AOK verunsichert Erkrankte?!

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 18.10.2012, 22:55

Carola hat geschrieben:
Carola hat geschrieben:. Diese Meldung muss die KK elektronisch an das Finanzamt melden.
lg
Hallo Carola

Wenn ich Bedenken dagegen hat, dass die eigene Steueridentifikationsnummer unterschiedlichen Institutionen zugänglich gemacht wird, und der Weitergabe widerspreche,na dann können eben die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigt werden.


Natürlich möchte die KK hier den kleinen Dienstweg beschreiten
um sich die Steueridentifikationsnummer zu holen, da sie abgeführte Beiträge und auch die Höhe des ausgezahlten Krankengeldes an die Finanzbehörde melden muss ( Bürgerentlastungsgesetz )

da ja, Vorsorgeaufwendungen,sprich Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden können.

und was die KK möchte das ist nicht relevant,
hier ist einzig und allein der Verwaltungsweg maßgebend
und der geht nun mal über das Bundeszentralamt für Steuern

ODER ????

und der kleine Dienstweg, der ist mir persönlich piepegal,
insbesondere wenn ich an die kommunikation von Sozialleistungsträgern untereinander denke,
auch hier sind Verwaltungsvorschriften einzuhalten.

Gruß Bully

NadineSK
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Beitrag von NadineSK » 19.10.2012, 09:00

So, musste mich erstmal durchlesen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Ratschläge.

Zu der Steueridentifikationsnummer: Ich bekam vorab ein Schreiben meines Sachbearbeiters, in dem ich zum Termin eingeladen wurde und darin war lediglich geschildert, dass ich diese Sachen mitbringen soll. Keine weitere Erklärung. Ich kenn mich ja nun nicht großartig damit aus und dachte das wär der normale Vorgang, wenn es um Krankengeld geht.

Zur Krankenkasse: Richtig, das ist die AOK Rheinland Hamburg im Bezirk Harburg.

Ich habe heute einen Termin bei meinem Arzt und denke der wird mich bei dem Vorgang auch nochmal unterstützen können.

Habe auch ein Schreiben, was von ihm ausgefüllt werden soll, für den MDK.

Ich werde auf jeden Fall den Rat berücksichtigen und nur noch in schriftlicher Form mit denen kooperieren. Mein Arzt wird mich voraussichtlich wieder 14 Tage krank schreiben. Damit ist auch der 31. Oktober abgedeckt.

LG
Nadine SK

Bully
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Beitrag von Bully » 19.10.2012, 10:06

NadineSK hat geschrieben: Ich werde auf jeden Fall den Rat berücksichtigen und nur noch in schriftlicher Form mit denen kooperieren.
Hallo NadineSK,

ja, eine weise Entscheidung, :)

Gruß Bully

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.10.2012, 10:37

Bully hat geschrieben:
Carola hat geschrieben:Meldung muss die KK elektronisch an das Finanzamt melden (gläserner Bürger), damit Du nicht "versehentlich" bei der Abgabe der Steuererklärung vergißt diese Beträge dem FA zu melden
Hallo Carola,

upps, ich stolpere gerade über " versehentlich"

Hier ist die Steueridentifikationsnummer wichtig für die Krankengeldzahlung ?? :) NÖÖÖÖÖ

Gruß Bully
Hallo Bully,
vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und bezahlt.
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 20.10.2012, 10:10

Guten Morgen Czauderna,
vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und bezahlt.
Gruss
Czauderna
Ja selbstverständlich,

Zu der Steueridentifikationsnummer: Ich bekam vorab ein Schreiben meines Sachbearbeiters, in dem ich zum Termin eingeladen wurde und darin war lediglich geschildert, dass ich diese Sachen mitbringen soll. Keine weitere Erklärung. Ich kenn mich ja nun nicht großartig damit aus und dachte das wär der normale Vorgang, wenn es um Krankengeld geht.
Mal abgesehen von der sonst kreativen, eigennützigen Beratung des AOK-MA, lese ich hierraus,und dieser Eindruck ist ja auch wohl bei der VS
entstanden.

Das eine Krg-Zahlung abhängig gemacht wird von der Abgabe der
Steueridentifikationsnummer .


Gruß Bully

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.10.2012, 11:01

Hallo,
das ist natürlich totaler Unsinn, da gebe. ich dir recht..
Gruss
Czauderna

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