ungewollt 2 KV gleichzeitig

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pellejelle
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ungewollt 2 KV gleichzeitig

Beitrag von pellejelle » 02.08.2012, 10:49

Hallo,
ich habe ein echtes Problem.
Seit dem 1.2. bin ich privat krankenversichert. Die GKV habe ich gekündigt. Im Januar hat mich dann ein Mitarbeiter der GKV im persönlichen Gespräch davon überzeugt, dass es besser wäre, bei der GKV zu bleiben. Ich habe das dementsprechend unterschrieben. Er hat eine vorläufige Beitragsberechnung gemacht.
Einige Tage danach habe ich mich dann doch für die PKV entscheiden und der GKV ein Schreiben geschickt, dass ich die Kündigung aufrecht erhalten möchte. Ich habe von der GKV keine rechtsgültige Beitragsberechnung erhalten, habe denen nicht meine Einkommensbescheinigung geschickt, die Versichertenkarten für mich und meine Kinder vernichtet und deren Leistung nicht mehr in Anspruch genommen, da ich davon ausgegangen bin, das das Thema damit erledigt ist.
Nach einer Weile haben die angefangen, mir Leistungsbescheide mit Zahlungsaufforderungen zuzusenden. Ich habe der GKV noch einmal mitgeteilt, dass ich bei ihnen (meiner Meinung nach) nicht mehr versichert bin und habe die Post, auch auf Anraten eines unabhängigen Versicherungsfachmanns, ignoriert. Dass das ein grober Fehler war, ist mir jetzt auch klar. Aber ich habe mein Referendariat begonnen, hatte superviel Stress und war froh über alles, worum ich mich nicht kümmern musste.
Jetzt hat die GKV die nichtgezahlten "Beiträge" gepfändet. Ich bin weit davon entfernt, zwei KV Beiträge im Monat zahlen zu können.
Leider weiß ich auch nicht, wie ich da wieder rauskommen kann.
Darf man überhaupt in zwei KV gleichzeitig sein?
Oder kann ich da rückwirkend noch irgendetwas erreichen?
Über schnelle Hilfe oder Tipps würde ich mich sehr freuen, da ich (besonders finanziell) jetzt total auf dem Schlauch stehe.

Targot
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Beitrag von Targot » 02.10.2012, 18:32

Hallo PelleJelle,

zu allererst wirst du nicht doppeltversichert sein, deine PKV-Versicherung ist definitiv nicht zustande gekommen.

Der Grund: Ein Widerruf eines Widerrufs ist nicht möglich, so dass deine Mitgliedschaft bei der GKV ohne weiteres fortbestand (da du ja deine Kündigung widerrufen hast). Jedoch hätte die Kasse o. g. Widerruf des Widerrufs als Kündigung umdeuten müssen, dann jedoch mit erneuten Kündigungsfristen für Februar und März.

Wenn du den Widerruf des Widerrufs beweisen kannst (ggf. Faxprotokoll) würde ich an deiner Stelle relativ gut gelaunt zur Kasse marschieren. Die PKV-Mitgliedschaft startet dann verzögert erst im April.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 04.10.2012, 00:28

Hallo Targot,

ist das Nichtzustandekommen des PKV-Vertrages gesichert?

Gruß
roemer70

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.10.2012, 06:36

Hallo,
also ich sehe das nicht so, dass Du aus dem PKV-Vertrag rauskommst. Vor allem nicht 8(!!!) Monate nach Beginn des Problems.
Ich würde nun mal überlegen, wo ich künftig versichert sein möchte und das andere kündigen.

LG, Fee

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.10.2012, 17:46

Hallo,
Ich sehe da auch schwarz, was die Doppelversicherung angeht. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde bei der PKV ein Versicherungsvertrag unterschrieben, die Versicherung wurde angenommen und es wurden auch schon Beiträge entrichtet. Da muesste der PKV doch eine Kündigungsbestätigung der GKV-Kasse vorliegen ???
Dann wurde die Kündigung bei der GKV-Kasse zurückgezogen - erfolgte dies schriftlich , und wenn ja, gab es darüber eine Bestätigung seitens der GKV-Kasse ?
Wenn nun die GKV-Kasse Beiträge anfordert (offensichtlich handelt es sich um einen Beamten) und man auf diese Anforderung auf Anraten eine unabhängigen Versicherungsberaters nicht reagiert, dann gehört zuerst dem "unabhängigen" Versicherungsberater die Lizens zum Beraten entzogen, denn mit diesem Rat hat
der den Schlamassel erst so richtig herbeigeführt.
Ich denke auch, sofort kündigen (was, das muss der Betreffende selbst wissen).
Gruss
Czauderna

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 05.10.2012, 17:55

Vielleicht ergibt sich auch eine rechtliche Schuld durch Falschberatung des Versicherungs"fach"manns - und ggf. ein Einspringen einer Berufshaftpflicht.

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