IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 11.04.2013, 08:11

Kein Zuschauer mehr hat geschrieben: Bandscheibenvorfall. Also Schmerzen, Lähmungserscheinungen, kann kaum laufen.
Überweisung zum Röntgen und bekam einen Termin für (haltet euch fest) 17. Juni 2013.

Ich meine, der Mann hat Schmerzen.


Was tut man in einem solchen Fall?

LG Karin
Hallo Karin,


wenn er solche Schmerzen hat, ist der einfachste und schnellste Weg, ab ins nächste KKH
( Notfallambulanz )

Gruß Bully

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 11.04.2013, 20:24

Am besten ein Kranfkehaus mit einer guten Orthopädie / Neurologie. Das kann nicht nur Discus prolaps sein.

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 11.04.2013, 20:31

Vielen Dank für die Ratschläge. Hätten wir auch fast so gemacht. Allerdings hat heute die Chefin des guten Mannes in der Radiologie-Praxis angerufen und Rabatz gemacht.
Und siehe da - plötzlich war ein Termin frei - nächste Woche.
Da muss nur die Chefin des KK-Mitgliedes und potentiellen Patienten der Praxis anrufen und schon reduziert sich die Wartezeit um 7 Wochen.

Zusammenfassung:
Gestern-Patient fragt nach Termin und es ist angeblich vor Juni nichts frei.
Heute - Chefin ruft an, fragt wie man das der KK erklären soll - plötzlich Termin für nächste Woche.

Ehrlich Leute, wollen die uns verarschen?

Warum bekommt man als Patient auf Nachfrage nicht gleich einen Termin, der akzeptabel ist ?

LG Karin

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 11.04.2013, 20:47

Frag den Radiologen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.04.2013, 00:31

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 24.07.2015, 19:10

Ja. Dann wollen wir den Fred hier mal beenden.

Es gab ja noch Differenzen zw. N. und der IKK classic bezgl. der KG-Zahlung Mai und Juni im Jahre 2012.
Da meinte die IKK, dass sich zwei Diagnosen überschnitten hätten und N. auszusteuern sei.

Das Sozialgericht in Konstanz sah dies nach reiflicher Prüfung anders und die IKK musste nachzahlen.

Aus die Forderung der Ikk, dass N. die Beiträge selbst zahlen müsse, war damit erledigt. Also musste die IKK auch den Zoll zurückpfeiffen, der mit dem Eintreiben der Forderung schon beschäftigt war.

Fazit: N. bekam ihr KG rückwirkend gezahlt, der Zoll gab Ruhe - und inzwischen geht man seitens der KK mit N. um, wie man sich das unter normalen Mitteleuropäern vorstellt.

Was ein Wechsel des Sachbearbeiters doch manchmal bewirken kann ...

LG Brunhilde

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