PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht.

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pkvuser
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PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht.

Beitrag von pkvuser » 10.03.2010, 20:37

Bitte um Fachkundigen Rat.


Gehen wir davon aus im Oktober 2009 eine PKV-Vollversicherung abgeschlossen zu haben, Start des Versicherungsschutz wäre dann der Januar 2010.
Beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen ist dann ein kleiner Fehler unterlaufen, und zwar wurde ein kleines Wehwehchen nicht angegeben obwohl drüber gesprochen wurde, also zwischen mir und dem Versicherungsmakler.
Das Wehwehchen war im März 2009 und bedarf keiner Behandlung mehr, bzw. war schnell ausgeheilt, ne Woche eine Rezeptfreie Salbe drauf und es war alles wieder ok.
Nun Heute, also etwas mehr als zwei Monate nach Versicherungsbeginn passiert irgendetwas, zB. ich brech mir den Fuß oder Arm, bekomme eine Lungenentzündung oder sogar eine Lebensbedrohliche Krankheit wie Krebs oder HIV.
Nun meine Fragen…

Diese Krankheit wenn Sie jetzt oder später eintrifft wäre ja dann ein Versicherungsfall der nichts mit dem Wehwehchen vom März 2009 zu tun hat, wie sehen meine
Chancen aus das ich meine Leistungen von der PKV bekomme was den Versicherungsfall angeht?

Kann mich die PKV wegen Vorvertraglicher Anzeigepflicht kündigen, obwohl der Versicherungsfall nix mit der Sache von März 2009 zu tun hätte, wenn ja, wer kommt dann für meine Kosten auf was Arzt und etc. angeht?

Kann ich Rückwirkend Gesundheitsfragen ändern bzw ergänzen?

In Die GKV könnte ich nicht zurück da ich zu viel verdiene.

Danke schonmal vorab.

ratte1
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Re: PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht.

Beitrag von ratte1 » 10.03.2010, 22:42

pkvuser hat geschrieben: In Die GKV könnte ich nicht zurück da ich zu viel verdiene.
Warum dass nicht? Wenn die Vorversicherungszeiten (mindestens die letzten 12 Monate muss eine Versicherung in einer gesetzlichen KK bestanden haben) erfüllt sind, könnte eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK durchgeführt werden.

MfG
ratte1

Rentner
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Beitrag von Rentner » 10.03.2010, 22:47

Der kleine Fehler kann Folgen haben, sofern das Wehwechen relevant ist. Ob ihr darüber gesprochen habt oder nicht ist unwichtig, wichtig ist, wie die Versicherung dies sieht.

Sollte sich eine größerer Leistungsfall ergeben und die Versicherung meinen, dies sei aufgrund der verschwiegenen Angaben passiert, wird sie dir die Versicherung stornieren - und zwar rückwirkend. Der Nachweis, daß dies nicht zusammen hängt bleibt dir überlassen und somit meist schwierig, da sich ein Streitfall finanziell nicht lohnt.

Die Kosten bleiben letztlich an dir hängen. Nachträglich die Gesundheitsfragen ergänzen ? Grundsätzlich ja, bleibt die Frage ob dann der Versicherungsvertrag nicht rückwirkend aufgehoben wird.

Zurück zur GKV ? Geht, da im Falle der Stornierung die letzte Kasse zuständig ist.

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 10.03.2010, 22:50

Krankheiten nachmelden muss du, wenn die Fragen nicht richtig beantwortet wurden.

Wenn du irgendwelche kostspielige Krankheit bekommst, dann kriegst du ein Problem. Es ist fast sicher, dass PKV deine Krankengeschichte überprüft und auch ob du alle Gesundheitsfragen richtig beantwortet hast.

Dann wird PKV rückwirkend vom Vertrag zurücktreten und du kriegst nichts erstattet.

Es ist ganz egal, ob neue Krankheit mit der alten was zu tun hat oder nicht.

Ich rate dir deine Krankheit nachzumelden und ein Attest von deinem Arzt beilegen, dass die Krankheit behandelt wurde und du beschwerdefrei bist.
Es ist dann möglich, dass du eine Kündigung kriegst, aber es ist auch gut möglich, dass du nur Risikozuschlag bekommst.

pkvuser
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Re: PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht.

Beitrag von pkvuser » 11.03.2010, 11:03

ratte1 hat geschrieben:
pkvuser hat geschrieben: In Die GKV könnte ich nicht zurück da ich zu viel verdiene.
Warum dass nicht? Wenn die Vorversicherungszeiten (mindestens die letzten 12 Monate muss eine Versicherung in einer gesetzlichen KK bestanden haben) erfüllt sind, könnte eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK durchgeführt werden.

MfG
ratte1
Ich hatte bei meiner alten GKV wo ich freiwillig versichert war, angerufen und nachgefragt und da die Sachlage geschildert. Die meinten das ich nicht zurück könne bei einer evtl. kündigung der PKV da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege.
wenn es doch gehen sollte wie du es sagst, dann bitte sag mir wie.

danke im vorraus.

pkvuser
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Beitrag von pkvuser » 11.03.2010, 11:05

Ich hätte die Frage wohl etwas anders formulieren sollen...

Sagen wir das Wehwehchen war ein geschwollener dicker Daumen und eine Woche ne Salbe drauf und alles wieder ok.

jetzt tritt ein Versicherungsfall ein, so wie in meiner ersten Frage schon geschildert.....also der überhaupt nix mit dicken Daumen zu tun hat.

Ich muß dazu sagen.. bei mir ist alles OK, bin gesund und es ist auch kein Unfall passiert.

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 11.03.2010, 13:04

Es geht darum, ob die Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden. Alles andere ist egal.

Wenn die Frage lautete: "Wird gerade eine Behandlung durchgeführt oder ist eine Behandlung geplant?" und die wird mit "Nein" beantwortet, was tatsächlich nicht stimmt, dann hat man später ein Problem.

ratte1
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Re: PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht.

Beitrag von ratte1 » 11.03.2010, 17:19

pkvuser hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:
pkvuser hat geschrieben: In Die GKV könnte ich nicht zurück da ich zu viel verdiene.
Warum dass nicht? Wenn die Vorversicherungszeiten (mindestens die letzten 12 Monate muss eine Versicherung in einer gesetzlichen KK bestanden haben) erfüllt sind, könnte eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK durchgeführt werden.
Ich hatte bei meiner alten GKV wo ich freiwillig versichert war, angerufen und nachgefragt und da die Sachlage geschildert. Die meinten das ich nicht zurück könne bei einer evtl. kündigung der PKV da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege.
wenn es doch gehen sollte wie du es sagst, dann bitte sag mir wie.
Eine freiwillige Versicherung kann man in der Tat nicht an eine vorherige freiwillige Versicherung anschließen. Hier würde dann aber m.E. die Versicherung der sonst Nichtversicherten nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V bei der letzten gesetzlichen KK greifen. Beitragshöhe ist die gleiche wie einer freiwilligen Versicherung.

MfG
ratte1

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 11.03.2010, 18:40

In diesem Zusammenhang wurde im Forum auch was Interessantes von Bodi wegen Falschangaben und Verjährung mitgeteilt:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp7620.html

Also 10 Jahre durchhalten, dann kannn gar nix mehr passieren, bei Deinem Fall würde ich eher von 3 Jahren ausgehen, da Du es ja wirklich vergessen ahst.

arme Sau
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Beitrag von arme Sau » 16.03.2010, 21:30

wenn es doch wirklich nur eine lapalie war, melde es doch einfach nach. wo ist das problem...

oder stelle einen antrag an die gesellschaft in einer anderen sache... dort erkläre es. wirkt ebenfalls.;-)

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