Umzug nach UK und Kündigung

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Carpenter
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Umzug nach UK und Kündigung

Beitrag von Carpenter » 24.01.2011, 15:07

Hallo allerseits :-)

Ich würde gern von euch einen Rat bekommen.....
Im August letzten Jahres bin ich mit meiner Familie nach Großbritannien gezogen. In Deutschland war ich bei der Ikk freiwillig pflicht versichert. Die Kinder waren auch bei mir untergebracht. Meine Frau war privat versichert. Ich Großbritannien angekommen meldeten wir uns umgehen in der hiesigen Arztpraxis für die Registrierung bei NHS. Dort sind wir nun seit Ende August gemeldet und registriert. Die Kündigung für die KV, die Abmeldebescheinigung aus Deutschland, die Unterlagen des NHS, einen Kopie des Mietvertrages schickten wir nach Deutschland zu unserer KV. Das hat die überhaupt nicht beeindruckt. Keine Bestätigung kam. Im Oktober mußten wir noch einmal nach D und haben sicherheitshalber noch einen persönlichen Abstecher zur Ikk gemacht. Im Gepäck alle Unterlagen noch einmal. Hier bekamen wir von der netten Dame zumindest mündlich die Zusage, das alles ordnungsgemäß im System wäre. Damit war die Sache erstmal vom Tisch. Aber denkste! Bei einem Besuch unserer neuen Arztpraxis erzählte mir die Sprechstundenhilfe sie hätte ein E104 Formular aus D bekommen, aber sie wüßte nicht, was das soll. Ausfüllen tun wir so etwas nicht. Zumal dieses Formular, sowie das Anschreiben in deutsch waren.
In unserem Ort leben einige ausgewanderte Deutsche. Keiner hatte mit dem E104 Formular zu tun.
Meine Frau hatte übrigens auch keinerlei Probleme mit der Kündigung ihrer privaten KV. Der Beweis vom NHS und die Abmeldebescheinigungen langten denen völlig.

Hier noch die Mail der KV:

Ihre Kündigung haben wir am 17.09.2010 erhalten. Unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist würde Ihre Mitgliedschaft zum 30.11.2010 enden.
 
Sie befinden sich aber seit dem 27.08.2010 im Ausland. Mit dem Nachweis Ihrer ausländischen Krankenversicherung durch das Formular E 104 kann Ihre freiwillige Versicherung ggf. zum Tag vor dem Beginn Ihrer Versicherung im Ausland beendet werden.
 
Wie mit unserer E-Mail vom 17.11.2010 mitgeteilt, haben wir Ihre freiwillige Versicherung bereits vorläufig zum 26.08.2010 beendet und den Nachweis Ihrer Versicherung durch das Formular E 104 angefordert.
 
Sofern wir das Formular E 104  nicht erhalten sollten, bleibt es bei dem Ende Ihrer Mitgliedschaft zum 30.11.2010. In diesem Fall ist ebenso ein Nachweis Ihrer Folgeversicherung einzureichen.
 
Eine private Reise- oder Auslandsversicherung kann als Nachweis Ihrer Folgeversicherung anerkannt, wenn
- der Vertrag eine Absicherung eines Auslandsaufenthaltes für einen Zeitraum von mehr als 42 Tagen beinhaltet und
- der Leistungskatalog der Art nach (nicht dem Umfang) den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Es genügt, dass die wichtigsten Leistungen für    
   stationäre und ambulante Leistungen abgesichert sind.
 
In der Anlage erhalten Sie das Formular E 104. Legen Sie dies bitte Ihrer Krankenversicherung in Großbritannien, mit der Bitte dieses ausgefüllt uns unterschrieben an uns zurückzusenden.
 
Sobald uns ein Nachweis Ihrer Folgeversicherung vorliegt, erstatten wir Ihnen die zuviel entrichteten Beiträge zurück.



Wie verhalte ich mich da jetzt? Die Bescheinigung des NHS ist doch der Nachweis über eine Folgeversicherung in UK. Oder übersehe ich was und denk im Kreis?
Und gibt es auch bei Umzug ins Ausland eine gesetzliche Kündigungsfrist? Dann wäre man ja quasi doppelt versichert und das darf doch eigentlich auch nicht sein?

Ich danke euch erstmal, für die Mühe meinen Roman gelesen zu haben. Vielleicht fällt einem von euch was passendes dazu ein? Das wäre toll!!!

Viele Grüße

Corny
Beiträge: 3
Registriert: 27.01.2011, 20:46

Beitrag von Corny » 31.01.2011, 10:47

Hi,

folgende Mutmaßungen sind ohne Gewähr :-)
So wie ich das Wahrnehmen, hast du mit fast einem Monat Verspätung gekündigt, was schon mal sehr schlecht ist - ihr seit ja vermutlich nicht von heute auf morgen nach England gezogen. Das darf wohl als Fehler bezeichnen - wenn man schon frühzeitig die Kündigung einreicht, wären die Probleme schon etwas kleiner.

Ich erkenne allerdings nicht das riesige Problem, denn eigentlich, so fasse ich das auf, muss du ja nur das Formular E 104 ausfüllen und von der neuen Versicherung in England gegenzeichnen oder bestätigen lassen. Vielleicht, da das Formular auf Deutsch ist, dies vor Ort einfach gemeinsam bearbeiten - mit dem Hinweis, dass dies für die alte Versicherung in Deutschland notwendig ist.

Ich kann dir leider nicht sagen, ob diese Gangart üblich ist (über das Formular), aber du wirst wohl nicht darum herum kommen. Wenn damit alles vom Tisch ist, würde ich das einfach machen.

Wenn du einen Handyvertrag mit Mindestdauer abschließt, musst du diesen auch einhalten - da ist beispielsweise egal, ob du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast oder nicht - dann zahlst du doppelt, oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung, alle restlichen Monatsgebühren + einen zusätzlichen Ausfallbetrag.

Du hättest dich einerseits ein wenig früher darum kümmern müssen, zum anderen, denke ich, solltest nun einfach dieses Formular ausfüllen und die Sache ist erledigt.

Aber wie gesagt, nur eine Einschätzung, vielleicht kennt hier ja jemand dieses Formular und weiß besser Bescheid.

Mfg Corny

Carpenter
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Beitrag von Carpenter » 01.02.2011, 17:01

Ich danke dir erst einmal für die Mühe, meinen Roman gelesen zu haben und für deine Antwort. :-)

Leider kann ich ja nicht vorher kündigen ehe ich eine neue Versicherung habe. So wurde uns das jedenfalls mitgeteilt. Die Abmeldebescheinigung aus Deutschland reicht nicht aus. Man könnte ja auch mogeln und dann ohe KV heimlich in D weiterleben. So hat sich die Dame von der Versicherung ausgedrückt.
Nun ist es leider so, das hier niemand bereit ist dieses E104 Formular aus zufüllen. Weder mit mir noch allein.
Wieso hatten all die anderen Deutschen, die nach UK gezogen sind nicht so nen Tratsch damit. Versteh ich nicht. Und ich habe wirklich mit vielen darüber geredet oder geschrieben.

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