Hat die Krankenkasse das Recht dazu ?

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
David30
Beiträge: 6
Registriert: 04.08.2015, 22:22

Hat die Krankenkasse das Recht dazu ?

Beitrag von David30 » 05.08.2015, 16:23

Hallo liebe Community , es geht um folgendes :

Ich bin seit 5 Jahre bei meinem Therapeuten. Er tut mir unheimlich gut , ich habe durch die Arbeit mit ihm unheimlich viele Fortschritte erzielt .
Ich bin nun so stabil und selbstständig , dass ich in ein Betreutes Wohnen gehen möchte (Ich möchte dieses dann als Sprungbrett in ein vollständig selbstständiges Leben nutzen ). Zugleich geht es darum , die Therapie zum 2. Mal zu verlängern .

Mein Therapeut und ich haben uns auf einen sogenannten Therapeutischen Vertrag verständigt ( Erklärung : Ein Therapeutischer Vertrag hat nichts mit einem normalen Vertrag zu tun , der Begriff Therapeutischer Vertrag ist stattdessen ein Begriff für eine festere Abmachung/Übereinkunft zwischen Patient und Therapeut) .
Dieser besagt , dass mein Therapeut seinen Bericht zur Verlängerung der Therapie erst dann abschickt , wenn mein Auszug von zuhause in ein Betreutes Wohnen fest vereinbart ist .

Diesen sogennanten Therapeutischen Vertrag habe ich mit mit meinem Therapeuten vor knapp 2,5 Monaten geschlossen . Dummerweise habe ich Ich habe meinem Vater davon allerdings nichts erzählt ; mein Vater behandelt mich stark überhütend stark (Schon immer so gewesen) und würde deshalb diesen sogenannten Vertrag meiner Meinung nach
nicht wirklich akzeptieren , weil ich damit erpresst und unter Druck gesetzt
werden würde , was man bei mir nicht machen dürfe ,da ich ja so beeinträchtigt bin .

3 Wochen später dann hat mein Vater dann meinen eigenen Antrag zur Verlängerung meiner Therapie fertig gemacht (Ich wollte das natürlich selber tun , aber wie mein Vater so ist , hat er es gemacht).
Zur Erklärung : Es sind zur Verlängerung einer Psychotherapie 2 Anträge nötig , einen durch den Bezieher der Therapie- also in dem Fall ich - und einen durch den behandelten Therapeuten , der in seinem Bericht begründen muss , wieso die Therapie verlängert werden muss - also mein Therapeut .

Ich habe meinen Verlängerungsantrag nachdem ihn mein Vater fertiggemacht hatte und ihn dann abgeschickt . Das heißt , ich habe auch dieses Mal nichts von dem sogenannten Therapeutischen Vertrags gesagt .

4 Wochen später hat sich dann laut meinem Vater die Versicherung gemeldet und gefragt , wo denn der Bericht meines Therapeuten bleiben würde .
Nachdem mein Vater dies gesagt hatte , habe ich ihm von meinem Therapeutischen Vertrag gesagt .

Er war – wie ich bereits geahnt hatte - nicht davon überzeugt und hat mich gebeten , dass ich meinen Therapeuten dazu bringen soll , den therapeutischen Vertrag zu beenden und den Bericht abzuschicken .

Ich sagte , dass ich es machen würde , machte es aber doch nicht , da ich zu dem Zeitpunkt angetan war von einer bestimmten Einrichtung die Betreutes Wohnen anbietet und ich wollte dann klarmachen , dass ich dorthin kommen , was nicht länger als 3 oder 4 Wochen gedauert hätte und danach wäre der Therapeutische Vertrag erfüllt gewesen und mein Therapeut hätte den Bericht abgeschickt .

Nach knapp 4 Wochen dann hat sich laut meinem Vater die Krankenkasse zum 2. Mal gemeldet und gefragt , wo den der Bericht des Therapeuten bleibt . Und 3 Wochen später dann laut meinem Vater ein 3 . Mal .

Ich habe dann meinen Therapeuten angerufen und das Thema mit ihm besprochen .

Er hat – von mir angesprochen darauf , dass die Krankenkasse sich 3 Mal gemeldet hat und gefragt hat , wo sein Bericht bleibt – gesagt ,
dass die Krankenkasse in der Hinsicht nichts zu entscheiden hätte und
stattdessen ein unabhängiger Gutachter über das Thema entscheiden würde . Daher solle ich mir wegen dem Gemache der Krankenkasse keinen Angst machen . Eine Verlängerung der Therapie sei ohnehin noch nicht notwendig , da wir noch 2 Therapie-Termine hätten .

Ich bin jetzt echt ratlos wegen dieser Situation . Meine Sorge ist , dass mein Vater Recht hat und ich die Therapie nicht bewilligt bekomme , wenn mein Therapeut nicht bald seinen Bericht abschickt .

Auf der anderen Seite zweifele ich aber auch an dem was mein Vater gesagt , also dass die Krankenkasse da Druck machen würde wegen dem
Bericht . Ich habe irgendwie den Verdacht , dass er nicht möchte , dass ich ins Betreute Wohnen gehe . Auf der anderen Seite kennt mein Vater sich mit Recht sehr gut aus und es kann auch sein , dass er Recht hat .

Wer kann mir helfen ?
Zuletzt geändert von David30 am 06.08.2015, 15:24, insgesamt 2-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.08.2015, 17:38

Ist dein Vater dein gesetzlicher Betreuer und darf dich in diesen Dingen vertreten?

David30
Beiträge: 6
Registriert: 04.08.2015, 22:22

Beitrag von David30 » 06.08.2015, 15:25

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ist dein Vater dein gesetzlicher Betreuer und darf dich in diesen Dingen vertreten?
Nein .

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 07.08.2015, 13:52

Hallo,

Ich möchte Dir gerne kurz erläutern, wie das Verfahren zur Verlängerung einer Psychotherapie aussieht.

Bei der Verlängerugn einer Langzeit-Therapie sieht das Vorgehen so aus:

Es gibt zwei verschiedene Antragsformulare.

Eines davon wird vom Patienten ausgefüllt. Das andere füllt der Psychotherapeut aus, und schickt es samt dem Bericht an die Krankenkasse.

Patient und Therapeut stellen also zwei separate Anträge, und der Bericht ist Teil des Antrags des Psychotherapeuten. a

In diesem Bericht erläutert der Therapeut detailliert den Verlauf der bisherigen Therapie und begründet die Notwendigkeit der Verlängerung unter Berücksichtigung der Behandlungsziele.

Der Patient hat nur begrenzten Einfluss darauf, ob der Psychotherapeut diesen Antrag stellt: Er kann darum bitten, aber auch nicht mehr als das.

Das weiß auch die Krankenkasse, die den Bericht des Therapeuten an einen unabhängigen Gutachter weiter leitet, und erst dann entscheiden kann, wenn der Gutachter sich geäußert hat. Sie kann also den Patienten maximal darauf hinweisen, dass der Therapeut den Antrag nicht gestellt hat. Aber letzten Endes ist der Therapeut der eigentliche Ansprechpartner.

Oder anders gesagt: Ohne Antrag des Psychotherapeuten samt Bericht gibt es keine Genehmigung der Verlängerung. Die ausschlaggebenden Impulse für Genehmigung oder Ablehnung der weiteren Therapiestunden liefert dabei ein extemer Gutachter.

Übrigens: Die Krankenkasse darf nur dann mit Deinem Vater über Dich sprechen, wenn Du dem zugestimmt hast. Du müsstest also einmal überlegen, ob Du Deinem Vater eine Vollmacht erteilt hast - also der Krankenkasse mitgeteilt hast, dass Dein Vater die Dinge für Dich regeln darf.

Das sind die "organisatorischen" Eckpunkte.

Nun ist es aber so, dass Dein Therapeut mit Dir einen "therapeutischen Vertrag" geschlossen hat, dem zufolge Du bestimmte Dinge tun musst, bevor er seinen Bericht absendet.

Die Frage ist also nicht vor allem, ob die Krankenkasse das darf. Die Frage ist, ob und wie es nun überhaupt mit Deiner Therapie weiter gehen soll.

Du musst nun mit Deinem Therapeuten klären, ob er bereit ist den "therapeutischen Vertrag" aufzulösen, und mit der Therapie weiter zu machen, obwohl Du nicht ins betreute Wohnen gezogen bist, oder ob er Dir noch etwas mehr Zeit zu geben bereit ist.

Sagt der Therapeut dazu nein, und Du bist auch nicht dazu bereit, ins betreute Wohnen zu ziehen, dann kannst Du ihn nicht, kann Dein Vater ihn nicht dazu zwingen, seinen eigenen Verlängerungsantrag zu stellen und den Bericht an die Krankenkasse weiter zu leiten.

Du hattest ja die Situation bereits mit dem Therapeuten besprochen, und ich gehe davon aus, dass er sich dabei auch dazu geäußert hat, wie er weiter verfahren will.

Wenn der Therapeut auf das betreute Wohnen besteht, dann hast Du auch dann, wenn die Therapiestunden bereits ausgeschöpft sind, noch die Möglichkeit, Deinen Teil der Abmachung zu erfüllen, und damit den Weg für den Verlängerungsantrag des Therapeuten frei zu machen.

Der Druck, unter den Du Dich nun gesetzt fühlst, existiert also nur teilweise: Irgendwann wirst Du Dich entscheiden müssen.

Aber die Verlängerung der Therapie ist nicht davon abhängig, ob Dein Therapeut seinen Antrag heute, morgen oder nächste Woche abschickt. Du wirst allerdings unter Umständen eine Unterbrechung der Therapie in Kauf nehmen müssen - falls Dein Therapeut nicht auf die Erfüllung der Abmachung verzichtet.

Solltest Du allerdings das Gefühl haben, dass das momentan gar nicht geht, weil Du beispielsweise den Eindruck hast, dass Dein Vater dagegen ist, dann solltest Du das dem Therapeuten gegenüber in den noch anstehenden Terminen ansprechen.
Zuletzt geändert von vlac am 13.08.2015, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.

David30
Beiträge: 6
Registriert: 04.08.2015, 22:22

Beitrag von David30 » 09.08.2015, 23:12

Hallo Vlac ,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort .

Meine größte Sorge in dieser Sache war , dass die Krankenkasse sich weigert , die Verlängerung der Therapie zu genehmigen (Weil mein Antrag schon 2,5 Monate bei ihnen ist und der meines Therapeuten immer noch nicht ) .
Da du mich aber darüber aufgeklärt hast , dass die Krankenkasse das nicht darf , sondern stattdessen nur ein unabhängiger Gutacher , bin ich in dieser Hinsicht beruhigt .

Mein Vater kann mich also nicht mehr unter Druck setzen ala
„ Die Krankenkasse braucht dringend den Bericht von deinem Therapeuten , red mal mit dem , dass er so schnell wie möglich seinen Bericht an die Krankenkasse schickt !“.

Bezüglich Krankenkasse/Krankenversicherung : Mein Vater hat mir heute Abend erklärt , dass sich mit dem Einzug ins Betreute Wohnen auch meine Versicherung ändern würde .
Ich bin bei meinem Vater , der privatversichert ist , mitversichert .
Möglich ist das laut meinem Vater nur , weil ich noch bei meinen Eltern wohne . Sobald ich von zuhause ausziehe , geht das nicht mehr .
Ich muss mich dann gesetzlich versichern , was zur Folge haben könnte , dass meine Therapie eventuell nicht verlängert werden würde .

Und außerdem bin ich noch beunruhigt wegen Folgendem :

Ich habe am 20. August einen Termin bei dem Zentrum , welches Betreutes Wohnen anbietet – Das in meinem Eingangstext erwähnte hat mir nun doch nicht zugesagt – und ich stelle mir vor , sie nehmen mich recht kurzfristig auf - z. B. weil ein Bewohner kurzfristig auszieht (Unwahrscheinlich , aber dennoch nicht ganz auszuschließen) ;dann kann ich ins Betreute Wohnen gehen , habe aber dann nur noch 1 Therapiesitzung bei meinem Therapeuten – sprich ich hätte wenns dumm läuft für längere Zeit keinen Gespräche mit meinem Therapeuten in dieser für mich neuen Lebenssituation .
Zuletzt geändert von David30 am 09.08.2015, 23:38, insgesamt 6-mal geändert.

David30
Beiträge: 6
Registriert: 04.08.2015, 22:22

Beitrag von David30 » 09.08.2015, 23:13

Noch jemand da , der mir helfen kann ?

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.08.2015, 17:38

Hallo,
eigentlich hat Vlac alles gesagt was dazu zu sagen ist - was fehlt dir noch ?
(whitestar)
Gruss
Czauderna

David30
Beiträge: 6
Registriert: 04.08.2015, 22:22

Beitrag von David30 » 15.08.2015, 13:41

Hallo Czauderna , ich habe noch Fragen bezüglich meiner Versicherung :
David30 hat geschrieben:Bezüglich Krankenkasse/Krankenversicherung : Mein Vater hat mir heute Abend erklärt , dass sich mit dem Einzug ins Betreute Wohnen auch meine Versicherung ändern würde .
Ich bin bei meinem Vater , der privatversichert ist , mitversichert .
Möglich ist das laut meinem Vater nur , weil ich noch bei meinen Eltern wohne . Sobald ich von zuhause ausziehe , geht das nicht mehr .
Ich muss mich dann gesetzlich versichern , was zur Folge haben könnte , dass meine Therapie eventuell nicht verlängert werden würde .
Und auch noch wegen dieser Überlegung :
David30 hat geschrieben: Ich habe am 20. August einen Termin bei dem Zentrum , welches Betreutes Wohnen anbietet – Das in meinem Eingangstext erwähnte hat mir nun doch nicht zugesagt – und ich stelle mir vor , sie nehmen mich recht kurzfristig auf - z. B. weil ein Bewohner kurzfristig auszieht (Unwahrscheinlich , aber dennoch nicht ganz auszuschließen) ;dann kann ich ins Betreute Wohnen gehen , habe aber dann nur noch 1 Therapiesitzung bei meinem Therapeuten – sprich ich hätte wenns dumm läuft für längere Zeit keinen Gespräche mit meinem Therapeuten in dieser für mich neuen Lebenssituation .

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.08.2015, 11:45

David30 hat geschrieben:Hallo Czauderna , ich habe noch Fragen bezüglich meiner Versicherung :
David30 hat geschrieben:Bezüglich Krankenkasse/Krankenversicherung : Mein Vater hat mir heute Abend erklärt , dass sich mit dem Einzug ins Betreute Wohnen auch meine Versicherung ändern würde .
Ich bin bei meinem Vater , der privatversichert ist , mitversichert .
Möglich ist das laut meinem Vater nur , weil ich noch bei meinen Eltern wohne . Sobald ich von zuhause ausziehe , geht das nicht mehr .
Ich muss mich dann gesetzlich versichern , was zur Folge haben könnte , dass meine Therapie eventuell nicht verlängert werden würde .
Wenn aufgrund der Krankenversicherungspflicht eine Mitgliedschaft in der GKV. hergestellt werden muss, dann besteht grundsätzlich auch der Leistungsanspruch ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft, das gilt grundsätzlich auch für die Psychotherapie - allerdings leistet die Kasse grundsätzlich nur bei Vertragsbehandlung, das könnte bedeuten, wenn dein Therapeut kein Vertragsbehandler ist, dann könnte das nicht klappen. Allerdings kann die Kasse in solchen Fällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Vertragssätze zur Auszahlung bringen, was nicht 100% entsprechen wird.
Eine Entscheidung kann von hier aus nicht prognostiziert werden, das ist Sache deiner neuen Krankenkasse.


Und auch noch wegen dieser Überlegung :
David30 hat geschrieben: Ich habe am 20. August einen Termin bei dem Zentrum , welches Betreutes Wohnen anbietet – Das in meinem Eingangstext erwähnte hat mir nun doch nicht zugesagt – und ich stelle mir vor , sie nehmen mich recht kurzfristig auf - z. B. weil ein Bewohner kurzfristig auszieht (Unwahrscheinlich , aber dennoch nicht ganz auszuschließen) ;dann kann ich ins Betreute Wohnen gehen , habe aber dann nur noch 1 Therapiesitzung bei meinem Therapeuten – sprich ich hätte wenns dumm läuft für längere Zeit keinen Gespräche mit meinem Therapeuten in dieser für mich neuen Lebenssituation .
Das ist allerdings richtig - da hilft nix, sofort mit der gewählten Kasse abklären.
Gruss
Czauderna

David30
Beiträge: 6
Registriert: 04.08.2015, 22:22

Beitrag von David30 » 01.11.2015, 22:54

vlac hat geschrieben:Sagt der Therapeut dazu nein, und Du bist auch nicht dazu bereit, ins betreute Wohnen zu ziehen, dann kannst Du ihn nicht, kann Dein Vater ihn nicht dazu zwingen, seinen eigenen Verlängerungsantrag zu stellen und den Bericht an die Krankenkasse weiter zu leiten.
Update : Mein Therapeut ist auch jetzt nicht bereit , den Therapeutischen Vertrag aufzulösen .

Ich finde das aus therapeutischer Sicht absolut richtig , da es für meine weitere Entwicklung unglaublich wichtig ist , dass ich von zuhause ausziehe .
Aus finanzieller Sicht ist es allerdings problematisch , denn wenn mein Therapeut seinen Bericht nicht bald abschickt , wird die Krankenkasse die Kosten meiner letzten Therapie nicht übernehmen , d. h. meine Eltern müssten diese Kosten übernehmen , über 700 € ...

Caro1976
Beiträge: 11
Registriert: 19.11.2015, 15:56

Beitrag von Caro1976 » 26.11.2015, 21:29

Die Fragen, die du hast, kann ich leider nicht beantworten, da ich mich mit Privatversicherungen nicht auskenne...wie alt bist du eigentlich, über 18?
Ich weiß nicht, wie es bei den privaten Kassen ist, aber bei der gesetzlichen war es so, dass ich - egal wo ich wohnte - noch in der Familienversicherung war. Erst als ich angefangen habe zu studieren, habe ich ich mich selber versichert. Interessant fände ich auch zu wissen, wie es ist, wenn man von einer privaten in eine gesetzliche wechselt, zählen dann die absolvierten Therapiestunden schon oder könntest du gegenbenfalls einen Neuantrag bei deinem Therapeuten stellen (weil wechel privat-gesetzlich), dann hättest du erstmal wieder einige Therapiestunden?!
Wieso zahlt die private Kasse die schon genehmigten Stunden nicht, wenn du keinen neuen Antrag stellst...keine ahnung, aber das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen?!

Ich kenn dich und deine Geschichte garnicht, aber mein erster Eindruck von dem, was du geschrieben hast, ist, dass du dir klar werden solltest, was du willst - zu Hause wohnen bleiben oder ins betreute Wohnen. Wenn du dich für das betreute Wohnen entscheidest, wirst du da gut unterstützt und beraten, wie du weiter verfahren kannst. Vielleicht musst du dann wirklich in eine gesetzliche Kasse, und es kann anstrengend sein, dort deinen Therapieantrag durch zu bekommen...aber dann hast du ja Hilfen von deinem Therapeuten und den Betreuern. Was du in der gesetzlichen zu 99 prozent bekommen könntest, wäre eine ganz neue Therapie - allerdings nur im Falle eines Verfahrens- oder Therapeutenwechsel, wozu ich dir hier jetzt auch nicht raten will, aber ich will nur sagen, du wirst da schon aufgefangen, wenn du den schritt ins Betreute Wohnen wagst, nur Mut ;-)

Antworten