Irrtümlich vom Arbeitsamt geleistete Kassenbeiträge

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Jolene
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Irrtümlich vom Arbeitsamt geleistete Kassenbeiträge

Beitrag von Jolene » 23.03.2013, 09:23

Mein ALG I ruhte vom 16.-31.03.2012. Für diese Zeit hat die Arbeitsagentur trotzdem irrtümlicherweise die Beiträge an meine Kasse gezahlt. Später hat die Arbeitsagentur sie von mir zurückgefordert (ca. 200 €), was ich auch tat.

Für die Zeit vom 16.-31.03.2012 war ich also nicht im ALG-I-Bezug und wäre daher eigentlich auch nicht krankenversichert, aber dann doch da es eine Krankenversicherungslücke von weniger als einem Monat (ca. 2 Wochen) war. Dadurch war ich eigentlich für diese Zeit von der Krankenkasse kostenlos rückwirkend versichert.

Nun weigert sich die Kasse, mir diese 200 € zurück zu zahlen, mit der Berufung auf § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III.

Hat die Kasse recht? Wenn nicht, was kann ich rechtlich unternehmen?
Ich denke, es wird schwer sein, einen Anwalt zu finden, der wegen dieser Summe arbeiten möchte.

CiceroOWL
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335 Abs. 1 Satz 1 SGB III

Beitrag von CiceroOWL » 23.03.2013, 11:24

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/335.html.

Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig sondern die Bundesagentur für Arbeit.

Warum wurden denn die Beiträge zurückgefordert?

Jolene
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Beitrag von Jolene » 23.03.2013, 11:31

weil mein ALG I ruhte aufgrund von einer Sperre (mea culpa!)

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.03.2013, 11:32

taja, da hilft nur klagen wegen der Speerzeit. von der Kasse gibt es da nix zurück.

Jolene
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Beitrag von Jolene » 23.03.2013, 11:39

Die Sperrzeit war an sich gerechtfertigt, nur will die Arbeitsagentur die Beiträge nicht zurückzahlen, mit der Begründung, sie haben es schon an die Krankenkasse überwiesen. Ich legte dann Widerspruch bei der Arbeitsagentur ein mit der Bitte, daß sie das intern mit der Krankenkasse verrechnet, es kam eine Ablehnung meines Widerspruchs mit erneuter Geldrückforderung. Ich zahlte dann an die Arbeitsagentur, um eine Klage zu vermeiden und in der Hoffnung, daß ich das Geld von der Kasse bekomme, wenn es schon dort gelandet ist. Ich habe die Arbeitsagentur erneut schriftlich kontaktiert und keine Antwort bekommen; am Telefon wurde abgewimmelt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.03.2013, 12:16

Jolene hat geschrieben:Die Sperrzeit war an sich gerechtfertigt, nur will die Arbeitsagentur die Beiträge nicht zurückzahlen, mit der Begründung, sie haben es schon an die Krankenkasse überwiesen. Ich legte dann Widerspruch bei der Arbeitsagentur ein mit der Bitte, daß sie das intern mit der Krankenkasse verrechnet, es kam eine Ablehnung meines Widerspruchs mit erneuter Geldrückforderung. Ich zahlte dann an die Arbeitsagentur, um eine Klage zu vermeiden und in der Hoffnung, daß ich das Geld von der Kasse bekomme, wenn es schon dort gelandet ist. Ich habe die Arbeitsagentur erneut schriftlich kontaktiert und keine Antwort bekommen; am Telefon wurde abgewimmelt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ersatz.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... nitt-C.pdf

Der nachgehende Leistungsanspruch nach § 192 entbindet nicht von der Rückzahlung der Beiträge, da zu diesem Zeitpunkt keine anderes Krankenversicherugnsverhältnis bestand. Vergl. hier 3.2. Allerdings ist und bleibt die Agentur für Arbeit der Ansprechpartner.

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