Wie erlangt die PKV Auskunft über frühere Arztbesuche?

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MICHAEL70
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Wie erlangt die PKV Auskunft über frühere Arztbesuche?

Beitrag von MICHAEL70 » 28.11.2008, 11:09

Hallo zusammen,

ich beabsichtige demnächst auch mich privat zu versichern. Dafür habe ich mich von einem Berater beraten lassen. Der hat mich darauf hingewiesen, dass man alle Angaben wahrheitsgetreu ausführen soll. Auch kam in dem Gespräch die Option auf, dass man nach dem Übergang in die PKV einfach sich neue Ärzte sucht, bei denen man vorher nicht war. So könnten Leute kleine Zipperleins und Beschwerden verschweigen. Wen dem so ist, dann verstehe ich nicht, warum die PKV so oft auf verschwiegene Angaben stößt? Oder fragt die PKV bei der alten Gesetzlichen Krankenkasse nach den besuchten Altärzten?

Danke für eine Antwort.

Gruß,
Michael

Lord Dragon
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Registriert: 11.03.2009, 22:01

Beitrag von Lord Dragon » 19.03.2009, 17:02

Normalerweise fragt PKV nur bei behandelnden Ärzten nach. Wenn natürlich ein Verdacht aufkommt, dass die Krankheit bzw. Beschwerden schon früher gab wird weitergeforscht. Dann kann PKV auch bei der Krankenkasse anfragen.

Die Fragen sollte man also lieber wahrheitsgemäß beantworten. Ganz gleich was der Berater sagt. Dann gibt es auch keine Probleme.

Joachim Röhl
Beiträge: 29
Registriert: 12.09.2009, 10:11

Beitrag von Joachim Röhl » 12.09.2009, 18:04

Wenn der Verdacht einer wie es heißt vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung besteht, wird der behandelnde Arzt/Zahnarzt, weil über 90% "erfahren" die Leistungsabteilungen allein aus den eingereichten Abrechnungen, angeschrieben. Parallel erhält der Versicherte meist einen Fragebogen zur Selbstauskunft betreffs aller Behandlungen, Diagnosen aber auch Beschwerden im fraglichen Zeitraum. Der Antrag und die beiden Stellungsnahmen ergeben dann ein Bild. Allerdings muß die PKV innerhalb eines Monats die manchmal heiße Entscheidung treffen auf Weiterführung des Vertrages ohne Probleme bzw. medizinischer Zuschlag oder Leistungsausschluß bzw. im Extremfalle sogar die Anfechtung des Vertrages. Kurze Antwort: maximal werden allerdings 10 Jahre abgefragt, da selbst bei einer arglistigen und vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung danach alles lt. (http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html) folgenlos für den Versicherten bleibt.

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