Ende Studium / PKV unbezahlbar?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Lowrider
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Ende Studium / PKV unbezahlbar?

Beitrag von Lowrider » 02.12.2013, 10:33

Hallo,

Ich bin derzeit 29j, Student und werde zum 30. März mein Studium abschliessen mit deinem Diplom (Ingenieur). Ich habe mich nach Ende der Familienversicherung in einer PKV versichert (Hallesche, Tarif SV, 300€ SB) da diese deutlich günstiger war und es abzusehen war das mein Studium deutlich länger als 14. Fachsemester dauern wird (Beginn der PKV nach der letzten Gesundheitsreform von 2009).

Nun kommt mit dem Ende des Studiums zum 1. April eine Reihe von Problemen/Fragen auf mich zu, bzw. ich muss mir überlegen was meine besten Optionen sind. Es ist abzusehen, das ich nicht zum 1. April einen Arbeitsplatz bekommen werde, da ich einige Monate zum Bewerben benötige (möchte mich Bundesweit bewerben und werde wohl mehrere Vorstellungsrunden absolvieren müssen bis der Arbeitsvertrag steht).

Option 1) Ich werde arbeitslos, und da ich ausser ein paar Minijobs nicht groß gerarbeitet habe wird mir nur ALG II zustehen. Gleichzeitig fällt der Studentenrabatt für meinen Tarif weg, und der PKV Beitrag wird wohl recht teuer werden.

Frage: Bezahlt die ARGE meine Beiträge für die PKV in voller Höhe?

Was ich dazu bisher gefunden habe (bitte verbessern falls Unrichtig):

Ich kenne die genaue Beitragshöhe meiner PKV nicht, aber der "halbe Satz" der GKV wäre ja um die 300 € - das ist von ALG II unmöglich zu bezahlen, Vermögen habe ich auch keines. Bei der Suche im Netz steht überwiegend ein "Nein" - also die ARGE zahlt nur einen festen Zuschuss, den Rest muss man selber aufbringen. Allerdings sind viele Quellen vor Januar 2011 erschienen, sodass auf ein Grundsatzurteil selten eingegangen wird: focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/private-krankenversicherung/gesetzesluecke-arbeitsagentur-muss-private-krankenversicherung-bezahlen_aid_530302.html

Ist diese Grundsatzurteil auch für mich relevant? In der Urteilsbegründung heisst es u.a. das eine Grundsicherungsleistung (wie die KV) nicht dazu führen darf das man als ALG II empfänger einen Schuldenberg aufbaut. Da ich den PKV Satz mit ALG II nicht bezahlen kann, würde ich ja gerade diesen aufhäufen. Da ich auch nicht in die GKV wechseln kann (siehe Option 3 unten) ist das alternativlos.

Option 2) Wie Option 1, aber für den Fall dass ich in der PKV bleiben muss, und die ARGE nicht bezahlt. Da ich unmöglich den Beitrag werde aufbringen können, bleibe ich ihn wohl einige Monate schuldig, bis ich einen Job gefunden habe (und werde die Beiträge dann zurückzahlen sobald ich ein Gehalt bekomme).

Wie sieht in diesem Fall die gesundheitlich Absicherung aus? Wenn ich 2-3 Monate in Zahlungsrückstand bin, darf die Kasse Leistungen verweigern? Sollte ich schwer Erkranken oder Verunfallen, bleibe ich dann auf den Behandlunskosten sitzen da keine KV besteht (wegen Zahlungsrückstand?). Falls ein Versicherungsschutz besteht wäre das ja eine interessante Option - es ist ja absehbar das ich bald einen guten Job bekomme und die Schulden zurückzahlen kann.

Option 3) Ich versuche, sofort in die GKV zu wechseln. Ich würde auf jedenfall einen ">451 €" bekommen und diesen sofort zum 1. April annehmen. Dann kann ich ja in die GKV wechseln. Angeblich allerdings nur, wenn ich 1 Jahr ununterbrochen einen solchen Job ausübe. Da ich aber nicht als Diplomingenieur einen Minijob für 1 Jahr machen will, würde wohl nach einigen Monaten Jobsuche ein Wechsel anstehen. Sofern dieser nahtlos erfolgt, also ohne Arbeitslos zu werden, darf ich in der GKV bleiben? Falls nein, was wäre das Resultat? Fordert meine PKV Beiträge nach? Wenn ja, in welcher Höhe?


P.S: Es ist abzusehen, das ich NICHT die erforderlichen 52.200 € Jahresgehalt bekommen werden, sodass ich eigentlich in die GKV wechseln muss. Ich denke aber, in 2-3 Jahren mit Berufserfahrung genug für die PKV zu verdienen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.12.2013, 10:51

Es wäre wesentlich einfacher sich eine Beschäftigung von über 451 € zu suchen, denn zirka 2 Monate beschäftigt zubleiben oder länger und denn ALG II zu beantragen.. Sofern das Glück bestehen sollte gleich eine Beschäftiung zufinden, die unter 53350,- € liegt, JAE Grenze 2014, entsteht eh Versicherungspflicht als beschäftigter Arbeitnehmer. Es wäre ratsamer den dirketen Weg in die GKV zu suchen .. Meiner Ansicht nach.

Übrigens die Versichrugnspflicht als Student endet nicht mit dem 14 Fachsemestr sondern mit Vollendung das 30 Lebensjahres. sofern denn bis dahin das Studium beendet wurde.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Das macht denn round about 77 € im Monat

Die Beiträge werden fällig für den sogenannten Bassistarif

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... raegen.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... igkeit.pdf

Ich kenne jetzt nicht die Höhe das Basisstarifes.

Als Beispiel hier die möglichkeiten der Reduktionsmöglichkeiten des Bassistarifes.



Selbst in diesem aufgeführten Beispiel müßtest du noch einen Teil zu schießen. Ergo würde ichsagen suche den direkten weg in die GKV.

Ist allerdings nur meine Meinung.
Gruss
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 02.12.2013, 11:09, insgesamt 3-mal geändert.

derKVProfi

Re: Ende Studium / PKV unbezahlbar?

Beitrag von derKVProfi » 02.12.2013, 10:51

Lowrider hat geschrieben:Da haben wir ja mal alles falsch gemacht, was man falsch machen kann, gell?

Ich bin derzeit 29j, Student und werde zum 30. März mein Studium abschliessen mit deinem Diplom (Ingenieur). Ich habe mich nach Ende der Familienversicherung in einer PKV versichert (Hallesche, Tarif SV, 300€ SB) da diese deutlich günstiger war und es abzusehen war das mein Studium deutlich länger als 14. Fachsemester dauern wird (Beginn der PKV nach der letzten Gesundheitsreform von 2009).

Tja, und nun ca. 4 Jahre später kommt der Kater aus dem "billiger" !! War doch absehbar! war SV wirklich soviel günstiger, als die studentische in der GKV oder die freiwillige in der GKV nach dem 14 Fachsemster?

Option 1) Ich werde arbeitslos, und da ich ausser ein paar Minijobs nicht groß gerarbeitet habe wird mir nur ALG II zustehen. Gleichzeitig fällt der Studentenrabatt für meinen Tarif weg, und der PKV Beitrag wird wohl recht teuer werden.

Frage: Bezahlt die ARGE meine Beiträge für die PKV in voller Höhe?

Nein, maximal halben Höchstbeitrag GKV

Was ich dazu bisher gefunden habe (bitte verbessern falls Unrichtig):

Ich kenne die genaue Beitragshöhe meiner PKV nicht, aber der "halbe Satz" der GKV wäre ja um die 300 € - das ist von ALG II unmöglich zu bezahlen, Vermögen habe ich auch keines. Bei der Suche im Netz steht überwiegend ein "Nein" - also die ARGE zahlt nur einen festen Zuschuss, den Rest muss man selber aufbringen. Allerdings sind viele Quellen vor Januar 2011 erschienen, sodass auf ein Grundsatzurteil selten eingegangen wird: focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/private-krankenversicherung/gesetzesluecke-arbeitsagentur-muss-private-krankenversicherung-bezahlen_aid_530302.html

Im Basistarif der PKV zahlt man nur den halben Höchstbeitrag GKV. Wenn Du also mit dem Zuschuss auskommen willst und Dein Tarif teurer ist, dann musst Du in den Basistarif wechseln. Dazu brauchen wir aber kein Urteil! Das Urteil gibt es, weil es vorher anders war!

Ist diese Grundsatzurteil auch für mich relevant? In der Urteilsbegründung heisst es u.a. das eine Grundsicherungsleistung (wie die KV) nicht dazu führen darf das man als ALG II empfänger einen Schuldenberg aufbaut. Da ich den PKV Satz mit ALG II nicht bezahlen kann, würde ich ja gerade diesen aufhäufen. Da ich auch nicht in die GKV wechseln kann (siehe Option 3 unten) ist das alternativlos.

Noch einmal: entweder zahlt die Arge 100% des Beitrages, aber niemals mehr als den halben Höchstbeitrag GKV und den zahlst Du als ALG2 Empfänger im Basistarif!

Option 2) Wie Option 1, aber für den Fall dass ich in der PKV bleiben muss, und die ARGE nicht bezahlt. Da ich unmöglich den Beitrag werde aufbringen können, bleibe ich ihn wohl einige Monate schuldig, bis ich einen Job gefunden habe (und werde die Beiträge dann zurückzahlen sobald ich ein Gehalt bekomme).

Das ist das ärgerliche an diesen Textaufgaben. Wer meint alle Fälle durchdfeklinieren zu müssen, also auch die, die es nicht gibt, der nervt mit seinen langen Texten! ich will es nicht noch einmal schreiben!

Wie sieht in diesem Fall die gesundheitlich Absicherung aus? Wenn ich 2-3 Monate in Zahlungsrückstand bin, darf die Kasse Leistungen verweigern? Sollte ich schwer Erkranken oder Verunfallen, bleibe ich dann auf den Behandlunskosten sitzen da keine KV besteht (wegen Zahlungsrückstand?). Falls ein Versicherungsschutz besteht wäre das ja eine interessante Option - es ist ja absehbar das ich bald einen guten Job bekomme und die Schulden zurückzahlen kann.

Der Punkt könnte aber eintreten, wenn Du die Kohle von der Arge nicht zur PKV schaffst. Letztendlich Notfalltarif mit Leistunge bei akuten Erkrankungen und Unfall (ggf. Schwangerschaft)!

Option 3) Ich versuche, sofort in die GKV zu wechseln. Ich würde auf jedenfall einen ">451 €" bekommen und diesen sofort zum 1. April annehmen. Dann kann ich ja in die GKV wechseln. Angeblich allerdings nur, wenn ich 1 Jahr ununterbrochen einen solchen Job ausübe. Da ich aber nicht als Diplomingenieur einen Minijob für 1 Jahr machen will, würde wohl nach einigen Monaten Jobsuche ein Wechsel anstehen. Sofern dieser nahtlos erfolgt, also ohne Arbeitslos zu werden, darf ich in der GKV bleiben? Falls nein, was wäre das Resultat? Fordert meine PKV Beiträge nach? Wenn ja, in welcher Höhe?

Du darfst in der GKV bleiben!


P.S: Es ist abzusehen, das ich NICHT die erforderlichen 52.200 € Jahresgehalt bekommen werden, sodass ich eigentlich in die GKV wechseln muss. Ich denke aber, in 2-3 Jahren mit Berufserfahrung genug für die PKV zu verdienen.

Da hst Du eigentlich auch dann nichts drin zu suchen!

Tja, unsere Studenten - immer schlauer als alle anderen! So sind Sie. Tu mir einen Gefallen und halte Dich von der PKV fern. Du bist dafür nicht der geeignete Kandidat!

Such Dir einen 451 Euro Job und geh in die GKV und bleibe da, damit wir nicht in drei oder vier Jahren die nächste katastrophe mit Dir hier ausbaden müssen.
Und P.S.: Studenten haben nicht in der PKV zu suchen. Das gilt auch und besonders für Kinder von bah, Post und sonstigen Beamten. Die sollen bitte immer in die GKV und sich NIEMALS befreien lassen.

Dieses Befreiungsrecht ist ein Verbrechen des Gesetzgebers an den Studenten! Das gehört gestrichen!

Lowrider
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Beitrag von Lowrider » 02.12.2013, 12:03

Zunächst Danke für die ausführliche Beantwortung!
CiceroOWL hat geschrieben:Es wäre wesentlich einfacher sich eine Beschäftigung von über 451 € zu suchen, denn zirka 2 Monate beschäftigt zubleiben oder länger und denn ALG II zu beantragen.. Sofern das Glück bestehen sollte gleich eine Beschäftiung zufinden, die unter 53350,- € liegt, JAE Grenze 2014, entsteht eh Versicherungspflicht als beschäftigter Arbeitnehmer. Es wäre ratsamer den dirketen Weg in die GKV zu suchen .. Meiner Ansicht nach.
Da ist ja der Knackpunkt, bzw. das ist mir noch unklar. Es reicht ja nicht einfach 2 Monate für >451€ zu arbeiten und DANN Arbeitslos zu werden (also durch Kündigung). Oder meinst du ALG II benatragen trotz >451€ beschäftigung, also quasi "aufstocker"?

Wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe: Solange der Übergang von >451€ Job in eine Vollzeitbeschäftigung nahtlos erfolgt (aber weniger als JAE Grenze für PKV ist), kann ich in der GKV bleiben.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.12.2013, 12:04

jo, so is dat. Aber wieso kündigen, das gibt doch auch nur wieder Ärger, siehe § 159 SGB III, das gibt doch auch nur wieder Big Trouble in little China mit dem zuständigen JobCenter, ggf. Ich würde mir mal grundsätzlich Gedanken zur weiteren Gestaltung des beruflichen Weges machen.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 02.12.2013, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.

Lowrider
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Beitrag von Lowrider » 02.12.2013, 12:17

CiceroOWL hat geschrieben:jo, so is dat. Aber wiso kündigen das gibt doch auch nur wieder Ärger sieh § 159 SGB III, das gibt doch auch nur wieder Big Trouble in little China mit dem zuständigen JobCenter, ggf. Ich würde mir mal grundsätzlich Gedanken zur weiteren Gestaltung des beruflichen Weges machen.
Naja Kündigen muss ich ja, wenn ich den Arbeitgeber wechsel. Ich sage ja, *irgendeinen* Job >451€ findet man schnell, aber als Diplomingenieur will ich ja nicht als Bürohilfskraft arbeiten sondern in eine anständige Anstellung wehcseln. Daher muss ich ja irgendwann auch wieder kündigen

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.12.2013, 12:18

Aber erst wenn denn der Job als Dipl. Ing. fest ist. Ich gehe doch davon aus das hier ein großer Bedarf besteht.

mariNaSi

Beitrag von mariNaSi » 04.12.2013, 09:43

Mir ging es ähnlich.

Nach dem Studium hatte ich auch keinen Job (bis dato war ich Familienversichert).
Wenn du ab dem Abschluss keinen Arbeitsplatz hast musst du dich ohnehin bei der ARGE melden - da führt kein Weg vorbei. Dein gesamter Lebenslauf muss lückenlos sein und du musst dich auch vorher melden (also 1 Monat oder so bevor du das Studium abgeschlossen hast).
Du bekommst dann automatisch ALG II und dir wird die gesetzliche KV bezahlt.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 04.12.2013, 14:19

mariNaSi hat geschrieben:Du bekommst dann automatisch ALG II und dir wird die gesetzliche KV bezahlt.
Nein, mariNaSi, das geht an Lowriders Situation vorbei. 1.) bekommt niemand "automatisch" ALG II, und (wichtiger) 2.) würde Lowrider nach dem Studium selbst mit ALG II nicht gesetzlich versichert, sondern in der PKV bleiben müssen. Fazit: nicht hilfreich.

Gruß
Swantje

Heike555

Beitrag von Heike555 » 24.02.2015, 09:41

Ich denke nicht das eine PKV dann unbezahlbar wird. Doch der Versicherer geht leider davon aus, dass nach dem Studium der Antragsteller viel Geld verdienen wird. Zusätzlich will er ja auch die Verluste durch den Studententarif wieder reinholen

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