Bezahlte Freistellung und neuer Job, was passiert ...

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Moderator: Czauderna

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franzpeter
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Bezahlte Freistellung und neuer Job, was passiert ...

Beitrag von franzpeter » 22.08.2018, 11:46

Was passiert, wenn während einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung durch den alten Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge und der Sozialversicherungsbeiträge ein neuer Job angenommen wird. Der neue Arbeitgeber will bzw. muss ja dann auch GKV- und RV-beiträge abführen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.08.2018, 11:58

Hallo,
dann sind beide Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich Sozialversicherungspflichtig. In diesem Falle muss, wenn durch die Bruttoarbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, die Krankenkasse den beiden Arbeitgeber aufgeben wie viel Beiträge sie an die Kasse abzuführen haben - so kenne ich es noch.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Beitrag von franzpeter » 22.08.2018, 12:04

Danke, hatte noch vergessen zu ergänzen, dass in beiden Jobs die Beitragsbemessungsgrenze überschritten würde, also

z.B. Job 1 (bezahlt freigestellt vom 1.1.2019 bis 31.12.2019)
z.B. Job 2 1.1.2019 bis 31.12.2019

Macht das die Kasse automatisch oder müsste ich da irgendwie vorab aktiv werden ?

Auch fraglich ist wie die Rentenversicherungsbeiträge gehandhabt würden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.08.2018, 12:18

Hallo,
auch bei Überschreitung, also weenn keine Krankenversicherungspflicht vorliegt muss der KV-Beitrag und der Pflegebeitrag entsprechend aufgeteilt werden (Berechnung des Arbeitgeberanteils). Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es keine Versicherungspflichtgrenze sondern nur eine Beitragsbemessungsgrenze - hier gilt das Gleiche. Wenn beide Arbeitgeber nur das abführen was sie kennen und wissen, dann wird nicht nur ggf. ein Arbeitgeber sondern in jedem Fall der Arbeitnehmer benachteiligt.
Beispiel : Bruttogehalt Arbeitgeber A = 5000,00 € - Arbeitgeber B 5000,00 €
Beide Arbeitgeber wissen nix voneinander und führen nach 5000,00 € Beiträge ab - jeweils den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (freiwillig) incl. Arbeitgeberanteil, was falsch wäre und genau so bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer hätte dann nach 10.000 € Arbeitnehmeranteile gezahlt obwohl die Beitragsbemesssungrenze (2018) bei 8000,00 € liegt.
Gruss
Czauderna
PS. sorry hatte ich vergessen - normalerweise wird die Kasse in dem Momant tätig, in dem sie die Anmeldung vom 2. Arbeitgeber erhält, allerdings würde ich mich darauf nicht verlassen. Also besser, die Kasse vorab informieren.

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