Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

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outsiderz
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Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von outsiderz » 12.02.2020, 13:07

Hallo Zusammen,

ich erhoffe mir einen nützlichen Rat von Euch.

Ich war in den Jahren 2017 + 2018 selbstständig. Von Januar 2017 bis August 2017 war ich freiwillig bei der Barmer versichert. Vorher war ich dort gesetzlich versichert und habe mich im "Kündigungsgespräch" reinlegen lassen und eine freiwillige Versicherung bei der Barmer abgeschlossen.

In dieser Zeit habe ich knapp über 400€ monatlich gezahlt. Bis mich ein Bekannter im August 2017 darauf aufmerksam machte, ich hätte ja viel schlechtere Leistungen und würde mehr zahlen als bei einer PKV. Daraufhin habe ich umgehend bei der Barmer gekündigt. 2019 wollte die Barmer dann meinen Einkommenssteuerbescheid für 2017. Auf Grund diesem sollte ich dann ca. 2.300 € nachzahlen. Ich habe Widerspruch eingelegt, was nun Ende Januar 2020 auch von deren Kommission geprüft und (welch Überraschung) abgewiesen wurde.

Ich empfinde diese Forderung aus mehreren Gründen unseriös und unbegründet, doch vorab der einzig evtl. rechtlich relevante...

Ich habe im Jahr 2017 ca. 50.000 € eingenommen (vor Ausgaben/Steuern usw.). Einen Großteil dieser Summe, ca. 75%, habe ich aber erst in den Monaten September bis Dezember eingenommen (alles belegbar). Nun verstehe ich nicht, warum die Barmer, bei der ich in diesem Zeitraum nicht mehr Mitglied war, an diesen Einnahmen partizipieren sollte. Ich war in diesem Zeitraum bereits privatversichert und wäre ich auf "Hilfe" angewiesen gewesen, hätte die Barmer sicherlich keine Kosten für mich zwischen September und Dezember übernommen. Das ist Fakt. Also hätte ich weder irgendwelche Leistungen von der Barmer erhalten, noch war ich dort Mitglied.
Ich habe die Verordnung auf die sich die Barmer bezieht natürlich gelesen. Und selbst die Barmer formulierte es in Ihrem Entscheid über meinen Widerspruch mit "eine einzelne Betrachtung der Mitgliedsmonate SIEHT die Verordnung nicht vor". Ich finde diese Formulierung schon höchst schwach. Ganz zu schweigen davon, warum es aus objektiven (oben genannten) Gründen doch angebracht wäre. Wo gibt es denn in Deutschland sonst irgendwelche Mitgliedschaften, bei denen man für den Zeitraum außerhalb der Mitgliedschaft "bezahlen" muss?

Nun würde ich gerne eure Einschätzung hören, ob gegen diese Forderung vor Gericht zu gehen Sinn macht, bzw. Chance auf Erfolg für mich besteht?

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von Czauderna » 12.02.2020, 13:22

Hallo und willkommen im Forum,
wenn damals, also in 2017 die Einstufung als Selbständiger nur vorläufig war und nicht endgültig, dann hast du keine Chance.
Es funktionierte in der GKV so (bei allen Kassen) bis einschl. 2017, dass eine Ersteinstufung als hauptberuflich Selbständiger als vorläufig vorgenommen wurde, wenn man die Einkommensbezogene Einstufung beantragt hatte. Grundsätzlich wurden Selbständige nämlich in die höchste Versicherungsklasse eingestuft. Dies geschah aus dem Grunde, dass man ja bei Beginn der selbständigen Tätigkeit nicht wissen konnte, wie sich die Einnahmen in diesem Kalenderjahr entwickeln würden. Diese vorläufige Einstufung wurde erst dann rückwirkend zu einer endgültigen, wenn der dazu passende Einkommensteuerbescheid der Kasse vorgelegt wurde. Wechselte ein Versicherter noch vor Erteilung des entsprechenden Einkommensteuerbescheides in eine andere Kasse oder auch in die PKV so wurde aus der vorläufigen Einstufung deshalb nicht automatisch eine endgültige Einstufung.
Erst nach Vorlage des Bescheides geschah dies und dann erfolgte entweder eine Nachforderung oder eine Rückzahlung oder es blieb bei dem bisher gezahlten Beitrag. Die Einnahmen lt. Steuerbescheid wurden auf die Kalendermonate des betreffenden Jahres gleichmäßig verteilt
Beispiel - Selbständig ab 01.04. 2017 - Einkommen lt. Einkommensteuerbescheid 18000 € - je Monat demnach 2000,00 € -
eine genaue Verteilung auf einzelne Monate wird nicht vorgenommen.
So, wie geschildert, wird das bei dir genau so gewesen sein und dann hast du meiner Meinung nach keine Chance. Nur wenn die Einstufung damals endgültig war, dann kann die Kasse nichts nachfordern.
Gruss
Czauderna
PS: Ab 2018 hat sich am Modus etwas geändert - da es dich nicht mehr betrifft, verzichte ich auf Details - nur so viel - auch da hättest du ggf. nachzahlen müssen.

outsiderz
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von outsiderz » 12.02.2020, 13:43

Hey Czauderna,

vielen Dank erstmal für deine Antwort! Mir ging es vor allem um die Chance, dass ein Gericht entscheidet das Datum der Einnahmen zu berücksichtigen. Das man das Einkommen durch 12 teilt und dann die entsprechende Anzahl an Mitgliedsmonaten zur Berechnung heranzieht und das die laut Verordnung "richtig" ist, war mir klar. Nur empfinde ich dieses Vorgehen aus den genannten Gründen nicht als "Recht". An dem Punkt würde ich gerne ansetzen.

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von Czauderna » 12.02.2020, 15:28

outsiderz hat geschrieben:
12.02.2020, 13:43
Hey Czauderna,

vielen Dank erstmal für deine Antwort! Mir ging es vor allem um die Chance, dass ein Gericht entscheidet das Datum der Einnahmen zu berücksichtigen. Das man das Einkommen durch 12 teilt und dann die entsprechende Anzahl an Mitgliedsmonaten zur Berechnung heranzieht und das die laut Verordnung "richtig" ist, war mir klar. Nur empfinde ich dieses Vorgehen aus den genannten Gründen nicht als "Recht". An dem Punkt würde ich gerne ansetzen.
Hallo,
wie gesagt, ich sehe für dich keine Chancen, aber probieren solltest du es - du hast ja nix zu verlieren.
Gruss
Czauderna

outsiderz
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von outsiderz » 12.02.2020, 16:01

Vielen Dank Czauderna für deine ganze Einschätzung. Naja, was zu verlieren hätte ich schon (Antwalts-/Gerichtskosten) ;)

Apolon
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von Apolon » 21.02.2020, 15:52

Und gerade aus diesen Gründen ist es sehr wichtig eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht abzuschließen, denn diese würden dann solch einen Streitfall übernehmen.
Für mich die wichtigste Versicherung überhaupt. :wink:

broemmel
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von broemmel » 21.02.2020, 16:58

Naja. Zuständig wäre das Sozialgericht. Da kann man sich in der ersten Instanz selbst vertreten. Das ganze kostenlos.

Ein Anwalt für Vertragsrecht ist Quatsch. Gerade die kennen sich mit dem SGB nicht aus und verzapfen viel Unsinn.

Du kannst klagen und belastest die Sozialgerichte sinnlos.

Nur eine Bemerkung am Rande....
Hat dieser ominöse Bekannte mit dem Tipp zur PKV auch erwähnt du solltest die gesparten Beiträge für das Alter aufsparen? Denn dann gehen die Prämien hoch und das Einkommen sinkt. Dazu kommen die Kosten für die Leistungen die man benötigt und nicht versichert hat.

Oder hat der Bekannte nur die Provision eingesackt?
Nur meine Anmerkung zum angeblichen Reinlegen....

Apolon
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von Apolon » 23.02.2020, 10:11

broemmel hat geschrieben:
21.02.2020, 16:58
Naja. Zuständig wäre das Sozialgericht. Da kann man sich in der ersten Instanz selbst vertreten. Das ganze kostenlos.
Wer kann dies schon?
Doch nicht jeder - also ist dieser Hinweis absoluter Unsinn!
Ein Anwalt für Vertragsrecht ist Quatsch. Gerade die kennen sich mit dem SGB nicht aus und verzapfen viel Unsinn.
So wie du hier in deiner Antwort!
Es gibt sogar Fachanwälte die sich besonders gut mit dem SGB auskennen!

broemmel
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von broemmel » 23.02.2020, 12:02

Man merkt. Du hast nicht nicht viele Schreiben von Anwälten für Vertragsrecht für Angelegenheiten die das SGB betreffen gelesen.

Wenn ein Anwalt dann einer für Sozialrecht. Den hast Du in Deiner Unkenntnis ja nicht empfohlen.

Und es gibt einige die sich vor dem Sozialgericht selber vertreten. Auch da hast Du noch nicht so viele Verhandlungen wohl miterlebt

Apolon
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von Apolon » 08.03.2020, 02:04

broemmel hat geschrieben:
23.02.2020, 12:02
Man merkt. Du hast nicht nicht viele Schreiben von Anwälten für Vertragsrecht für Angelegenheiten die das SGB betreffen gelesen.


Dass du dich mit Rechtsschutzversicherungen nicht auskennst, erkennt man sofort an deinen unsinnigen Texten!
Wo habe ich geschrieben, dass man einen Anwalt für Vertragsrecht nehmen sollte?
Lesen und verstehen ist nicht gerade deine Stärke!
Mein Hinweis bezog sich auf eine Rechtsschutzversicherung die den Baustein Vertragsrecht beinhalten sollte!

Wenn ein Anwalt dann einer für Sozialrecht. Den hast Du in Deiner Unkenntnis ja nicht empfohlen.


Was reitest du ständig auf Empfehlungen herum, die nicht statt gefunden haben?
Troll bitte wo anders, oder lese mit Verstand die Texte die geschrieben wurden.

Und es gibt einige die sich vor dem Sozialgericht selber vertreten. Auch da hast Du noch nicht so viele Verhandlungen wohl miterlebt
Möglich, aber diese werden hier vermutlich keine Fragen stellen!

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Nachforderung

Beitrag von Czauderna » 08.03.2020, 09:44

Hallo,
Was reitest du ständig auf Empfehlungen herum, die nicht statt gefunden haben?
Troll bitte wo anders, oder lese mit Verstand die Texte die geschrieben wurden.

Bitte macht eure eventuellen Differenzen unter euch aus, aber nicht hier - unterschiedliche Meinungen ausdiskutieren, okay,
aber bitte keine persönlichen Anfeindungen.
Und , Apolon, broemmel ist mitnichten ein Troll, sondern ein langjähriger und sehr geschätzter Experte hier im Forum, demzufolge kann ich deine o.g. "Empfehlung" nicht teilen.
Gruss
Czauderna

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