Diagnosewechsel während Krankengeldbezug

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Moderator: Czauderna

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Mücke
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Diagnosewechsel während Krankengeldbezug

Beitrag von Mücke » 11.09.2018, 12:38

Liebes Forum,

ich bin neu hier und benötige euren fachkundigen Rat.
Ich beziehe seit Dez 17 Krankengeld. Die bisherigen AU hat mein Hausarzt ausgestellt, da mehrere Fachärzte involviert waren und bei ihm alle Fäden zusammen liefen. Der Diagnoseschlüssel bei ihm war immer der gleiche.
Nun habe ich Post von meiner KK bekommen, dass der MDK mich auf Aktenbasis per 31.8.18 gesund sieht. Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und mein Hausarzt hat mir auch weiterhin eine AU ausgestellt.
Als ich gestern meinem Facharzt davon erzählte, bot er mir an, dass er zukünftig die AU Ausstellung übernimmt Er sieht mich auch ganz klar AU und meinte, dass die KKn manchmal ein Problem damit haben, wenn fachspezifische AU vom Hausarzt ausgestellt werden. Ich habe nun also eine neue AU vom Facharzt bekommen. Er hat auch "Folgebescheinigung" angekreuzt, aber der Diagnoseschlüssel ist nicht mehr der gleiche. Er ist zwar aus der gleichen "Familie", aber halt nicht mehr gleich.
Ich mache mir nun Sorgen, ob ich dadurch nicht meinen Anspruch auf Krankengeld verliere. Denn alle Texte, die ich dazu gefunden habe, sagen immer, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe, wenn ich wegen derselben Krankheit länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin. Wenn sich nun laut Diagnoseschlüssel die Krankheit verändert hat, habe ich dann trotzdem weiterhin Anspruch auf Krankengeld?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, der just zum 31.8.18 ausgelaufen ist.

Vielen dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Mücke

Anton Butz
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Re: Diagnosewechsel während Krankengeldbezug

Beitrag von Anton Butz » 11.09.2018, 14:19

Mücke hat geschrieben: Ich mache mir nun Sorgen, ob ich dadurch nicht meinen Anspruch auf Krankengeld verliere.
So richtig klar wird dein Anliegen nicht - du hast den Krankengeld-Anspruch doch schon verloren?

Wurde denn eine erneute Entscheidung der Krankenkasse auf der Basis eines Zweitgutachtens
beantragt, § 6 Abs. 2 Satz 2 AU-RL?
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf

Und warst du - vorsorglich - bereits bei der Arbeitsagentur - Alg 1 gibt es frühestens
ab der persönlichen Meldung.
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Mücke
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Beitrag von Mücke » 11.09.2018, 15:21

Hallo Anton,

richtig, durch den MDK basierten Bescheid von der KK habe ich den Anspruch eigentlich schon verloren. Aber dagegen habe ich ja Widerspruch eingelegt und hoffe sehr, dass dieser positiv entschieden wird.
Falls der Widerspruch also Erfolg haben sollte, möchte ich in der Zwischenzeit nichts falsch machen, was die AU-Bescheinigungen angeht. Ich habe immer darauf geachtet, dass keine Lücke entsteht. Aber nun ist halt der Wechsel beim Diagnoseschlüssel, der mir Sorgen macht.

Das Zweitgutachten vom MDK habe ich beantragt und bei der Arbeitsagentur habe ich mich auch vorsorglich arbeitslos gemeldet, aber eben mit dem Hinweis, dass ich gegen den Bescheid der KK Widerspruch eingelegt habe.

Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlicher machen.

Liebe Grüße
Mücke

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 11.09.2018, 15:45

.
In einem anderen Diagnoseschlüssel aus derselben
"Familie" kann ich kein Problem erkennen.

Aber hast du mal § 6 Abs. 2 Satz 2 AU-RL angeschaut
und überlegt, ob der Hausarzt mit Unterstützung des
Facharztes da - über die weitere AUB hinaus - nach-
legen sollte? Oder könnte der Facharzt selbst aktiv
werden, dich zumindest mit einem Attest unter-
stützen?
.

Mücke
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Beitrag von Mücke » 11.09.2018, 19:33

Ja, das habe ich - Dank der Hinweise hier im Forum - bei meinen Ärzten angefragt. Stellungnahme meines Hausarztes habe ich schon, ein Attest meines Facharztes sollte in den nächsten Tagen kommen.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 12.09.2018, 10:00

.
Oh - dann weiß es der MDK nach Aktenlage mal wieder besser
als die behandelnden Ärzte aufgrund persönlicher Untersuchung.
Das ist zwar erstaunlich, aber nicht selten!

Ein weiterer beliebter Trick der Krankenkassen und ihrer MDK-Helferlein
ist es, am Bewertungsmaßstab zu "drehen". Die identischen Daten
31.08.2018 könnten ein Hinweis darauf sein.

Hat dein Arzt den vollen Wortlaut der MDK-Aussage erhalten.
Ansonsten solltest du den - eiligst - anfordern, beiziehen.
Das gehört zu deinen "guten Rechten".
.

Mücke
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Beitrag von Mücke » 14.09.2018, 16:00

Hallo Anton,

ja, meinem Arzt liegt der MDK-Wortlaut vor und auch ich habe ihn inzwischen erhalten. Sie begründen ihre Entscheidung mit meinem Reha-Entlassungsbericht (vom Juni). Dort wurde ich zwar AU entlassen, aber man prognostizierte eine Verbesserung in absehbarer Zukunft...

Die Stellungnahme meines Arztes bezieht sich auch direkt auf diesen Punkt.

Aber ich habe noch eine Frage zu deinem letzten Beitrag. Du sagst, dass sich der Bewertungsmaßstab durch die Beendigung des Arbeitsvertrags ändert. Ich habe aber mal gehört, dass immer die vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Beschäftigung die maßgebliche Tätigkeit für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist, auch wenn der Arbeitsvertrag während des Krankengeldbezugs endet. Bist du dir sicher, dass sich der Bewertungsmaßstab ändert?

Viele Grüße
Mücke

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.09.2018, 20:55

.
Alles klar: "absehbare Zukunft" kann nur der 31.08.2018 sein :cry:

Das mit dem Bewertungsmaßstab siehst du richtig - das ist auch mein
Erkenntnisstand. Aber der MDK bzw. die KK sehen das gelegentlich
anders.

Wenn du die Unterlagen zusammen hast, solltest du auf´s Tempo
drücken. Die KK können das Krankengeld innerhalb eines Tages
einstellen - das sollte der Maßstab auch für die Korrektur sein.
.

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