Wohnsitz in Dtl. - längste Zeit i.Jahr im Ausland

Wie versichert man sich am besten?

Moderator: Czauderna

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unterwegs
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Wohnsitz in Dtl. - längste Zeit i.Jahr im Ausland

Beitrag von unterwegs » 25.03.2012, 07:33

Ich bin neu im Forum und habe schon vieles gelesen, aber irgendwie verwirrt mich das alles noch viel mehr. Was ist der richtige und beste Weg für mich?

Ich bin seit über 10 Jahren selbständig und freiwillig in der GKV versichert. Meine Selbständigkeit erlaubt es mir grundsätzlich von jedem Punkt der Erde zu arbeiten.

Nun überlege ich für 1 oder 2 Jahre die meiste Zeit im Ausland zu verbringen (Thailand) – das heißt ich werde ganz sicher ab und zu für 2-3 Wochen nach Dtl. zurückkommen.
Ich möchte meinen Wohnsitz wegen meiner Selbständigkeit auch in Dtl. belassen.
Meine Arbeit würde ich eben nur vom Ausland aus betreiben. Die Einnahmen würde ich natürlich weiterhin in Dtl. versteuern, weil ich ja auch hier gemeldet bin.

Heißt das ich müsste meine Vollversicherung bei der GKV belassen (obwohl sie für die Zeit im Ausland nicht zahlt) und eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen?

Oder gibt es die Möglichkeit eine Auslandskrankenvollversicherung, die mich für die aufenthalte in Dtl. mitversichert?
Was bedeutet das für die Rückkehr in die GKV, bei endgültiger Rückkehr nach Dtl.?


Meine Krankenkasse, die Novitas, hat mir folgende Auskünfte erteilt:

Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen möchten, gibt es gewisse Voraussetzungen, die vorliegen müssen:

Sie dürfen sich nur aus privaten Zwecken in Thailand aufhalten und dies länger als 3 Monate. Eine selbständige Tätigkeit dürfen Sie nicht ausüben. Wir benötigen einen Nachweis über die private Krankheitskostenvollversicherung.

Nur dann ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit in Thailand ausüben möchten und Sie eine deutsche Meldeadresse haben, führen Sie auch die Gewerbe- und Einkommensteuer in Deutschland ab. Eine Anwartschaftsversicherung ist dann ausgeschlossen. Ihre Beitragseinstufung Ihrer freiwilligen Versicherung erfolgt dann für hauptberuflich Selbständige. Ein Leistungsanspruch würde allerdings nicht bestehen, da wir als gesetzliche Krankenkasse kein Abkommen mit Thailand haben. Dies müsste dann privat abgesichert werden und bedeutet eine doppelte Beitragszahlung.


Habe ich meine KK richtig verstanden:


Anwartschaft mit Meldeadresse in Dtl. unmöglich?

Wohnsitzabmeldung für Anwartschaft nötig, dann aber Arbeit vom Ausland aus unmöglich?

Ich darf nur länger nach Thailand, wenn ich genügend Geld habe (ohne zu arbeiten) um eine volle Mitgliedschaft in der GKV und eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung zu bezahlen? Was aber verboten ist, da Doppelversicherung?

Die Katze beißt sich in den Schwanz. :?
Ich kann mein Geld nicht in Dtl. generieren, wenn ich hier nicht gemeldet bin oder doch?
Wenn ich hier gemeldet bin, darf ich nicht vom Ausland aus arbeiten und mein Geld hier versteuern?
Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten mit der KV.

Kann mir jemand helfen dieses Chaos in meinem Kopf zu entknoten? Ich wäre sehr dankbar für Unterstützung, um Klarheit zu schaffen.

Vielen Dank im voraus.

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