BARMER GEK

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

treffpunkt_elke
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Beitrag von treffpunkt_elke » 22.06.2011, 21:57

BEK-Frust hat geschrieben:OK, davon war im ersten Beitrag nicht die Rede.
Ändert doch aber nichts an der Tatsache, dass abgelehnt wurde.
BEK-Frust hat geschrieben:Wir haben viele Kunden die spezielle Himi`s benötigen und bei den meisten Kassen bekommen sie diese auch gezahlt.
....... aber nicht bei der BARMER GEK - sonst hätte ich nicht klagen müssen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.06.2011, 11:48

Hallo,
ja klar, das ist ärgerlich wenn man erst die Gerichte bemühen muss um zu seinem Recht zu kommen, aber, so schlimm das auch für dich war bzw. ist, das hätte dir auch bei jeder anderen Kasse in Deutschland so passieren können - Fallkonstellationen ausserhalb der "Norm" sind eben immer die Ursache für unterschiedliche Auffassungen was die Notwendigkeit an sich und die Kostenübernahme im speziellen betrifft - das ist in anderen Bereichen unserer Staaates übrigens genau so. Bei dir handelt sich es eben nicht um den "Standartfall", ergo bist du die Ausnahme. Ohne auch die Begründung "anderen Seite" also die der Kasse zu kennen, steht dies nun als Fakt da.
Damit will ich dir sicher nicht das Recht absprechen, dich über das Verhalten deiner Kasse zu beschweren, nein, dafür habe ich vollstes Verständnis - worauf es mir bei solchen Fallkonstellationen ankommt, ist, den Eindruck zu vermeiden, dass
aufgrund solcher "Einzelfälle" (Machts Sinn möge es mir verzeihen) auf eine
grundsätzliche Verhaltensweise einer Kasse geschlossen wird. Erst wenn sich
die Anzahl der "Beschwerden" häuft, dann wird das Ganze auch repräsentativer.
Noch einmal - was deinen Fall angeht, sehe ich das alles genau so wie du und verstehe auch nicht warum es da überhaupt zum Klageverfahren kommen musste - mir ging es nur ums Grundsätzliche - nach deinem Eingangsbeitrag war eine solche Klärung notwendig.
Gruss
Czauderna

treffpunkt_elke
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Beitrag von treffpunkt_elke » 23.06.2011, 15:05

Czauderna hat geschrieben:aber, so schlimm das auch für dich war bzw. ist, das hätte dir auch bei jeder anderen Kasse in Deutschland so passieren können
Das ist auch der Grund warum wir die KK noch nicht gewechselt haben.
Welche Kasse will schon behinderte oder alte Menschen - hatten wir doch gerade erlebt mit den Mitgliedern der City BKK.
Erst wenn sich
die Anzahl der "Beschwerden" häuft, dann wird das Ganze auch repräsentativer.
Beschweren sich doch leider zu wenige - ist doch in anderen Bereichen genau so (Pflegeheime, Ärzte sind da nur ein Beispiel).
Ich habe mich einmal bei meinem Arzt beschwert, da hat er mir gleich geraten, mir einen anderen zu suchen.

hammer62
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Beitrag von hammer62 » 25.06.2011, 11:13

Zum Thema Beschwerde beim BVA, BdB oder ähnliches....

Hört sich immer alles toll an. Ich beschwere mich über...

Dann schreibt das liebe BVA.. Schreiben erhalten...
Dann wird die Hauptverwaltung der Kasse angeschrieben, Stellungnahme. Die HV schreibt die Geschäftsstelle an, Was war los? Bitte Stellungnahme. Dann alles Rückwärts. Dann Schreiben ans BVA, dass das so nicht stimmt, bla bla mit warmen Worten, evtl.handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall usw.

Dann erhält der Vers.die Antwort vom BVA, mit den Erklärungen der Kasse, wieder viel bla bla.

Und was passiert dann ? N I C H T S !!!

Nur bla bla, keine Konsequenzen.......

Sorry, aber so ist die Wirklichkeit.

Das BVA ist ein zahnloser Papiertiger, droht ständig mit Maßnahmen, aber nichts ändert sich... und das seit Jahrzehnten

Trotzdem viel Erfolg bei allen euren Widersprüchen, Beschwerden Klagen. Meistens helfen nur die Klagen, da die Richter sehr verständnisvoll sind, so meine Erfahrungen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2011, 13:05

Hallo,
dem vorherigen Beitrag will ich grundsätzlich nicht widersprechen - so ähnlich läuft es in der Praxis tatsächlich sehr oft ab. Ich denk, jeder muss immer selbst letztendlich wissen und entscheiden welchen Weg er geht, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt - man sollte immer abwägen ob es die große Keule sein muss oder
ob der Weg der "richtigen" Kommunikation der bessere ist - von beiden Seiten, also auch vom Leistungserbringer, sprich in unseren Fällen der Krankenkasse.
Was die Rechtsstreitigkeiten, also die Widerspruchsverfahren und die Gerichtsverfahren dazu betrifft, liegt es meiner Meinung nach daran dass die "Klagenden" oder "Widerspruchsführer" meist das Nachsehen haben, weil sie im Vorfeld, also im sog. Verwaltungsverfahren nicht ausreichend agiert, argumentiert und mit der Kasse gesprochen haben und/oder ganz einfach die falschen Berater hatten, egal ob es sich um Verbraucherverbände/Patientenberatung oder gar Rechtsanwälte handelt. Im Umkehrfalle behaupte ich auf Seiten der Kassen, die eine Klage überhaupt erst zulassen bei nicht eindeutigen Fallkonstellationen,
man eben diesen, außer der Norm liegenden, Fall als Präzedenzfall festzurren lassen will um dort eine Rechtssicherheit für folgende Fälle zu erhalten.
Gut für die Kasse in jedem Fall, für den Klagenden nur, wenn er auch am Ende ob siegt.
Was die "verständnisvollen" Richter angeht - in der Vielzahl der anhängigen Klagen vor den unteren SG-Stufen, geht so manches Verständnis ziemlich schnell verloren und dann herrscht auch dort das Prinzip "abarbeiten" - leider !!
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.06.2011, 15:10

Naja ab dem 01.07.11 müssen ja alle Hilfsmittel innerhalb von 4 wochen genehmigt werden, sollte dies denn nich passieren, also keine Genehmigung oder Nichtgenehmigung, gilt bei keiner Fristeinhaltung der Antrag als genehmigt 8) Jedenfalls rein theoretisch.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2011, 17:06

CiceroOWL hat geschrieben:Naja ab dem 01.07.11 müssen ja alle Hilfsmittel innerhalb von 4 wochen genehmigt werden, sollte dies denn nich passieren, also keine Genehmigung oder Nichtgenehmigung, gilt bei keiner Fristeinhaltung der Antrag als genehmigt 8) Jedenfalls rein theoretisch.
Hallo,
das wird an der Praxis nichts ändern - denn bisher war die Genehmigung ja auch nur dann ein Problem wenn die Kasse arbeitstechnisch im Verzug war - eine
Ablehnung dagegen ist auch in Zukunft leicht innerhalb von vier Wochen zu machen. Die Änderung zum 01.07 besagt nun nicht dass ein Vorgang auch innerhalb der genannten vier Wochen abgeschlossen sein muss.
Gruss
Czauderna

treffpunkt_elke
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Beitrag von treffpunkt_elke » 09.02.2012, 01:25

Czauderna hat geschrieben: Ich denk, jeder muss immer selbst letztendlich wissen und entscheiden welchen Weg er geht, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt - man sollte immer abwägen ob es die große Keule sein muss oder
ob der Weg der "richtigen" Kommunikation der bessere ist - von beiden Seiten, also auch vom Leistungserbringer, sprich in unseren Fällen der Krankenkasse.

Gruss
Czauderna
Seit wann ist Kommunikation mit dem Leistungserbringer möglich?
Die sitzen doch am längeren Hebel.

Ich verlange wegen Ablehnung eines Hilfsmittels seit Wochen das MDK Gutachten. Der SB hält es nicht für nötig, diesbezüglich tätig zu werden.

Die Beklagten Krankenkassen sollten mit hohen Gerichtskosten belegt werden!

treffpunkt_elke
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Beitrag von treffpunkt_elke » 09.02.2012, 01:27

CiceroOWL hat geschrieben:Naja ab dem 01.07.11 müssen ja alle Hilfsmittel innerhalb von 4 wochen genehmigt werden, sollte dies denn nich passieren, also keine Genehmigung oder Nichtgenehmigung, gilt bei keiner Fristeinhaltung der Antrag als genehmigt 8) Jedenfalls rein theoretisch.
Hallo!
Wo steht das geschrieben?????

leser
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Beitrag von leser » 09.02.2012, 03:12

Ist noch in Arbeit...
  • bundesgesundheitsministerium.de/praevention/patientenrechte/patientenrechtegesetz.html

treffpunkt_elke
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Beitrag von treffpunkt_elke » 09.02.2012, 07:23

Hallo Leser,
danke für den Link,
haben die Seiten hoch und runter gelesen.
Einen entsprechende Passage
ab dem 01.07.11 müssen ja alle Hilfsmittel innerhalb von 4 wochen genehmigt werden, sollte dies denn nich passieren, also keine Genehmigung oder Nichtgenehmigung, gilt bei keiner Fristeinhaltung der Antrag als genehmigt Cool Jedenfalls rein theoretisch.
konnte ich leider nicht finden.

leser
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Beitrag von leser » 11.02.2012, 01:33

Hallo Elke,
was erwartest Du?
Der Gesetzesvorschlag kommt von einem FDP-Minister... :lol:

Drittletzter Absatz:
»Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern: Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Versicherten zu unterstützen. Außerdem wird ihnen bei Genehmigungsverfahren (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen) eine gesetzliche Frist gesetzt. Reagieren Krankenkassen innerhalb dieser Frist nicht, soll der Antrag als genehmigt gelten. «

Im Wortlaut aus dem Referentenentwurf:
Artikel 2 - Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 13 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:

„(3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz 1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen.
Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet.
Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden.“

http://www.bundesgesundheitsministerium ... 120116.pdf
...wie gesagt, soweit das noch laufende Verfahren (noch nicht in Kraft).

Gruß Leser

treffpunkt_elke
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Beitrag von treffpunkt_elke » 11.02.2012, 10:10

Also nicht mehr Wert als ein Stück Klopapier :roll:

und darauf brauche ich mich im wieder einmal notwendigen Widerspruchsverfahren gar nicht erst beziehen?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 11.02.2012, 10:49

nicht unbedingt, aber, man kann denn darauf hinweisen das die Bearbeitung innerhalb eines gewissen Zeitrahmens zu erfolgen hat.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 11.02.2012, 11:12

Bevor ich es vergesses, es gibt für Pflegebetten d e sogenannten Bettverlängerungen, werden auch nicht extra angefertigt sondern sind sozusagen Zusatzprodukte zu den normalen Pflegebetten, Bei den sogennten Extras für den Rollstuhl sollte man sich nicht auf die Sanitätshäuser verlassen in bestimmten Einrichtungen werden solche Dinge spziell gebaut. Stellt sich nur die ob denn nicht auch die Kosten dafür übernommen werden.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 11.02.2012, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.

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