Wechsel PKV in die GKV - Beitragsrückerstattung

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Malin
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Wechsel PKV in die GKV - Beitragsrückerstattung

Beitrag von Malin » 13.05.2014, 21:32

Hallo,

ich war 11 Jahre lang bei der Debeka privat vollversichert. Jetzt habe ich meine Arbeitszeit verkürzt um in die GKV zurückkehren zu können und zwar zum 1. Juni 2014. Das war meine letzte Chance, da ich im Juni 55 Jahre alt werde.

Ich habe bislang immer eine Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten, da ich nie Rechnungen eingereicht habe.


Auf der Homepage der Debeka finde ich folgendes hierzu:


"Voraussetzungen für eine BRE sind:

Leistungsfreiheit für das volle Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.), aber auch für das erste - nicht volle - Kalenderjahr bei Versicherungsbeginn im Laufe eines Jahres.

Zahlung der für das abgelaufene Kalenderjahr fälligen Beiträge bis spätestens 15. Januar des Folgejahres.

Weiterbestehen der Versicherung nach einem BRE-berechtigten Tarif (vollbeitragspflichtig oder nach den BBA) bis zum 30. Juni des Folgejahres. Ausnahme: Vorzeitige Änderung oder Beendigung der Versicherung im Folgejahr wegen gesetzlicher Krankenversicherungspflicht oder Tod."

Der Versicherungsvertreter der Debeka sagte mir heute, dass ich keine Beitragsrückerstattung für 2013 mehr bekomme, da der Stichtag der 30. Juni des Folgejahres ist (also in meinem Fall der 30. Juni 2014) und ich dann nicht mehr bei der Debeka versichert bin. Aber es steht doch im Text (siehe oben), dass eine vorzeitige Beendigung der Versicherung wegen gesetzlicher Krankenversicherungspflicht eine Ausnahme hierzu ist.

Steht mir nun eine BRE zu für 2013 oder nicht?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 14.05.2014, 04:19

Es macht immer Sinn den Link zur Fundstelle anzugeben, damit andere nicht erneut suchen müssen!

http://www.debeka.de/produkte/versicher ... q_bre.html

Veersicherungsvertreter reden viel, wenn der tag lang ist. Ahnungslosigkeit und Unwissen ist ein weit verbreitetetes Übel.

Versicherungsvertreter der Debeka sind übrigens keine Versicherungsvertreter, sondern angestellte Mitarbeiter.

Ansonsten gilt das, was die Debeka sagt. Nicht (mündlich) fragen , sondern schriftlich! Und immer an die hauptverwaltung.

Der Text ist eindeutig und unmißverständlich!

Die BRE steht Ihnen zu!

Malin
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Beitrag von Malin » 14.05.2014, 20:31

Vielen Dank für die Antwort.

LG Malin

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