AOK Niedersachsen

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ich glaube es nicht
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AOK Niedersachsen

Beitrag von ich glaube es nicht » 24.12.2011, 10:44

Emden
Klinik half Todkranker - AOK wollte nicht zahlen
Dezember 2011

Das Emder Krankenhaus klagte erfolgreich gegen die Weigerung der Kasse.Chefarzt Dr. Schöttes spricht von einem Präzedenzfall. Das Urteil des Sozialgerichts nennt er eine mutige Entscheidung in der heutigen Zeit.


Emden - Das Sozialgericht Hannover hat in einem Rechtsstreit zwischen der AOK und dem Klinikum Emden für das Krankenhaus entschieden. Die Krankenkasse muss für die Behandlung einer schwer kranken Patientin zahlen, die fünf Tage nach der Aufnahme in der Klinik gestorben war. Das Klinikum hatte geklagt. Die AOK vertritt nach wie vor die Ansicht, dass die 86-Jährige keine Krankenhausbehandlung, sondern eine Sterbebegleitung erhalten hat. Dafür dürfe man die Kosten nicht übernehmen, erklärte Pressesprecher Oliver Giebel auf Nachfrage. Bei dieser Rechtsauffassung bleibe man.

Mit dem Urteil hat das Gericht in den Augen von Chefarzt Dr. Christoph Schöttes einen Präzedenzfall geschaffen, das Gebot der Menschlichkeit über das der Wirtschaftlichkeit gestellt und damit "eine in heutigen Zeiten mutige Entscheidung getroffen". Im Kern gehe es nicht um die 2500 Euro Kostenübernahme, sondern darum zu verhindern, dass einem solchen Vorgehen Tür und Tor geöffnet wird.

Zu erkennen, ob und wann ein Mensch stirbt, setze hellseherische Fähigkeiten voraus

Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), von der AOK zur Überprüfung des Falls eingeschaltet, sah das anders. Die 86-Jährige sei nur zum Sterben ins Krankenhaus gekommen. Die Ärzte hätten erkennen müssen, dass eine Behandlung im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich war und die Patientin auf absehbare Zeit an ihrer Erkrankung stirbt. Sie hätte in ein Hospiz gehört. Fast geplatzt sei er, sagt Schöttes, als er die Gutachten gelesen habe. Wie zuvor sei die Frau auch im März 2006 zur Behandlung ins Klinikum gekommen. Und: Zu erkennen, ob und wann ein Mensch stirbt, setze bei Ärzten hellseherische Fähigkeiten voraus. Das Verhalten der AOK, die dem Gutachten folgte, bewertet er als "fachliche und ethische Insolvenz".

Das Gericht formuliert in seiner Urteilsbegründung nicht weniger drastisch: Die Weigerung, die Kosten zu übernehmen, sei ein eklatanter Verstoß gegen das Humanitätsgebot. Die Ansicht des Gutachters, das Klinikum hätte die Frau mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht behandeln sollen, nennt das Gericht verwerflich.

Vielleicht regt dieser Artikel zum Nachdenken an.
Frohe Weihnachten
ich glaube es nicht

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 24.12.2011, 11:56

presseportal.de/pm/101790/2164895/aok-niedersachsen-weitere-zwei-jahre-ohne-zusatzbeitrag-haushalt-2012-ueber-8-22-milliarden-euro-30
Der mit Abstand größte Posten im Haushalt ist der Krankenhaussektor mit erwarteten Ausgaben von 2,3 Milliarden Euro (plus vier Prozent). Dies entspricht rein rechnerisch 976 Euro je Versicherten. An zweiter Stelle folgen die Ausgaben für Arzneimittel mit 1,13 Milliarden Euro (466 Euro je Versicherten) und einer Steigerung von 3,12 Prozent zum aktuellen Jahr. "Ohne die bundesweiten Rabattverträge zwischen dem AOK-System und den Pharmaunternehmen hätte die Steigerung auf diesem Gebiet ein Vielfaches betragen", erläuterte Dr. Peter. Die Ausgaben für die niedergelassenen Ärzte erhöhen sich um 3,58 Prozent auf 1,12 Milliarden Euro, dies entspricht 464 Euro je Versicherten.
§ 12
Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501200

Der MDK Niedersachsen versteht sich als ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Niedersachsen. Kunden in diesem Sinne sind die Kranken- und Pflegekassen sowie die Landesorganisationen, die im Einzelfall und bei Grundsatzfragen sozialmedizinisch, zahnmedizinisch und pflegefachlich fundiert und zeitnah beraten werden sowie die Empfehlungen des MDKN in ihre Entscheidungen umsetzen können.

mdk-niedersachsen.de/mdk/krankenkasse/krankenversicherung.html

Man kann darüber streiten gebe ich zu.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.12.2011, 13:33

Hallo,
ja klar, man kann darüber streiten, aber nur dann, wenn die Hinterbliebenen in
solchen Fällen nix davon mitbekommen, geschweige denn, auch noch in den Streit hineingezogen werden.
Gruss
Czauderna

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 24.12.2011, 14:35

Ha t zwar nichts mit der AOK Niedersachsen zu tun
Der hiesige Regionalsender brachte einen Bericht das das Sozialgericht Berlin einen Beschluß des gemeinsamen Bundesausschusses abgeschmettert hat,Dort hatte man beschlossen daß zu früh Geborenen nur noch in großen Zentalkrankenhäusern behandelt werden sollten,
Im Klartext wird jemand zu FRÜH GEBOREN und hat das Pech nicht nahe an so einem Zentralkrankenhaus zu wohnen (ELTERN) dann ist die ÜBERLEBENSCHANCE sehr gering.
Doch Gottseidank hat hier auch der klare Menschenverstand vor dem Kommerz gesiegt.
frohe Weihnachten
friesenjunge49

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 24.12.2011, 15:14

In diesem Sinne ein frohes Fest.

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