Inkasso vor der Tür

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nico
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Inkasso vor der Tür

Beitrag von nico » 30.03.2010, 10:01

Bin ratlos und erhoffe mir einen Rat oder vielleicht ist schon jemand von Euch in der gleichen Situation gewesen.

Ich bin selbständig, war aber als Studentin an der Uni gemeldet.
Mit diesem Status habe ich die reduzierten Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen KV bezahlt.
Dann habe ich mich exmatrikuliert, verdiene aber mit der Selbständigkeit recht wenig Geld,
dass es für mich ein riesen Schock war als die Beiträge plötzlich 323€ betrugen.

Hatte viel mit denen geredet in Richtung Reduzierung,
aber alles umständlich verbunden mit riesenAufwand,
die die minimale Reduzierung nicht rechtfertigte.
Habe mein Geld zurückgezogen, die Kasse teilte mir mit,
dass mein Versicherungsschutz nicht mehr bestehen würde.

Ein halbes Jahr später habe ich mir eine private KV genommen, die zudem auch viel günstiger ist.

Nun ca. 1Jahr später wollen sie ihre ausstehenden
Beiträge für ein halbes Jahr zurück mit einem Inkassounternehmen.
"War nicht da"Was mach ich nun?

Haben die eigentlich das Recht? Ich habe in diesem halben Jahr
diese Leistungen überhaupt nicht in Anspruch genommen
und das schon als "Rausschmiss" aus der Kasse gewertet.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von Euch einen Tipp hat,
wie ich mich verhalten kann?!
Ganz lieben Dank schon mal

Nico

Paule
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Beitrag von Paule » 30.03.2010, 17:26

Leider fehlen genaue Daten in dem Posting, aber:
"Beiträge zurückziehen" ist keine wirksame Kündigung!
Würden Sie auch bei einer Rsikolebensversicherung Beiträge zurückfordern, weil Sie ja nicht gestorben sind und sowieso nicht weiter zahlen wollen?
Ich als Laie denke nicht, dass Sie da raus kommen, bin aber gespannt, was die Experten meinen.
Warum schreiben Sie in der Rubrik "Beitragsrückerstattung"?

Gast

Beitrag von Gast » 30.03.2010, 18:14

für die Einstufung lag sicherlich eine schriftliche Willenserklärung vorab vor, also ein Antrag. da einfach die Beiträge zurückzuziehen, war nicht gerade die hellste Entscheidung. rechtlich steht der Krankenkasse der Beitrag zu, egal, ob Leistungen in Anspruch genommen worden sind oder nicht. das nennt man Solidaritätsprinzip, und das ist die GKV nun mal. alle für einen, einer für alle.

die Krankenkasse hat dir lediglich den Leistungsanspruch auf nicht medizinisch notwendige Leistungen verwehrt. das darf sie, wenn der Versicherte seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt - aus welchen Gründen auch immer.

und dir ein Inkasso zu schicken ist da absolut legitim.

noch eine Frage: was heißt hier du hast dir eine PKV gesucht? rückwirkend? hast du die GKV gekündigt, um in die PKV zu kommen? schreib doch mal genaue Datumsangaben, damit der Fall etwas klarer wird.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 30.03.2010, 22:28

ich hab mich gerade gefragt, ob Nico die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Kasse überhaupt gekündigt hat

sie schreibt, dass sie Beiträge zurückgezogen hat und sich später eine private Kasse gesucht hat.

andererseits verlangen die PKVen in der Regel eine Versicherungsbescheinigung der GKVen mit Ende, bevor sie eine Versicherung herstellen...

**grübel**

Gruß Lady Butterfly

nico
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Beitrag von nico » 31.03.2010, 10:27

Vielen Dank, für Eure Antworten.
@paule, wusste nicht in welcher anderen Katagorie ich das posting sonst unterbringen sollte, ist hier etwas durcheinander von der Rubrikzuordnung, bzw. für mich vielleicht nicht erkennbar.



Die Umstellung des Beitrags der GKV erfolgte im November 2008. Der Eintritt in die PKV erst im Mai 2009. Das heisst ich "schulde" der GKV 6 Monatsbeiträge für 323€(vorher 120).Ich erhielt auch ein Schreiben, dass mir eben dieser volle Versicherungsschutz nicht mehr zusteht.

Witzigerweise kam erst zum 1. Januar 2009 das Gesetz, dass man eine lückenlose
Krankenversicherung nachweisen muss um bei einer neuen aufgenommen zu werden. Diesen Nachweis(*Versicherungsbescheinigung)hat mir die GKV auch geschickt, als die neue PKV dies anforderte. Ansonsten müsste man bei der neuen Krankenkasse nun die ausstehenden Beiträge zurückzahlen, um überhaupt aufgenommen zu werden.

Damals erhielt ich wohl den falschen Rat, mich von der GKV kündigen zu lassen, bzw.selbst nicht aktiv zu kündigen.

Wisst Ihr was passieren würde , wenn ich nicht an meiner Meldeadresse zu finden bin(zum Beispiel im Ausland). Die können doch nicht einfach pfänden ohne überhaupt einen Titel erwirkt zu haben(es gibt zudem nichts zu pfänden). Ausserdem wohne ich zur "Untermiete" bei einem Familienmitglied und wäre rein theoretisch "nicht"auffindbar.Dieses Familienmitglied kann ja nicht für meine Sache in Verantwortung gezogen werden?(das Inkasso- Unternehmen hat wohl mit Polizei gedroht und das löst natürlich eine Panik bei meiner Falilienangehörigen aus, bei der ich noch gemeldet bin).Jeder ist doch rechtlich eine eigenständige Person und ein Mietvertrag für diese Adresse meinerseits existiert nicht.
Bin immer noch ratlos...
Schöne Ostern schonmal

Gast

Beitrag von Gast » 31.03.2010, 15:41

nico hat geschrieben:Witzigerweise kam erst zum 1. Januar 2009 das Gesetz, dass man eine lückenlose Krankenversicherung nachweisen muss um bei einer neuen aufgenommen zu werden.
hier liegst du falsch. für Menschen, die das letzte Mal GKV versichert waren, für die gilt die Versicherungspflicht schon seit dem 01.04.2007. nur für Menschen, die zuletzt PKV versichert waren gilt die Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009.
nico hat geschrieben:Damals erhielt ich wohl den falschen Rat, mich von der GKV kündigen zu lassen, bzw.selbst nicht aktiv zu kündigen.
wer hat dir denn solch nen Quatsch erzählt. eine GKV kann dir nicht kündigen. das geht schon von Gesetz und Recht nicht. sie kann dich nur von einigen Leistungen ausschließen. aber nicht kündigen. Raus aus der GKV kommt man nur per Kündigung und Nachweis, dass man im Anschluss in einer anderen GKV oder in der PKV versichert ist.

Gast

Beitrag von Gast » 31.03.2010, 15:44

nico hat geschrieben:Wisst Ihr was passieren würde , wenn ich nicht an meiner Meldeadresse zu finden bin(zum Beispiel im Ausland). Die können doch nicht einfach pfänden ohne überhaupt einen Titel erwirkt zu haben(es gibt zudem nichts zu pfänden).
dir ist hoffentlich bewusst, dass Krankenkassen Mittel und Wege haben, damit diese Forderung nicht verjährt. irgendwann kriegen sie dich. warum zahlst du nicht? wie wäre es mit einer Ratenzahlung? oder ist es dir lieber mit einer negativen Schufa zu leben und die Eidesstattliche Versicherung abzugeben?

Paule
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Beitrag von Paule » 31.03.2010, 16:27

nico hat geschrieben:Damals erhielt ich wohl den falschen Rat, mich von der GKV kündigen zu lassen, bzw.selbst nicht aktiv zu kündigen.
Komischerweise sind so geniale Tricks nie jemandrm selbst eingefallen :roll:
Aber was sollte das bringen? Hoffen, dass die Kasse die Beiträge "vergisst"?

Und ob der Schufa-Eintrag nicht letztlich teurer käme?

nico
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Beitrag von nico » 07.04.2010, 13:07

Danke, für die Antworten. Ja, stimmt mit der Kündigung, hatte diesen "Tipp" damals von einem harz4-Empfänger, der bis heute nichts zurückzahlen muss, da die denken, dass er wahrscheinlich eh nix zahlen kann. Hab leider nicht so ein Glück, daher habe ich jetzt den Kontakt aufgenommen und werde wohl oder übel dies zahlen müssen.
Ist tatsächlich besser, als neg. Schufaeintrag.
Hatte da leider ein paar Wissenslücken, vielen Dank für die Aufklärung!

Gruß Nico

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