Einkommenslose rückwirkend in die Familienversicherung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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holgerkoeln
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Einkommenslose rückwirkend in die Familienversicherung?

Beitrag von holgerkoeln » 06.07.2018, 15:31

Hallo liebe Forum,
ich habe da mal eine Frage an die Spezialisten ....
Leider habe ich trotz langen googlen keine Antwort gefunden und freue mich auf eure Hilfe.

Situation.
Verheiratet
Ehefrau hat Nichtselbstständige Arbeit und ges. KV
Ich habe KG bezogen. Und jetzt Aufhebung durch MDK.
Noch Restanspruchszeitraum auf ALG 1 6 Monate
Einspruch läuft.
Laut Empfehlung des Facharztes habe ich mich nicht arbeitssuchend gemeldet da ich krank bin.

Frage.
-Somit habe ich kein Einkommen mehr. Das wird der KV auffallen. Kann ich dann rückwirkend in die Familienversicherung der Ehefrau? Und muss ich mich durch KG Auszahlung für die berechtigte Zeit, die Auszahlung kommt ja erst noch, und Steuerrückzahlung doch privat KV?

-Ganz wichtig! Wenn ich morgen ins Krankenhaus komme habe ich trotzdem den jetzigen ungemeldet Status Krankenversicherungsdeckung? Ich habe dieses Thema bei der KV noch nicht angesprochen und ab morgen bin ich ohne KG Zahlung lt KV.

-Und gestattet mir eine letzte Frage. Habe ich durch die nicht. AL Meldung Nachteile? Klar kriege jetzt kein ALG allerdings ja "nur" nach hinten verschoben (bis nach Klärung des Widerspruchs wegen Krankengeld), aber auch weitere Nachteile? Die Alternative wäre arbeitssuchend melden mit AU, ÄD nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend und dann auch kein ALG.


Vielen lieben Dank für euren fachlichen Rat. Die KV will erst Mal nicht anrufen um keine schlafende Hunde zunwecken.

Liebe Grüße
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.07.2018, 18:35

Hallo,
Frage.
-Somit habe ich kein Einkommen mehr. Das wird der KV auffallen. Kann ich dann rückwirkend in die Familienversicherung der Ehefrau? Und muss ich mich durch KG Auszahlung für die berechtigte Zeit, die Auszahlung kommt ja erst noch, und Steuerrückzahlung doch privat KV?
mit dem Tag der Einstellung des Krankengeldes wird auch deine Mitgliedschaft (erst mal) beendet - so, wie geschildert kannst du in die kostenlose Familienversicherung deiner Ehefrau, weil du ja kein Einkommen hast. Solltest dein Einspruch erfolgreich sein, wird die Familienversicherung wieder rückwirkend beendet, deine Mitgliedschaft wiederhergestellt und du bekommst dein Krankengeld nach gezahlt.

-Ganz wichtig! Wenn ich morgen ins Krankenhaus komme habe ich trotzdem den jetzigen ungemeldet Status Krankenversicherungsdeckung? Ich habe dieses Thema bei der KV noch nicht angesprochen und ab morgen bin ich ohne KG Zahlung lt KV
siehe oben - deine Weiterversicherung ist so oder so gesichert.

-Und gestattet mir eine letzte Frage. Habe ich durch die nicht. AL Meldung Nachteile? Klar kriege jetzt kein ALG allerdings ja "nur" nach hinten verschoben (bis nach Klärung des Widerspruchs wegen Krankengeld), aber auch weitere Nachteile? Die Alternative wäre arbeitssuchend melden mit AU, ÄD nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend und dann auch kein ALG.
Das kann dir nur ein Experte in Sachen ALG. sagen - hier geht es "nur" um die gesetzliche Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 07.07.2018, 00:33

Hallo Czauderma,
vielen Dank für deine Mühe!

Somit habe ich kein Einkommen mehr. Das wird der KV auffallen. Kann ich dann rückwirkend in die Familienversicherung der Ehefrau? Und muss ich mich durch KG mit dem Tag der Einstellung des Krankengeldes wird auch deine Mitgliedschaft (erst mal) beendet - so, wie geschildert kannst du in die kostenlose Familienversicherung deiner Ehefrau, weil du ja kein Einkommen hast. Solltest dein Einspruch erfolgreich sein, wird die Familienversicherung wieder rückwirkend beendet, deine Mitgliedschaft wiederhergestellt und du bekommst dein Krankengeld nach gezahlt.


Aber in der Familienversicherung[ ist kein Krankengeld inkludiert. kann mir das bei der Rückabwicklung bei Krankengeldzahlung nachträglich nicht das Genick brechen. Da ich in diesem Moment familienversichert bin und meine krankenversicherungs Mitgliedschaft erst rückabgewickelt wird.
Die Frage war ja zudem, wenn ich mich jetzt nicht melde zahl ich ab heute keine Krankenversicherungsbeiträge. wenn das in ein zwei Wochen auffällt und die krankenversicherung sich gemeldet werde ich dann auch rückwirkend zwingend in die Familienversicherung aufgenommen?


Vielen Dank für eure Mühe!

Liebe Grüße
Holger

vikingz
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Beitrag von vikingz » 07.07.2018, 10:24

Hallo,

es gibt nur entweder Krankengeldanspruch oder Familienversicherung, das ist richtig. Sollte im Krankengeldbezug eine Lücke entstehen und somit die Versicherung enden, dann besteht eben keine Mitgliedschaft mehr, und damit auch kein Krankengeldanspruch.

Wegen der Familienversicherung selbst kann der Krankengeldanspruch nicht entfallen, es ist umgekehrt so, dass die Familienversicherung nur greift, wenn das Krankengeld entfällt.

In die Familienversicherung gezwungen werden kann man nicht, man muss sie beantragen. Die Alternative ist eine beitragspflichtige freiwillige Mitgliedschaft - ebenfalls ohne Krankengeldanspruch. In die kann man gezwungen werden.

Wenn sich später alles anders darstellt, dann wird unter Umständen rückwirkend umgestellt, wie Czauderna geschrieben hat.

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 07.07.2018, 11:00

Hallo Vikingz,
vielen Dank.

Noch mal zum Verständniss.

Wenn sich später alles anders darstellt, dann wird unter Umständen rückwirkend umgestellt, wie Czauderna geschrieben hat.

Also bei rückwirkender Umstellung wird dann auch das Krankengeld gezahlt, obwohl man ja behaupten könnte ich wäre formal zu diesem Zeitpunkt in der Familienversicherung ohne Krankengeldanspruch?

Zudem noch eine Frage.
Wenn ich von Jan. bis Juni z.B. 1000 Euro ALG bzw. Krankengeld bekommen habe, aber Juli einkommenslos bin habe ich dann Anspruch auf eine Familienversicherung? Mit anderen Worten wird die Einkommensgrundlage gemittelt aufs Jahr gerechnet (Wenn man erst den Antrag ab Juli stellt) oder wirklich monatlich nach Eintritt.

Lieben Dank
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.07.2018, 11:23

holgerkoeln hat geschrieben:Hallo Vikingz,
vielen Dank.

Noch mal zum Verständniss.

Wenn sich später alles anders darstellt, dann wird unter Umständen rückwirkend umgestellt, wie Czauderna geschrieben hat.

Also bei rückwirkender Umstellung wird dann auch das Krankengeld gezahlt, obwohl man ja behaupten könnte ich wäre formal zu diesem Zeitpunkt in der Familienversicherung ohne Krankengeldanspruch?
noch einmal - wenn dein Widerspruch erfolgreich sein sollte, dann wird rückwirkend die Familienversicherung storniert, deine alte Mitgliedschaft wiederhergestellt und du bekommst dein Krankengeld nach gezahlt.

Zudem noch eine Frage.
Wenn ich von Jan. bis Juni z.B. 1000 Euro ALG bzw. Krankengeld bekommen habe, aber Juli einkommenslos bin habe ich dann Anspruch auf eine Familienversicherung? Mit anderen Worten wird die Einkommensgrundlage gemittelt aufs Jahr gerechnet (Wenn man erst den Antrag ab Juli stellt) oder wirklich monatlich nach Eintritt.
nein, wird sie nicht weil du ja nur von Januar bis Juni diese 1000 € bekommen hast und im Juli dann eben nix - ergo Familienversicherung im Juli okay.

Lieben Dank
Holger
Gruss
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 07.07.2018, 11:40

Liebe Czauderna,
vielen Dank.
Das Irritierende war für mich das in Versicherungsbedingungen steht dass das Einkommen gemittelt über das ganze Jahr zur Grundlage gelegt wird. Dieses durch die Steuererklärung nachgewiesen werden muss. Da aber eine Steuererklärung nur auf das Jahr bezogen ist und man nicht nachweisen kann was man nur durch einen Einkommen hatte, hatte ich sorgen dass die Einkommensgrundlage auf das Kalenderjahr bezogen ist. was natürlich keinen Sinn macht aber wie Du vieles sind oft gesetzlich immer sinnig.
Lieben Dank.
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.07.2018, 11:46

Hallo,

Das Irritierende war für mich das in Versicherungsbedingungen steht dass das Einkommen gemittelt über das ganze Jahr zur Grundlage gelegt wird
das passiert nur dann, wenn ein beitragspflichtiges Einkommen zeitlich nicht zugeordnet werden kann, z.B. Arbeitseinkommen aus Selbständigkeit oder Kapitalerträge. Das trifft in deinem Fall nicht zu, dein Krankengeld wurde explizit für die entsprechenden Tage in 2018 gezahlt und wenn du im Juni 1000 € Krankengeld hattest und im Juli 0,00 € und du beantragst ab Juli die Familienversicherung, dann hast du im Juli 0,00 € Einkommen.
Gruss
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 07.07.2018, 12:35

Hallo,

Vielen Dank für die Hilfe!

Und noch mal zur Sicherheit, sorry, wenn ich mich in diesem gestrickten Fall erst Ende Juli Familienversicherung beantrage kann es mir nicht passieren das von Anfang Juli bis Ende Juli ich private Versicherungsbeträge nachzahlen muss, da ich die Familienversicherung bewusst zu spät beantragt habe...

Interessant an der Aussage von dir ist dass mir die TK gesagt hat Zinserträge fließen diese Berechnung gar nicht ein! Ups!

Lieben Dank für deine AuskunftsFreudichkeit!

Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.07.2018, 13:59

holgerkoeln hat geschrieben:Hallo,

Vielen Dank für die Hilfe!

Und noch mal zur Sicherheit, sorry, wenn ich mich in diesem gestrickten Fall erst Ende Juli Familienversicherung beantrage kann es mir nicht passieren das von Anfang Juli bis Ende Juli ich private Versicherungsbeträge nachzahlen muss, da ich die Familienversicherung bewusst zu spät beantragt habe...

Interessant an der Aussage von dir ist dass mir die TK gesagt hat Zinserträge fließen diese Berechnung gar nicht ein! Ups!

Lieben Dank für deine AuskunftsFreudichkeit!

Liebe Grüsse
Holger
Hallo,
wenn ich dir sage, dass wir schon mehrere Jahre rückwirkend Familienversicherungen durchgeführt haben, beantwortet das deine Frage.
Was die Auskunft der TK hinsichtlich der Kapitalerträge betrifft, so ist die falsch - nehmen wir nur mal an, dass du über Zinserträge von 12000,00 € im Jahr verfügen würdest, dann würden die bei der Prüfung deines Gesamteinkommens mit monatlich 1000,00 € angerechnet und nix wäre es mit der Familienversicherung wegen Überschreitung der Einkommensgrenze (435,00 €), dann müsstest du dich freiwillig versichern und die 1000,00 € wären beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

vikingz
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Beitrag von vikingz » 07.07.2018, 14:32

holgerkoeln hat geschrieben: Und noch mal zur Sicherheit, sorry, wenn ich mich in diesem gestrickten Fall erst Ende Juli Familienversicherung beantrage kann es mir nicht passieren das von Anfang Juli bis Ende Juli ich private Versicherungsbeträge nachzahlen muss, da ich die Familienversicherung bewusst zu spät beantragt habe...
Wie sich aus den Anworten ergibt, es gibt keinen Grund, mit der Antragstellung zu warten.

Bis zur Entscheidung über einen Widerspruch kann es eine ganze Weile dauern.

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 10.07.2018, 18:35

Hallo,
wenn ich dir sage, dass wir schon mehrere Jahre rückwirkend Familienversicherungen durchgeführt haben, beantwortet das deine Frage.
Was die Auskunft der TK hinsichtlich der Kapitalerträge betrifft, so ist die falsch - nehmen wir nur mal an, dass du über Zinserträge von 12000,00 € im Jahr verfügen würdest, dann würden die bei der Prüfung deines Gesamteinkommens mit monatlich 1000,00 € angerechnet und nix wäre es mit der Familienversicherung wegen Überschreitung der Einkommensgrenze (435,00 €), dann müsstest du dich freiwillig versichern und die 1000,00 € wären beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

ich habe mir sowas fast gedscht und meine ist auch gelesen zu haben. Die Krankenkasse drauf angesprochen sagen sie nein das wär nur bei Selbständigen der Fall.

Gut jetzt kommt aber das nächste Problem ich werde Einspruch bei der Krankenkasse einlegen und der Arzt muss meines Wissens nach das Gutachten anzweifeln bzw ein Zweitgutachten beauftragten. Will er aber nicht. Das einzige was ich ihm aus den Rippen leiern konnte ein Brief an die Techniker Krankenkasse an mich adressiert mit den Diagnosen und im weiteren Aussagen diese Diagnosen begründen die Arbeitsunfähigkeit des Patienten ausreichend. Bei Rückfragen bitte schreiben oder rufen Sie mich an.
Ich befürchte dass dieses für dich Techniker bzw für den mdk nicht ausreichen ist die Entscheidung neu zu überdenken insbesondere da das jetzt ein neuer Facharzt ist. Die Entscheidung des mdks beruht auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt. Die Krankenkasse drauf angesprochen das jetzt zum facharzt gewechselt worden jst mit der neuen AU und ob sie den Facharzt anschreiben würden wegen einer Stellungnahme verneinte die Techniker Krankenkasse.
der Facharzt verweigert ein Einspruch beim MDK auf medizinischer Basis zu machen oder ein zweitgutachten zu beantragen. Er will keinerlei Kontakt mit dem MDK aktiv aufnehmen. Steht auf dem Standpunkt die sollen sich bei mir melden.
ich fühle mich ganz schön durcheinander ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen.
Liebe Grüsse.
Holger

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 10.07.2018, 18:37

Wie sich aus den Anworten ergibt, es gibt keinen Grund, mit der Antragstellung zu warten.

Bis zur Entscheidung über einen Widerspruch kann es eine ganze Weile dauern

Ist erfolgt.
Vielen Dank.

Glücklicherweise habe ich finanzielle Rückendeckung

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