er tut haftet und dafür auch über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, nicht unterstellen, dass er das nicht tut! Dafür sind dokumentierte individuelle und persönliche Beratungsgsgespräche notwendig. Das macht man nicht in einem Forum!
Wie haftet eigentlich ein Versicherungsmakler, der eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Ich gehe nicht davon aus, dass seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dann beitragsfrei weiterläuft.

Die hier von dir gegebenen Tipps nach dem Motto "dann kommst du über die KSK oder eine Beschäftigung wieder in die GKV" erscheinen mir nicht sehr seriös und stimmen damit überein, was mir viele PKV-Versicherte von ihrer damaligen Beratung berichten. Leider kommt einem oft das Leben bei dieser Planung in die Quere und eine schlimme Erkrankung verhindert dann die Vorgehensweise.

Aber ganz davon abgesehen, habe ich MoonPhant den Tipp gegeben, sich bei unabhängigen Maklern zu informieren. Du bist derjenige, der mit allen Mitteln verhindern will, dass er sich bei einer GKV oder sonstwo informiert und immer wieder einzig und allein auf dein Angebot hinweist.
derKVProfi hat geschrieben: Das ist schoin übelster Tobak, wie man hier versucht zu agitieren. Lieber "GerneKrankenVersichert", wer sich auch nur im Ansatz mit meinen seit Jahren vertretenen Thesen beschäftigt, der weiß, dass ich schon seit vielen Jahren für die Kalkulation ohne Alterungsrückstellung als Alternative plädiere und das ich die Kalkulation nach Art der Schadenversicherung z. B. in der Zusatzversicherung in Deutschland salonfähig gemacht habe - insbesondere bei den Versicherungsvermittlern.
Das, was du Agitieren nennst, ist für mich der Tipp, sich umfassend zu informieren. Da das Internet nichts vergisst, erhält man relativ schnell einen umfassenden Überblick und kann dann seine Entscheidung treffen.

derKVProfi hat geschrieben: Deine "bösartige" Unterstellung, dass nur Du als Kassen-Sofa seriös und neutral, umfassend und seriös berätst ist eine Frechheit!
Wo bitte soll ich das behauptet haben?

derKVProfi hat geschrieben: P.S..: Ich habe hier Beratung durch einen Versicherungsmakler, und in diesem speziellen Fall sogar durch mich persönlich unter dem Dach des Versicherungsmaklers, angeboten und gezeigt, dass es eine Police gibt, die den angefragten Aspekt abdeckt.
Durch dich persönlich? Bist du jetzt nicht mehr ausschließlich Journalist, sondern darfst auch wieder makeln? Wie sieht es denn eigentlich mit der Haftung aus, wenn eine GmbH als juristische Person die Beratung übernimmt und dann insolvent wird? Geht die Haftung dann auf den Berater über oder ist die mit der Abwicklung der GmbH erledigt?

derKVProfi hat geschrieben: Wenn eine Das Du ein persönliches Problem mit der deutschen PKV im Allgemeinen und mit internationalen Policen im Besonderen hast, ist nicht seriös, nicht neutral und nicht sachlich!
Ich habe damit überhaupt kein Problem, allerdings nach einer umfassenden Information von allen Seiten und nicht ausschließlich durch den Makler, der die internationale Versicherung verkauft oder dich persönlich. Wo ist eigentlich das Problem, wenn jemand sich vor einer solch schwerwiegenden Entscheidung bei verschiedenen Personen erkundigt?

derKVProfi hat geschrieben: Ich bin blass erstaunt und fassungslos über solch euine widerwärtige Sicht- und Betrachtungsweise und persönliche Anfeindung, wie ich sie hier durch Dich erlebe!
Das gebe ich gerne an dich zurück, allerdings bin ich bass erstaunt.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 16:17

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Eigentlich dachte ich, dass wir uns auf die Sachebene geeinigt hätten. Aber was soll's, ich versuche zumindest auf der Sachebene zu bleiben.

Das bist Du eben nicht. Falsche Aussagen (man sollte nicht in die neue neue KV wechseln) und Verlinkungen, die nicht vollständig und inhaltlich 100% richtig meine Aussagen wiedergeben. Das nenne ich Diffamierung. sachlkich wäre es gewesen, wenn Duu gefragt hättest, was ich damals gesagt habe!
derKVProfi hat geschrieben: Dann kann seine Auslandsreise Krankenversicherung, die er bereits heute hat, ebenfalls eine Sackgasse sein! Das eine ist das "Gleiche" wie das andere, nur eben mit einem umfassenderen Leistungsanspruch!
Stand heute (nur auf dieser Basis kann überhaupt eine Beratung stattfinden) ist es eben nicht so. Zum letzten Mal:

letzte Absicherung Auslandsreisekrankenversicherung, davor GKV - Zugang zur deutschen GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist möglich

letzte Absicherung Private Krankenversicherung, egal ob national oder international - kein Zugang zur deutschen GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich.

Falsch, werde ich hier aber nicht erklären!

derKVProfi hat geschrieben: Die neue KV GmbH ist keine neue KV, sondern ein Versicherungsmakler nach § 34 d GewO!!!!!!
Okay, okay, den Begriff habe ich einfach übernommen, da "neueKV" sich hier angemeldet hat, um über die internationale KV zu informieren. Ich verwende ab sofort zur Abgrenzung internationale PKV ./. deutsche/nationale PKV. Ist das dann so in Ordnung?

Geht doch! Neue KV ist ein user, richtig! Und wenn du den User "neue KV" meinst, dann nenne ihn den "User neue KV"! Und wenn Du den Versicherungsmakler meinst, dannn nenne ihn den "Versicherungsmakler neue KV"!

derKVProfi hat geschrieben: Und wer bezahlt die Behandlung in deutschland, wenn während seines Auslandaufenthaltes der Spitzenverband sein Besprechungsergebenis verändert und das aktuelle nicht mehr gilt?
Wie geschrieben, Beratung ist nur mit Stand heute möglich. Genausogut könnte ich fragen, wer bezahlt die Behandlung in Deutschland, wenn Deutschland bankrott ist bzw. wer bezahlt die Behandlung, wenn die gewählte internationale Versicherung bankrott ist? Niemand von uns kann in die Zukunft schauen.

Richtig, aber Du weißt wass ganz schlecht für den Fragesteller ist und unterstellst mir, dass ich ihn nicht richtig beraten würde, wenn ich es "pro bono" unter dem Haftungsdach eines Versicherungsmaklers mache oder das der Versicherungsmakler und User "neue KV" das nicht tuen würde?

P.S.: Beratung Stand heute ist, dass dieser Mensch anders orientiert ist, als Deutschland! Ich weiß also nicht, warum Du der meinung bist, dass man diesen Stand heute nicht als Basis einer Beratung nehmen sollte?

Und nun Live aus dem Leben: US-Bürger kommt nach Deutschland, weil er es hier schön findet, er kauft ein haus und bleibt hier, 65 Jahre und US medicare. Wer versichert den? Die GKV? Nein! Die deutsche PKV - Basistarif mit einem Aufwand ohne Ende? Internationale Policen - no Problem!


derKVProfi hat geschrieben: Und wenn dann noch der Spitzbubenverband sein Besprechungserbenis erneuert hat und .... lassen wir es doch einfach!
Meine Meinung.

Schön, wir sind uns einig, dass dieses Blatt Papier also nett ist, aber eben nicht rechtsverbindlich, wenn ich mich mit dem nächsten Montag besdchäftige!


derKVProfi hat geschrieben: Du willst einem Versicherungsmakler, der seriös arbeitet und für alles was er tut haftet und dafür auch über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, nicht unterstellen, dass er das nicht tut! Dafür sind dokumentierte individuelle und persönliche Beratungsgsgespräche notwendig. Das macht man nicht in einem Forum!
Wie haftet eigentlich ein Versicherungsmakler, der eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Ich gehe nicht davon aus, dass seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dann beitragsfrei weiterläuft.

Endlich einmal eine Frage - danke! Fragen bilden, wenn man die richtige Person fragt! Ich bin kein VSHV Experte, kenne aber welche und habe viele Gespräche darüber geführt. Vorab soviel: Es geht um den Eintritt des Versicherungsfalles und nicht die Kenntnis des Schadens! Das Beratunsgdatum ist entscheidend. Sonst könnten wir die gleiche Frage bei Ärzten stellen, weil auch da geht es darum, wann der Arzt falsch behandelt hat und nicht darum, wann ich es festgestellt habe.

Die hier von dir gegebenen Tipps nach dem Motto "dann kommst du über die KSK oder eine Beschäftigung wieder in die GKV" erscheinen mir nicht sehr seriös und stimmen damit überein, was mir viele PKV-Versicherte von ihrer damaligen Beratung berichten. Leider kommt einem oft das Leben bei dieser Planung in die Quere und eine schlimme Erkrankung verhindert dann die Vorgehensweise.

Sorry, noch einmal für Dich zum Verständnis - in einem Forum gibt es keine vollumfängliche Beratung und jkeine detaillierten Ausführungen, sondern ein: ruf mich an, mach einen termin und dann gibt es Beratung und Details (nach Unterschrift Maklervertrag - so wäre es bei mir)!
Ich habe sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es ein Weg gibt, das problem zu lösen und das man sich darünber detailliert besprechen muss!


Aber ganz davon abgesehen, habe ich MoonPhant den Tipp gegeben, sich bei unabhängigen Maklern zu informieren. Du bist derjenige, der mit allen Mitteln verhindern will, dass er sich bei einer GKV oder sonstwo informiert und immer wieder einzig und allein auf dein Angebot hinweist.

Ich hatte einen unabhängigen Versicherungsmakler genannt, der darauf spezuialisiert ist! Wieviele Versicherungsmakler kennen das Thema? zwei? Drei? Vier? Die GKV ist bei der Frage Auslandsreise-Krankenversicherung und internationale Krankenversicherung nicht gerade ein Kompetenzzentrum! Verhindern will ich das schon einmal gar nicht, aber ich habe dafür Kontakte, die nicht "borniert" sind!
derKVProfi hat geschrieben: Das ist schoin übelster Tobak, wie man hier versucht zu agitieren. Lieber "GerneKrankenVersichert", wer sich auch nur im Ansatz mit meinen seit Jahren vertretenen Thesen beschäftigt, der weiß, dass ich schon seit vielen Jahren für die Kalkulation ohne Alterungsrückstellung als Alternative plädiere und das ich die Kalkulation nach Art der Schadenversicherung z. B. in der Zusatzversicherung in Deutschland salonfähig gemacht habe - insbesondere bei den Versicherungsvermittlern.
Das, was du Agitieren nennst, ist für mich der Tipp, sich umfassend zu informieren. Da das Internet nichts vergisst, erhält man relativ schnell einen umfassenden Überblick und kann dann seine Entscheidung treffen.

Das Internet vergisst nicht, aber hier wird über etwas berichtet, was jemand gehört hat. das ist keine Quelle, die meine Aussage wiedergibt, sondern eine gehörte Aussage! Wenn Du schon recherchierst, dann bitte sorgfältig!

derKVProfi hat geschrieben: Deine "bösartige" Unterstellung, dass nur Du als Kassen-Sofa seriös und neutral, umfassend und seriös berätst ist eine Frechheit!
Wo bitte soll ich das behauptet haben?

Na, ja - ich lese Deine Überheblichkeit so!

derKVProfi hat geschrieben: P.S..: Ich habe hier Beratung durch einen Versicherungsmakler, und in diesem speziellen Fall sogar durch mich persönlich unter dem Dach des Versicherungsmaklers, angeboten und gezeigt, dass es eine Police gibt, die den angefragten Aspekt abdeckt.
Durch dich persönlich? Bist du jetzt nicht mehr ausschließlich Journalist, sondern darfst auch wieder makeln? Wie sieht es denn eigentlich mit der Haftung aus, wenn eine GmbH als juristische Person die Beratung übernimmt und dann insolvent wird? Geht die Haftung dann auf den Berater über oder ist die mit der Abwicklung der GmbH erledigt?

Ich fasse es nicht, aber was soll diese Dünnbrettbohrerei? Das ist Mißtrauen sähen und Falschinformationen in die Welt setzen!

1. bin ich Journalist

2. bin ich Angestellter einer englischen Consulting Firma

3. bin ich fachlich nicht angreifbar und stecke 99% der Versicherungsvermittler bei KV in die Tasche!

4. bin ich gelernter Versicherungskaufmann mit ca. 30 Jahren Branchentätigkeit KV

5. bin ich als Versicherungsmakler nicht registriert und darf daher persönlich nicht im Sinne der deutschen Gesetze (z. B. VersVermV) beraten!

6. das ich nicht registriert bin hat ausschließlich etwas damit zu tun, dass ich eine klare Positionierung habe und nicht wie andere alles machen will!

7. mache ich es selbstverstäöndlich als freier Mitarbeiter eines Versicherungsberaters und mehrerer Versicherungsmakler und zwar "pro bono"! Also insbesondere Katastrophenfälle!

8. haftet der, in des Namen und Vollmacht ich das tue!

9. gilt für eine GmbH das, was ich oben bereits sagte...das Ereignis, das den Schaden verursachte ist maßgeblich! Das ist die Beratung, nicht die Kenntnis!


derKVProfi hat geschrieben: Wenn eine Das Du ein persönliches Problem mit der deutschen PKV im Allgemeinen und mit internationalen Policen im Besonderen hast, ist nicht seriös, nicht neutral und nicht sachlich!
Ich habe damit überhaupt kein Problem, allerdings nach einer umfassenden Information von allen Seiten und nicht ausschließlich durch den Makler, der die internationale Versicherung verkauft oder dich persönlich. Wo ist eigentlich das Problem, wenn jemand sich vor einer solch schwerwiegenden Entscheidung bei verschiedenen Personen erkundigt?

Versicherungsmakler verkaufen nicht, sondern kaufen ein - bitte mache Dich doch endlich einmal kundig!

Und Du hast natürlich Recht, dass der Mandant sich auch bei eienr GGKV erkundigen kann - aber eben nur über das, was die GKV zu beraten oder an Auskunft zu geben hat! ich habe sehr umfassende Kontakte zu Sofas, die das dann aucht tun!

derKVProfi hat geschrieben: Ich bin blass erstaunt und fassungslos über solch euine widerwärtige Sicht- und Betrachtungsweise und persönliche Anfeindung, wie ich sie hier durch Dich erlebe!
Das gebe ich gerne an dich zurück, allerdings bin ich bass erstaunt.

Stimmt, ich verkaufe ein "l"!
So mein Lieber ... und nun ... Haftung der GKV und des Angestellten der GKV bei falschen Auskünften, faölschen Ratschlägen und sich verändernden gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen? ich bitte um exakt so ausführliche Stellungnahme für folgende Punkte:

1. Kunde kommt nach Deutschland und nach 6 Monaten wacht er aus dem Koma auf und ist seit 22 Wochen unversichert, kann aber in die GKV wechseln ohne Anspruch auf rückwirkende leistung, weil er als Selbstzahler (Auslandsareise Krankenversicherung) kam.

2. Kunde hat über die Barmer GEK bei der HUK eine stationäre Zusatzversicheurng im Kooperationsmodell gekauft und muss mehr als 30 tage in stationäre Psychotherapie?

3. Sofa gibt Auskunft und der Spitzbubenverband ändert das Besprechungsergebnis? Kunde kommt nicht zurück in die GKV!

4. Sofa gibt falsche Auskunft zu § 5.1.134 und wimmelt Kunden ab (passiert ständig und täglich und zu Unrecht), so wie sein Chef es erwartet?

5. Sofa ruft GKV Mitglied an und empfiehlt andere GKV, weil hartz IV und Bluter ist ja kein ertragreicher Kunde?

Und die haftung erklärst Du dann bitte noch einmal im Fall, dass die Kasse fusioniert ist!

P.S.: Ich mag ja Dein Engagement und ich gebe zu, dass mein Hinweis auf mögliche Folgen einer internationalen KV in Bezug auf eine Rückkehjr in dieGKV hier nicht vollstädnig war. Daraus solltest du aber eben nicht ableiten, dass ich bzw. die neue KV das nicht noch gemacht hätten.
Ich werde Dir aber nciht erzählen, warum ich da ganz entspannt bin. Wenn du das Besprechungsergebnis ganz oft liest, wirst du es vielleicht verstehen. Wenn du Rechtsprechungsrecht kennst, auch!

Und natürlich dürfen sich Menschen von der GKV beraten lassen. meine Erfahrung ist aber, dass viel GKV Mitarbeiter oft Ihre fachlichen Kompetenzen überschreiten, z.B. wenn Kunden nach Zusatz fragen, etc. GKV Mitarbeiter haben sich zu privbaten zusatzversicherungen nicht zu äußern und bei übertrittswillen in die PKV nicht ständig nur mit "Angst" zu argumentieren. Da läuft vieles völlig unsachlich ab! Zugegeben: die Vermittler arbeiten "leider" auch oft mit "Angst"!

Ich versuche Dir hier noch einmal die Hand zu reichen, werde es aber weiterhin nciht akzeptieren, wenn solche Themen immer mit dem Argument: "Finge weg, Sie kommen vielleicht und unter Umständen nicht zurück" abgebüglet wird und Menschen nur zweitklassige Lösungen bekommen, statt erstklassige! Sie haben sich nämlich nciht die Mühe gemacht zu verstehen, wie der heute versichert ist! Wir reden hier nicht von einer Urlaubsreise, wo so was ausreichend sein könnte! Die Bedingungen seines heutigen Vertrages sind nicht überzeugend und können nicht einmal Ansatzweise einen durchschnittölichen Leistungsanspruch genügen!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 17:09

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Poet hat geschrieben: Alles hat zwei Seiten, ich bleibe dabei, in diesem Fall ist die internationale Police besser.
Ich bleibe dabei, das muss er selbst entscheiden. Nachdem er sich nach allen Seiten informiert hat.
Das ist nach deutschem Recht und Gesetz die Aufgabe eines Versicherungsmaklers oder -beraters für die er haftet!

Die Aufgabe einer GKV ist in den entsprechenden Gesetzen nicht geregelt. Die GKV und ihre Mitarbeiter haften auch nicht für Beratungsfehler, weil sie das Beratunsggespräch gar nicht dokumentieren und damit der Kunde keine Möglichekit des Beweises hat!
Außerdem ist bei Versicherungsmaklern und -beratern die Beweislast umgekehrt - er muss nämlich beweisen, dass er richtig beraten hat! Der Kunde muss also die falsche Beratung und den falschen Ratschlag gar nicht beweisen !!!!!! (Kaufe Ausrufezeichen, biete Höchstpreise - meine sind ausgegangen!!!)!

Und Du hast ja deine kritik angemerkt, weil Du meinst, es könnte sein, dass er nicht mehr in die GKV zurück kehren kann. KSK über KSVG ist ja nur eventuell und Angestellt mit Pflicht nur vielleicht und meistens nicht und das Besprechungsergebenis des Spitzbubenverbandes (weshalb wird der von Experten nur so genannt?) wird sich ganz sicher niemals ändern! Aber das der Fragesteller zurückkehrt um in Deutschland zu arbeiten und zu leben, dass ist natürlich normal, weil alles andere ist undenkbar - ein Deutscher in der Fremde - geht ja gar nicht! Und das er ggf. natürlich während der vier Wochen im Krankenhaus in deutschland nach Rückkehr rechtzeitig daran denkt alles auf GKV umzustellen, das ist auch ganz normal! Und das man sich nach Deutschland bringen lässt um sich hier behandeln zu lassen, wenn man in Südamerika (ich bin oft in Kolumbien - nett dort) lebt - ganz normal - Deutsche lassen sich nur in Deutschland behandeln!

Sorry, aber wenn das die ganze Beratung ist, die ach so schlimmen "was wäre wenn Fälle" außer den "ich vergesse mich in Deutschland rechtzeitig bei der GKV wieder zu melden, weil aus einer kurzfristigen Unterbrechung ein Drama wurde", dann bitte ich Sie: vertrauen Sie Kompetenten und erfahrenen Menschen, die für das, was sie tun haften!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.04.2013, 17:30

derKVProfi hat geschrieben: ich bitte um exakt so ausführliche Stellungnahme für folgende Punkte:
1. Kunde kommt nach Deutschland und nach 6 Monaten wacht er aus dem Koma auf und ist seit 22 Wochen unversichert, kann aber in die GKV wechseln ohne Anspruch auf rückwirkende leistung, weil er als Selbstzahler (Auslandsareise Krankenversicherung) kam.
Da muss man differenzieren, und zwar zwischen den gesetzlichen Leistungen und den Zusatzleistungen (Chefarzt etc.)

Die gesetzlichen Leistungen, d. h. die Fallpauschale, übernimmt die GKV selbstverständlich auch rückwirkend. In der Praxis wird kein Krankenhaus 6 Monate eine vermeintliche Selbstzahlerbehandlung durchführen, ohne irgendeine Sicherheit zu haben. Der Sozialarbeiter oder die Verwaltung wird sich schon um eine Versicherung kümmern. Sollte trotzdem weiterhin die Chefarztbehandlung durchgeführt worden sein, stellt sich mir sowieso die Frage, wie ein komatöser Patient diese vereinbaren konnte.
derKVProfi hat geschrieben: 2. Kunde hat über die Barmer GEK bei der HUK eine stationäre Zusatzversicheurng im Kooperationsmodell gekauft und muss mehr als 30 tage in stationäre Psychotherapie?
Das kann ich dir natürlich nur aus Sicht der GKV erklären, denn wie du richtigerweise angemerkt hast, kann und darf die GKV in Sachen PKV (also HUK) nicht beraten. Dies ist bei uns eine klare Anweisung - Auskunft darüber, welche Versicherungen der Kooperationspartner anbietet - ja, Beratung über Inhalt und Bedingungen der Zusatzversicherung ausschließlich durch den Kooperationspartner. Mehr als Flyer haben wir seit den Änderungen der Informationspflichten sowieso nicht mehr, d. h., außer der Kurzzeit-Reisekrankenversicherung kann niemand mehr eine Zusatzversicherung abschließen, ohne vom Kooperationspartner informiert zu werden. Es sei denn, der Kooperationspartner hält sich nicht an die Rechtslage.

Sofern es sich um ein Vertragskrankenhaus handelt, übernimmt die GKV die Kosten, solange der Aufenthalt medizinisch erforderlich ist. Auseinandersetzungen darüber, was medizinisch erforderlich ist, erfolgen zwischen Krankenhaus und GKV und können den Versicherten niemals finanziell belasten.

derKVProfi hat geschrieben:
3. Sofa gibt Auskunft und der Spitzbubenverband ändert das Besprechungsergebnis? Kunde kommt nicht zurück in die GKV!
Erfahrungsgemäß werden Besprechungsergebnisse nur dann geändert, wenn es ein anderslautendes höchstrichterliches Urteil gibt. Und wenn es so wäre, stimmt es natürlich, dass der Kunde nicht zurück in die GKV käme. An die Rechtssprechung sind wir ja schließlich alle gebunden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass, wenn ein Versicherungsmakler auf der Basis der heutigen Gesetze berät und diese dann geändert werden, ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann ("als Pflichtversicherter kommen sie wieder zurück" und dann hat der Gesetzgeber die 55er Grenze eingeführt oder die Einschränkungen bei ALG2-Beziehern).

derKVProfi hat geschrieben:
4. Sofa gibt falsche Auskunft zu § 5.1.134 und wimmelt Kunden ab (passiert ständig und täglich und zu Unrecht), so wie sein Chef es erwartet?
Das wird teuer, vgl. § 175 Abs. 2a SGB V. Deshalb fällt es mir schwer zu glauben, dass der Chef das erwartet. Mein Chef erwartet es auf jeden Fall nicht, wir haben einige "Schäfchen" zurückgenommen.
derKVProfi hat geschrieben:
5. Sofa ruft GKV Mitglied an und empfiehlt andere GKV, weil hartz IV und Bluter ist ja kein ertragreicher Kunde?
Dann kommt man ins Fernsehen, siehe KKH-Allianz. Andere Kassen haben eine Integrierte Versorgung Hämophilie.
derKVProfi hat geschrieben:
Und die haftung erklärst Du dann bitte noch einmal im Fall, dass die Kasse fusioniert ist!
Haftung in dem Sinne gibt es ja in der GKV nicht, sondern den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, d. h., wenn der Versicherte einen Nachteil durch eine falsche oder unvollständige Beratung erleidet, kann er unter den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen, so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn die Behörde sich rechtmäßig verhalten hätte. Die fusionierte Kasse ist der Rechtsnachfolger der bisherigen Kassen. Und da das BSG bereits 2005 entschieden hat, dass die Sozialleistungsträger als Einheit angesehen werden und ein Sozialversicherungsträger den Beratungsfehler oder die unterlassene Beratung eines anderen gegen sich gelten lassen muss, ging ich bisher davon aus, dass das auch im Falle einer Fusion gilt. Wenn du anderslautenden Informationen hast, lasse ich mich selbstverständlich vom Gegenteil überzeugen.
derKVProfi hat geschrieben:
Ich versuche Dir hier noch einmal die Hand zu reichen, werde es aber weiterhin nciht akzeptieren, wenn solche Themen immer mit dem Argument: "Finge weg, Sie kommen vielleicht und unter Umständen nicht zurück" abgebüglet wird und Menschen nur zweitklassige Lösungen bekommen, statt erstklassige!
Ich hoffe, dass du mir zustimmst, dass die Frage der möglichen oder nicht möglichen Rückkehr in die GKV bei der Beratung ebenfalls ein Punkt sein muss. Nach meiner Erfahrung wird leider viel zu oft - wie auch von dir - gesagt, "das ist doch alles kein Problem, werden Sie versicherungspflichtig und gut ist". Vor mir sitzen dann die Leute, die sich darauf verlassen haben und bei denen es dann aus den unterschiedlichsten Gründen doch nicht funktioniert. Diesen Teil der Beratung sollte meiner Meinung nach die GKV übernehmen, denn die o. g. Aussagen hört man von der PKV viel zu oft. Ebenfalls beraten kann die GKV über die Leistungen der GKV und die häufigen Fallstricke in PKV-Verträgen (achten Sie auf den Hilfsmittelkatalog, sind Reha-Maßnahmen eingeschlossen etc.) sowie die grundsätzlichen Unterschiede zwischen PKV und GKV (keine Familienversicherung, kein Anspruch auf KG-Kind bei privat versichertem Kind für in der GKV bleibende Ehefrau, kein einkommensabhängiger Beitrag, damit auch keine Reduzierung bei geringerem Einkommen etc. pp.). Nach meiner Erfahrung werden diese Punkte bei der Beratung durch die PKV, sei es durch einen unabhängigen Makler oder den Vertreter einer Versicherung, wenig bis überhaupt nicht angesprochen. Was ja auch verständlich ist, warum sollte jemand die Vorteile der Konkurrenz nennen?

Übrigens vertrete ich schon lange die Auffassung, dass jeder die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV haben sollte. Nach einer ausführlichen, dokumentierten Beratung, die auf alle Punkte eingeht und dann ohne Rückfahrkarte. Und was für den einen die erstklassige Lösung ist, kann für den anderen nur eine zweitklassige sein, da er mehr Wert auf Sicherheit und Kontinuiität legt. Deshalb ja auch mein mehrmaliger Appell, Moon-Phant entscheiden zu lassen und ihm nicht zu sagen, was für ihn das beste ist. Das kann nur er selbst wissen. Wenn es "DIE" beste Lösung für alle gäbe, bräuchten wir die Vielfalt im Leben nicht.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 17:32

So, und nun noch zu dem von Ihnen eingestellten Link:

inovexx.de/aktuelles.html?sid=5fc046cebd018e61596799d2075e3166

INOVEXX GmbH
Schönleinstraße 8a

70184 Stuttgart

Versicherungsmakler § 34 d GewO

Zitat:
sowie sein früherer Mitarbeiter und heutiger Wettbewerber Thorulf Müller unter dem Firmenlabel KV-Profi ihr Wissen, verbinden dies aber auch mit klaren Kaufempfehlungen.
Ich war 1. niemals Mitarbeiter von C.D.Gorr oder eines seiner Geschäftspartner und 2. habe ich noch niemals eine Kaufempfehlung gegeben, sondern aufgezeigt, welches produkt geeignet ist, welches Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen!

Zitat:
„Mit Zahlen manipuliert man Menschen“, warnt Müller auf einer Roadshow in Stuttgart. Er gestaltet als Referent die diesjährige PKV-Roadshow 2009 für die Fondsfinanz Makler Service GmbH.
Der Begriff "gestaltet" ist schon falsch. Ich war gebuchter Referent. Auch bereits 2008! Außerdem habe ich 2006, 2007 und 2008 als Referent auf der maxPool KV-Tour für drei verschiedenen Versicherer als Referent vorgetragen. Als gebuchter Referent. Das bedeutet, dass ich sage, was ich denke, weil man nur meine Zeit, aber nie meine Meinung kaufen kann oder konnte!

Zitat:
Seine Kritik an seiner Konkurrenz lautet, dass allein der reine Bedingungsvergleich nichts brächte. „Wichtig ist die Beitragsstabilität in der Zukunft, und die hängt vor allem von der Altersrückstellung ab.“
Wichtig: Teil 1 ist so gesagt! Der Bedingungsvergleich alleine bringt nichts! Vergessen wurde, dass der Beitarg in relation zur Leistung wichtig ist und der muss angemessen sein, also ist das optimale Preis-/Leistungsverhältnis einer PKV mit Alterungsrückstellungsbildung genau das falsche Kritierium! Und 2. bezieht sich die Frage der Beitragsstabilität hier ausschließlich auf einen Vergleich deutscher PKV Angebote mit Alterungsrückstellung. Daraus zu schließen, dass Produkte ohne Alterungsrückstellung nicht beitragsstabil sein können, ist Unfug!

Ganz im Gegenteil! Bei einem Produkt ohne Alterungsrückstellung kann ich heute sehen, was ich als 70 jähriger auf heutigem Kostenniveau zahlen muss! Bei einem deutschen Produkt mit Alterungsrückstellung nicht, weil die Vererbung einkalkuliert ist und wenn die nicht stattfindet, muss ich den Beitragsvorteil aus der kalulierten Vererbung nachzahlen - vollständig und rückwirkend! Der Vortrag wurde übrigens vollständig gefimt (in Berlin, nicht in Stuttgart) und das Rohmaterial von 4 Kameras habe ich vollständig auf einer externen Festpaltte. Ich weiß also ganz exakt was ich gesagt habe, weil die Vorträge aufs Komma gleich waren (eine Spezialität des Hauses)!

Hier wird es sogar aufgezählt:

Zitat:
Einen großen Teil seines Vortrags widmet Müller daher dem Geheimnis von angewandter Mathematik bei einem PKV-Unternehmen. Es geht um Kopfschäden, verschiedene Arten der Altersrückstellung, Mittel für Beitragsrückerstattungen, kalkulierte Abgänge, Sterbetafeln, gesetzliche Zuschläge und das Vererben der Rücklagen an den Rest der Tarifgemeinschaft.
Und nun wird es kritisch:

Zitat:
Im Ergebnis sei die GKV aufgrund fehlender Rücklagen am Ende,


Ist defintiv so von mir so nicht gesagt worden. Über die Vor- und Nachteile einer Umlagenfinanzierung wurde selbstverständlich informiert und gesprochen!
einige PKV-Unternehmen mit zu geringen Rückstellungen auch.
Nächster Übersetzungsfehler: Wenn die Rückstellungen im Beitrag nicht auskömmölich kalkuliert sind, weil zu hohe Vererbungen, zu niedrige Kopfschäden, etc. angesetzt sind, dann istd as nicht das Ende der PKV, sondern nur eine überproportionale Beitragsanpassung!
Nur auf die mitreisenden PKV-Unternehmen als Aussteller und Sponsoren träfe all dies nicht zu.


Das ist der nächste Unfug - richtig ist, dass ich die Frage, die natürlich immer gestellt wurde, nie beantwortet habe! Eine höffliche Gegenfrage so zu verstehen bedarf eines ausgeprägten HPFs des Autors! Die Gegenfrasge war: " Meinen Sie etwa, dass sich hier Versicherer hertrauen, die Dreck am Stecken haben?"
Denn diese sind meist von ihm beraten und mit dem Urteil „sehr gut“ nach Punkten bewertet worden.
Das ist der nächste Unfug - anwesend waren zwei oder drei meiner jeweils aktuellen Mandate und die wurden auxch immer genannt und waren nie ein Geheimnis! Und die habe ich immer besonders intensiv kritisiert, weil wir da ja auch imemr in Veränderungsprozessen waren, die kurz darauf meistenes Konsequenzen, nämlich eine andere marktpositionierung, hatten! Ich nenne hier nur mal die Central KV, die sich vollständig von Billigtarifen, Einsteigertarifen, absoluten Selbstbehalten und einer Aufsplittung von Kollektiven in Kleinstkollektive abgewendet hat ..,. das führte zu erheblichen Beitragssanierungen und dem Rückzug aus dem markt der freien Vermittler!!

Hier wird außerdem suggeriert, dass Gesellschaften nur deshlab gut sind, weil ich ein Beratungsmandat hatte. Das ist Unfug! Ich habe gegen Honorare auch Produkte und Strategien begleitet, die das absolute Gegenteil von seriös sind! Wissen kann man gut und böse einsetzen - wichtig ist nur, dass man es hat!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.04.2013, 17:40

Hmm, eigentlich dachte ich, wir hätte mittlerweile eine vernünftig Basis erreicht. Aber das scheint doch nicht der Fall zu sein.
derKVProfi hat geschrieben:
Aber das der Fragesteller zurückkehrt um in Deutschland zu arbeiten und zu leben, dass ist natürlich normal, weil alles andere ist undenkbar - ein Deutscher in der Fremde - geht ja gar nicht!
??? Seine Lebensplanung kennt nur Moon-Phant, du nicht und ich nicht. Und ob du es mir glaubst oder nicht - ich kenne einige Deutsche, die es in die Fremde verschlagen hat und denen es dort besser gefällt, warum auch nicht?
derKVProfi hat geschrieben:
Und das er ggf. natürlich während der vier Wochen im Krankenhaus in deutschland nach Rückkehr rechtzeitig daran denkt alles auf GKV umzustellen, das ist auch ganz normal!
Du scheinst die Systematik des 5,1,13 immer noch nicht verstanden zu haben. Da muss nix umgestellt werden, da die Versicherungspflicht kraft Gesetzes eintritt, sobald die vier Wochen rum sind.
derKVProfi hat geschrieben:
Und das man sich nach Deutschland bringen lässt um sich hier behandeln zu lassen, wenn man in Südamerika (ich bin oft in Kolumbien - nett dort) lebt - ganz normal - Deutsche lassen sich nur in Deutschland behandeln!
Hallo?!? Moon-Phant wollte wissen, wie es in dem Fall aussieht. Und er lebt nach seiner Aussage nicht an einem Ort, in dem er sich ein Netz aus sozialen Beziehungen aufbauen kann, sondern ist auf drei Kontinenten unterwegs - genaugenommen vier, wenn man D mitzählt. Nach meiner bescheidenen Erfahrung wollen diejenigen, die nicht fest in einem anderen Land integriert sind, im Falle eines Falles so schnell wie möglich nach D zurück. Aber wie schon so oft geschrieben, dies muss Moon-Phant wissen und auch entscheiden.
derKVProfi hat geschrieben:
Sorry, aber wenn das die ganze Beratung ist, die ach so schlimmen "was wäre wenn Fälle" außer den "ich vergesse mich in Deutschland rechtzeitig bei der GKV wieder zu melden, weil aus einer kurzfristigen Unterbrechung ein Drama wurde", dann bitte ich Sie: vertrauen Sie Kompetenten und erfahrenen Menschen, die für das, was sie tun haften!
Genausowenig wie ein PKV-Makler eine komplette Beratung über das Internet erledigen kann, ist dies einem GKV-Mitarbeiter möglich. Denn dazu gehört ein Dialog. Deshalb ja mein mehrmaliger Rat, sich beraten zu lassen, von unabhängigen Maklern und der GKV.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.04.2013, 18:33

§ 240 4a) Der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder sind 10 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches zugrunde zu legen, wenn der Anspruch auf Leistungen für das Mitglied und seine nach § 10 versicherten Angehörigen während eines Auslandsaufenthaltes, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder eines seiner Elternteile bedingt ist, oder nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ruht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach § 16 Abs. 1 der Anspruch auf Leistungen aus anderem Grund für länger als drei Kalendermonate ruht, sowie für Versicherte während einer Tätigkeit für eine internationale Organisation im Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Dies wäre den auch noch eine Alternative in diesem Wir Waar.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 19:26

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hmm, eigentlich dachte ich, wir hätte mittlerweile eine vernünftig Basis erreicht. Aber das scheint doch nicht der Fall zu sein.

Wieso?
derKVProfi hat geschrieben:
Aber das der Fragesteller zurückkehrt um in Deutschland zu arbeiten und zu leben, dass ist natürlich normal, weil alles andere ist undenkbar - ein Deutscher in der Fremde - geht ja gar nicht!
??? Seine Lebensplanung kennt nur Moon-Phant, du nicht und ich nicht. Und ob du es mir glaubst oder nicht - ich kenne einige Deutsche, die es in die Fremde verschlagen hat und denen es dort besser gefällt, warum auch nicht?

Das ist ein weiterer Beweis, dass Du Dich mit den Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers und -bertaers nicht auskennst und ständig so tust, als wenn ein versicherungsmakler oder -berater nicht genau auf solche Punkte in einer individuellen und persönlichen Beratung eingeht und daruaf auch seinen begründeten Ratschlag aufbaut!
Ich mutmaße gar nichts, sondern halte fest, dass der Punkt zu besprechen ist!

derKVProfi hat geschrieben:
Und das er ggf. natürlich während der vier Wochen im Krankenhaus in deutschland nach Rückkehr rechtzeitig daran denkt alles auf GKV umzustellen, das ist auch ganz normal!
Du scheinst die Systematik des 5,1,13 immer noch nicht verstanden zu haben. Da muss nix umgestellt werden, da die Versicherungspflicht kraft Gesetzes eintritt, sobald die vier Wochen rum sind.

Nun, dann erkläre mir die ganzen Fälle, wo die Menschen zwar rückwirkend zahlen, aber keine Leistungen erstattet bekommen haben?
derKVProfi hat geschrieben:
Und das man sich nach Deutschland bringen lässt um sich hier behandeln zu lassen, wenn man in Südamerika (ich bin oft in Kolumbien - nett dort) lebt - ganz normal - Deutsche lassen sich nur in Deutschland behandeln!
Hallo?!? Moon-Phant wollte wissen, wie es in dem Fall aussieht.

Nein, er wollte wissen:
würde gerne eine Versicherung finden, die mich auch in Deutschland in der Zeit meiner Reiseunterbrechungen deckt, und das nicht nur bis zu einem Jahr sondern, womöglich auch länger.
und das ist die ganze Zeit mein Ansatz!

Also gehst Du, und endlich gibst Du es auch nahchaltig zu, die ganze Zeit von falschen Voraussetzungen aus!

Und er lebt nach seiner Aussage nicht an einem Ort, in dem er sich ein Netz aus sozialen Beziehungen aufbauen kann, sondern ist auf drei Kontinenten unterwegs - genaugenommen vier, wenn man D mitzählt. Nach meiner bescheidenen Erfahrung wollen diejenigen, die nicht fest in einem anderen Land integriert sind, im Falle eines Falles so schnell wie möglich nach D zurück. Aber wie schon so oft geschrieben, dies muss Moon-Phant wissen und auch entscheiden.

Und das sind alles Punkte einer Beratung gemäß dem rechtlich vorgegebenen Beratungsprozess eines Versicherungsmaklers und -beraters. Aber Du scheinst von irgendwelchen Strukkies, Versicherungsvertrtern oder -vertickern auszugehen!
derKVProfi hat geschrieben:
Sorry, aber wenn das die ganze Beratung ist, die ach so schlimmen "was wäre wenn Fälle" außer den "ich vergesse mich in Deutschland rechtzeitig bei der GKV wieder zu melden, weil aus einer kurzfristigen Unterbrechung ein Drama wurde", dann bitte ich Sie: vertrauen Sie Kompetenten und erfahrenen Menschen, die für das, was sie tun haften!
Genausowenig wie ein PKV-Makler eine komplette Beratung über das Internet erledigen kann, ist dies einem GKV-Mitarbeiter möglich. Denn dazu gehört ein Dialog. Deshalb ja mein mehrmaliger Rat, sich beraten zu lassen, von unabhängigen Maklern und der GKV.

Die GKV kann zun Auslandsreise Krankenversicherungen nicht beraten und darf es m. E. auch nicht! Und die Beratung (BERATUNG) hatte ich ihm angeboten. Ich habe ihm nicht gesagt, dass ich oder ein von mir empfholener Vermittler oder Berater ihm etwas verticken soll! Ich sagte die GANZE ZEIT das er sich beraten lassen soll und das ich weiß, dass es etwas gibt, was "sein Problem löst"! Ob das nachher mit allen Vor- und Nachteilen, die Gegenstand einer solchen Beratung sind, und nicht in einem Internetforum öffentlich ausdiskutiert werden (ich mache doch huier keine Vfremden Dritten schlau), seine Zustimmung findet, entscheidet derjenige immer noch selbst! DU unterstellst die ganze Zeit, dass wir den Kunden nicht richtig beraten würden, weil Du Versicherungsvermittler (alleine der Begriff "PKV-Makler" zeugt doch von deinem Denken, Wissen und Handeln) für Verbrecher hälst, die nur verkaufen wollen., Du sagst es nicht, aber es quillt ausn Deinen zeilen!
GKKV Mitarbeiter dürfen gerne Mitglieder ebraten! Der mann ist kein Mitglied einer deutschen GKKV! GKV Mitarbeiter dürfen fragen zum SGB V beantworten, haben sich aber bei privtaten Versicherungsverträgen raus zu halten! Hier obliegt es ausschließlich einem registruierten Vermittler alles zu klären, aufzuschreiben undd dafür gerade zu stehen!

Die GKV und ihre Mitarbeiter haften nicht - für keine einzige Beratung!

Im Punkt Internetberatung bin ich einverstanden mit Deinen Ausführungen und zum Thema "Makler macht nur PKV" (also Spezialmakler PKV) bin auch einverstanden. Beides ist m. E. unseriös und grober Unfug!

Die neue KV macht zwar nur internationale KV, aber eben als Dienstleister für Versicherungsvermittler und -berater und in der Öfentlichkeitsarbeit "EWR-KV als Vollversicherung in Deutschland"! Über die neue KV werden auch nur Mandate der Vermittler bearbeitet. Ansonsten macht es der Versicherungsmakler CR&Cie, der ja ein vollwertiger Versicherungsmakler ist und mandate vollumfänglich betreut! Aber eben nur die eigenen, nciht die fremder Vermittler!

P.S.:Und weilDu Dich städnig widerholst - wir schicken die leute auch zur GKV - zu unseren GKV Sofas, die sich nicht so "PKV/Selbstzahler feindlich" gebärden wie du! Für Dich scheint nur die GKV gut zu sein, weil alles andere böse ist! So kommst Du rüber! GKV, GKV, alles toll! PKV und selbstzahler böse! Ich ahsse Borniertheit!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 19:33

CiceroOWL hat geschrieben:§ 240 4a) Der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder sind 10 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches zugrunde zu legen, wenn der Anspruch auf Leistungen für das Mitglied und seine nach § 10 versicherten Angehörigen während eines Auslandsaufenthaltes, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder eines seiner Elternteile bedingt ist, oder nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ruht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach § 16 Abs. 1 der Anspruch auf Leistungen aus anderem Grund für länger als drei Kalendermonate ruht, sowie für Versicherte während einer Tätigkeit für eine internationale Organisation im Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Dies wäre den auch noch eine Alternative in diesem Wir Waar.
Tja, aber warum sollte ich das alles in einem öffentlich Forum für lau verschleudern ?? Ich sagte in euinem Beitrag, das es Wege gibt, ich die aber nicht nennen werde! es gibt noch mehr Wege!

So entwertet man Beratunsgleistungen und bringt Menschen dazu es selber zu machen, was böse ins Auge gehen kann!

Wenn dieser selbsternannte Ritter für die gloreiche GKV hier nicht so herumtrollen würde, wäre der Drops schon lange gelutscht.

mein erster Beitrag:
Anbieter: neueKV.de - bitte bei einer Anfrage per Telefon oder Mail auf mich beziehen bzw. auf diesen Beitrag hier. Die informieren mich dann und ich mach den Rest für Dich dasüber persönlich!
Unser Hero for GKV versteht - machen, ergo verticken!

Ich meine "machen" und verstehe beraten, diskutieren, Vor- und Nachteile besprechen, abwägen, dokumentieren und entscheiden!

Wenn aber der, wo "GerneKrankenVersichert" meint, dass alle böse und schlecht sind und falsch bertaen, weil die ja nur verticken wollen, dann irrt er sich.

Ich fühle mich von dem persönlich angepieselt - und zwar massiv - das wird ausgetragen bis zum letzten Blutstropfen!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.04.2013, 19:41

derKVProfi hat geschrieben: das wird ausgetragen bis zum letzten Blutstropfen!
Na dann viel Spaß, aber ohne mich. Ich denke, dass der Fragesteller über genügend Informationen verfügt, welche Vorgehensweise sinnvoll ist und sich jetzt selbst entscheiden kann.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.04.2013, 19:46

Ist halt ein öffentliches forum ohne Intresse an den persönlichen Gewinn. Ausser dem Idellen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2013, 20:09

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: ich bitte um exakt so ausführliche Stellungnahme für folgende Punkte:
1. Kunde kommt nach Deutschland und nach 6 Monaten wacht er aus dem Koma auf und ist seit 22 Wochen unversichert, kann aber in die GKV wechseln ohne Anspruch auf rückwirkende leistung, weil er als Selbstzahler (Auslandsareise Krankenversicherung) kam.
Da muss man differenzieren, und zwar zwischen den gesetzlichen Leistungen und den Zusatzleistungen (Chefarzt etc.)

Die gesetzlichen Leistungen, d. h. die Fallpauschale, übernimmt die GKV selbstverständlich auch rückwirkend.

Rechtsgrundlage - Paragraph bitte!

Ich brauche das dringned für die aktuelle Fälle, wo die Kasse nicht zahlt, obwohl die Kosten da waren, der Mensch auch rückwirkend wegen kralle Beiträge zahlt, aber eben nichts bekommt!


In der Praxis wird kein Krankenhaus 6 Monate eine vermeintliche Selbstzahlerbehandlung durchführen, ohne irgendeine Sicherheit zu haben.

Falsch - mein eigener Fall - 5 Tage künstliches Koma, kein Name, keine Adresse, keine KV Karte!

Ein Versorgungskrankenhaus muss das tun!


Der Sozialarbeiter oder die Verwaltung wird sich schon um eine Versicherung kümmern.

Ohne Vollmacht - lächerlich!

Sollte trotzdem weiterhin die Chefarztbehandlung durchgeführt worden sein, stellt sich mir sowieso die Frage, wie ein komatöser Patient diese vereinbaren konnte.

Vor der OP? Er hat ja eine Auslandsreise-Krankenversicherung! Leider geht waas bei der Narkose schief! Sorry, das gibt es alles! Ich will nicht klappern, aber sie wollen scheinbar etwas beschwichtigen, was man besser nicht beschwichtigen sollte!
derKVProfi hat geschrieben: 2. Kunde hat über die Barmer GEK bei der HUK eine stationäre Zusatzversicheurng im Kooperationsmodell gekauft und muss mehr als 30 tage in stationäre Psychotherapie?
Das kann ich dir natürlich nur aus Sicht der GKV erklären, denn wie du richtigerweise angemerkt hast, kann und darf die GKV in Sachen PKV (also HUK) nicht beraten. Dies ist bei uns eine klare Anweisung - Auskunft darüber, welche Versicherungen der Kooperationspartner anbietet - ja, Beratung über Inhalt und Bedingungen der Zusatzversicherung ausschließlich durch den Kooperationspartner. Mehr als Flyer haben wir seit den Änderungen der Informationspflichten sowieso nicht mehr, d. h., außer der Kurzzeit-Reisekrankenversicherung kann niemand mehr eine Zusatzversicherung abschließen, ohne vom Kooperationspartner informiert zu werden. Es sei denn, der Kooperationspartner hält sich nicht an die Rechtslage.

Und die Mitarbeiter der Versicherer sind Versicherungsmakler oder -berater, die aus Kundensicht beraten? Nein, das sind Versicherungsvertreter der Gesellschaften, die nur die eigenen Produkte verkaufen! Und hier ist verkaufen das richtige Wort! Noch schlimmer: ihr liefert die als Cross-Selling Potential an die Vertreter aus!
Und das aller schlimmste daran ist, dass die Kunden denken: "meine Krankenkasse wird sich von der Qualität der produkte, der Gesellschaften und der Vermittler überzeugt haben"! DENKSTE!


Sofern es sich um ein Vertragskrankenhaus handelt, übernimmt die GKV die Kosten, solange der Aufenthalt medizinisch erforderlich ist.

Darum ging es nicht - das war nicht die Frage - es ging um die Zusatzversicherung!

Auseinandersetzungen darüber, was medizinisch erforderlich ist, erfolgen zwischen Krankenhaus und GKV und können den Versicherten niemals finanziell belasten.

Die Zusatzversicherung versichert auch nur das, was medizinisch notwendig ist. Das Zusatzprodukt der GKV (Kooperationspartner) ist aber eben unterdurchschnittlich und nicht gut, von sehr gut ganz zu schweigen! Wer hat es vertickt? Die Kasse! Klar, über die Vertreter der ausgewählten Gesellschaft! Ohne Marktüberblick. Das nenne ich übel!
derKVProfi hat geschrieben:
3. Sofa gibt Auskunft und der Spitzbubenverband ändert das Besprechungsergebnis? Kunde kommt nicht zurück in die GKV!
Erfahrungsgemäß werden Besprechungsergebnisse nur dann geändert, wenn es ein anderslautendes höchstrichterliches Urteil gibt. Und wenn es so wäre, stimmt es natürlich, dass der Kunde nicht zurück in die GKV käme.

Danke! Das ist wichtig und das halten wir fest! Du argumentierst die ganze zeit mit einem Aspekt, der ganz klar nicht rechtsverbindlich und einklagbar ist!

An die Rechtssprechung sind wir ja schließlich alle gebunden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass, wenn ein Versicherungsmakler auf der Basis der heutigen Gesetze berät und diese dann geändert werden, ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann ("als Pflichtversicherter kommen sie wieder zurück" und dann hat der Gesetzgeber die 55er Grenze eingeführt oder die Einschränkungen bei ALG2-Beziehern).

Das denken überlassen wir denen, die es "rechtlich dürfen" Du irrst wieder, weil Du auf einem Eis tanzt, auf dem Dir die Komptenz abgeht! das darf der Versicherungsmakler so gar nicht sagen, weil es ein veränderbares Momentum ist! Sagt er es, dann ist er dran!

derKVProfi hat geschrieben:
4. Sofa gibt falsche Auskunft zu § 5.1.134 und wimmelt Kunden ab (passiert ständig und täglich und zu Unrecht), so wie sein Chef es erwartet?
Das wird teuer, vgl. § 175 Abs. 2a SGB V. Deshalb fällt es mir schwer zu glauben, dass der Chef das erwartet. Mein Chef erwartet es auf jeden Fall nicht, wir haben einige "Schäfchen" zurückgenommen.

Das Glaube ich mal für Dich und deinen Chef! Ich weiß aber, dass es auch andere GKV´n und Geschäfgtsstellen gibt - vor allem die in Australien sind die schlimmsten! Und ich erinnere an dieses Forum! Wozu ist es da, wenn doch alle alles richtig machen? Wieso die ganzen Fragen und Beschwerden? Nur mal die Rossi Beiträge in Erinnerung gerufen: Abwimmelung von § 5.1.13 Anträgen!
derKVProfi hat geschrieben:
5. Sofa ruft GKV Mitglied an und empfiehlt andere GKV, weil hartz IV und Bluter ist ja kein ertragreicher Kunde?
Dann kommt man ins Fernsehen, siehe KKH-Allianz. Andere Kassen haben eine Integrierte Versorgung Hämophilie.

Danke, dann weiß ich schon mal wo Du bist! Falls Du mal Fragern hast zu Hämophilie, ist ein privates Hobby von mir und meiner Famile!
derKVProfi hat geschrieben:
Und die haftung erklärst Du dann bitte noch einmal im Fall, dass die Kasse fusioniert ist!
Haftung in dem Sinne gibt es ja in der GKV nicht, sondern den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, d. h., wenn der Versicherte einen Nachteil durch eine falsche oder unvollständige Beratung erleidet, kann er unter den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen, so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn die Behörde sich rechtmäßig verhalten hätte.

Und das klappt, weil der Kunde das beweisen kann! Diese ganze "Telefoniererei" und "ich komme mal vorbei" ohne schriftliche Dokumentatrion des gesprochenen Wortes!

Du hast Rechjt - es ist so! Genau! Nur der Kunde muss beweisen! Beim Versicherungsmakler muss der Versicherungsmakler beweisen - umgekehrte Beweislast!


Die fusionierte Kasse ist der Rechtsnachfolger der bisherigen Kassen. Und da das BSG bereits 2005 entschieden hat, dass die Sozialleistungsträger als Einheit angesehen werden und ein Sozialversicherungsträger den Beratungsfehler oder die unterlassene Beratung eines anderen gegen sich gelten lassen muss, ging ich bisher davon aus, dass das auch im Falle einer Fusion gilt. Wenn du anderslautenden Informationen hast, lasse ich mich selbstverständlich vom Gegenteil überzeugen.

Nö, ich wollte nur einmal kurz Wissen, wie gut Du bei Haftung bist! Du hast aber duie beweislast vergessen. das ist doch auch ein grund dafür, dass die Kassen neuerdings immer alles telefonisch machen wollen, doer? Geschäftsstellen haben die meisten doch eh nicht mehr! OK, da Du mutmaßlich DAK bist, seid Ihr nicht angesprochen!
derKVProfi hat geschrieben:
Ich versuche Dir hier noch einmal die Hand zu reichen, werde es aber weiterhin nciht akzeptieren, wenn solche Themen immer mit dem Argument: "Finge weg, Sie kommen vielleicht und unter Umständen nicht zurück" abgebüglet wird und Menschen nur zweitklassige Lösungen bekommen, statt erstklassige!
Ich hoffe, dass du mir zustimmst, dass die Frage der möglichen oder nicht möglichen Rückkehr in die GKV bei der Beratung ebenfalls ein Punkt sein muss.

Das hat niemand bestritten - Du hast bestritten, dass wir es tun! Du gehtst bei Versicherungesvermittler von schmierigen, öligen typen aus, die die Kunden über den Tisch ziehen wollen! Und das ist es, was mich stört!

Nach meiner Erfahrung wird leider viel zu oft - wie auch von dir - gesagt, "das ist doch alles kein Problem, werden Sie versicherungspflichtig und gut ist".

Da ich NIEMANDEN beraten habe, kann ich auch nichts gesat haben. Ich sagte aber, dass ICH es ganz sauber sicher stellen würde! ich sagte nur nicht wie! Du willst scheinbar etwas aus mir rauskitzeln - vergiss es!

Vor mir sitzen dann die Leute, die sich darauf verlassen haben und bei denen es dann aus den unterschiedlichsten Gründen doch nicht funktioniert. Diesen Teil der Beratung sollte meiner Meinung nach die GKV übernehmen, denn die o. g. Aussagen hört man von der PKV viel zu oft.

Nächster Fehler - von der PKV hört man das? Von Versicherungsvermittlern? Und der Kunde ist selbst verantwortlich, wen er sich aussucht!

P.S.: UIch mache GKV Rückkehr Beratung, auch pro bono! Und ich habe bisher viele Fälle lösen können! Kassenmitarbeiter konnten das nicht!


Ebenfalls beraten kann die GKV über die Leistungen der GKV und die häufigen Fallstricke in PKV-Verträgen (achten Sie auf den Hilfsmittelkatalog, sind Reha-Maßnahmen eingeschlossen etc.)

Nein - weil das ist doch schon wieder unfug, gehört jetzt aber hier nicht hin!

sowie die grundsätzlichen Unterschiede zwischen PKV und GKV (keine Familienversicherung, kein Anspruch auf KG-Kind bei privat versichertem Kind

Falsch, gibt es sehr wohl in ausgewählten PKV Tarifen!

für in der GKV bleibende Ehefrau,

das ist mir auch zu vereinfacht!

kein einkommensabhängiger Beitrag, damit auch keine Reduzierung bei geringerem Einkommen etc. pp.). Nach meiner Erfahrung werden diese Punkte bei der Beratung durch die PKV, sei es durch einen unabhängigen Makler oder den Vertreter einer Versicherung, wenig bis überhaupt nicht angesprochen.

Das ist eine bodenlose Frechheit und eine bösartige Verallgemeinerung! Lass es doch einfach! Das ist der falsche Ansatz - nur negative und teilweise falsche Aussagen! Das ist genau so unseriös, wie (zugegebener Maßen) einige Vermittler PKV an den Mann bringen! Haben GKV Mitarbeiter es wirklich nötig so schwach und teilweis falsch zu argumentieren und Versicherungsveremittler unter Generalverdacht zu stellen?

Was ja auch verständlich ist, warum sollte jemand die Vorteile der Konkurrenz nennen?

Der Versicherungsmakler und der Versicherungsberater (der übrigens keine provisionen nehmen darf) müssen es tun, weil sie sinst haften! Versicherungsmakkler sind auch keine Konkurenz der GKV, sondern treuhänderische Sachwalter des Mandanten! Fang endlich an Dich von Deinen negativen Generalbeschuldigungen zu trennnen!

Übrigens vertrete ich schon lange die Auffassung, dass jeder die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV haben sollte. Nach einer ausführlichen, dokumentierten Beratung, die auf alle Punkte eingeht und dann ohne Rückfahrkarte.

Das ist ja völlig Unfug! Nein, jeder sollte einen gesetzlichen Grundschutz gegen Beitrag haben! Versorgung und nicht Versicherung! Organisiert durch regioanle Versorgunsgzentren! Priorisierung inkludiert! Kassen abschaffen! Klassisch finnisches Modell, mit etwas Schweden, United Kingdom und anderen guten Geschichten, die andere Länder besser machen!

Substitution der Grundversorgung durch Menschen in Eigenverantwortung ist durch den medizinsichen Fortschritt und die Verwirtschaftlichung der Medizin bei gleichzeitiger inetellektueller Verarmung der Gesellschaft ad absurdum geführt!

Es gibt kaum noch ärztliche Ethik, dafütr zunehmend ärztliche Monethik!

Da bist Du baff, gell? derKVProfi ist einer der radikalsten Verfechter der Bürgerversicherung aber ohne Krankenkassen!


Und was für den einen die erstklassige Lösung ist, kann für den anderen nur eine zweitklassige sein, da er mehr Wert auf Sicherheit und Kontinuiität legt. Deshalb ja auch mein mehrmaliger Appell, Moon-Phant entscheiden zu lassen und ihm nicht zu sagen, was für ihn das beste ist. Das kann nur er selbst wissen. Wenn es "DIE" beste Lösung für alle gäbe, bräuchten wir die Vielfalt im Leben nicht.

Ich gehe Dir irgendwann an die Gurgel! Das habe ich nie gesagt"! ich habe nie gesagt, was das Beste ist, sondern das er sich beraten lassen muss, dass ich das ausnahmsweise persönlich machen würde und das es sehr wohl eine Lösung für seine Aufgabenstellung gibt! Du bist so etwas von borniert, dass es mir köperliche Schmerzen bereitet! Du unterstellst die ganze zeit negatoives, weil Versicherungsvermittler oder derKVProfi, etc.! Lass es bitte - jetzt und für die Zukunft hier und egal wo wir uns sonst treffen!

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 27.04.2013, 20:15

Ich denke, dass der Bereich des Nutzens für den Threadersteller oder andere Leser schon lange verlassen wurde und wir in eine schöne Fehde hineingeschlittert sind. MoonPhant hat jetzt seine Anregungen und muss alleine entscheiden.

Wunsch von ihm war ja zuletzt, dass Ihr trotz unterschiedlicher Auffassungen nett zueinander sein sollt - also bitte kein Gemetzel.

GerneKrankenVersichert
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Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.04.2013, 20:22

derKVProfi hat geschrieben: Ich gehe Dir irgendwann an die Gurgel!
Nicht zum ersten Mal bin froh über die Möglichkeit, ein Pseudonym zu nutzen. Bedenke, dass du unter Klarnamen schreibst.

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