IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 02.06.2012, 04:35

Hallo Czauderna,

die Sache ist schwierig zu erklären. Wir versuchen es mal.
Bis 13.6.11 war N. wegen Athrose AU. Dann arbeitete sie bis 24.6.11. Seit dem 25.6.11 ist sie wegen einer anderen Diagnose AU geschrieben.
Die Athrose hat sich natürlich nicht in Luft aufgelöst, ist aber seit dem 25..6.11 nicht AU-bedingende Krankheit.
Die IKK classic ist nun allerdings der Ansicht, sie könne N. die beiden Diagnosen zusammen berechnen.

N. bekam vor einiger Zeit ein Schreiben, in dem die Diagnosen gemeinsam abgerechnet wurden und der Aussteuerungstermin zum 18.7.12 terminiert wurde.
N. legte deswegen und noch wegen 2 anderen Dingen Widerspruch ein.

Am 29.5.12 nun bekam N. ein Schreiben von Herrn W. M. aus U. in welchem behauptet wird, man hätte "neue Erkenntnisse" gewonnen aus denen hervorgeht, dass N. bereits seit 2.2.12 keinen Anspruch mehr auf KG hätte.

Diese neuen Erkenntnisse wurden nicht genau definiert.
Da N. seit einen halben Jahr jegliche Akteneinsicht verweigert wird, trotz mindestens 5facher Anforderung, wissen wir leider nicht, um welche "neuen" Erkenntnisse es sich handelt.

Steigst du da durch, was hier läuft?
Wir leider nicht mehr, deshalb fragen wir.

Nicht nur, dass N. von heute auf morgen ohne Einkommen dasteht, wir fürchten, dass sie nicht einmal versichert ist seit einiger Zeit, weil lt. IKK der KG-anspruch seit 2.2. nicht mehr vorhanden ist.
Wie gesagt hat man das N. am 29.5.12 freundlicherweise mitgeteilt, nachdem man vorher behauptet hat, sie würde erst zum 18.7. 12 ausgesteuert.
Unglaublich, oder?

LG Anna

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 02.06.2012, 07:02

Hallo,

Krankengeld kann man im Rahmen der Aussteuerung nur für die Zukunft aufheben. Also Brief + 3 Tage Zustellungsweg. Insofern ist es Pech der Kasse, wenn sie sich verrechnet haben. Der 2.2. ist also erst mal nur nebensächlich. So viel zum Thema Verwaltungsverfahren.
Unanfechtbar nach § 45 SGB X ist der Bescheid zum 18.7. ja nicht geworden, weil Ihr Widerspruch eingelegt habt.

Auf dem anderen Blatt steht natürlich, welches Datum nun wirklich richtig ist. Für uns hier aus der Ferne ist das wirklich nicht beurteilbar, weil viele Diagnsen aus div. Unterlagen hervorgehen, die nur die Kasse hat. Und wenn sie sie nicht rausrückt, dann muss man das gerichtlich klären.

Bis wann haben die denn jetzt gezahlt bzw. zu wann aufgehoben, wenn es der 29.5. war, wann ging der Brief zu?
Und auf jeden Fall vorsorglich bei der Arbeitsagentur melden!

LG, Fee

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 02.06.2012, 07:21

Gezahlt haben sie bis einschl. 24.5.12
Aussteuern wollten sie N. nach erster Berechnung eigentlich zum 18.7.12
Ab 25.5.12 zahlten sie nicht mehr, weil N. statt der geforderten stat. Rehe eine ambulante Behandlung in einer TK angetreten hat.

Gegen die Aussteuerung zum 18.7. und die KG Sperre wegen der nicht angetretenen stat. Reha hat N. Widerspruch eingelegt.
Und beim prüfen dieses Widerspruches will der Kasse angeblich erst aufgefallen sein, dass eigentlich der Anspruch seit. 2.2.12 nicht mehr besteht.
Klasse, ne?

Der Widerspruch ist daher nach ansicht der IKK gegenstandslos.

Wir wissen nun nicht, ob N. überhaupt noch versichert ist, und wenn ja wie lange. Das ist ja auch relevant wg. der z. Zt. stattfindenden Therapie.

Der Brief der KK trägt das Datum vom 29.5.12, erreicht hat er N. einen Tag später. Und der inhalt wie gesagt: Seit dem 2.2.12 kein KG Anspruch mehr, also auch die letzten Wochen keine Versicherung, oder irren wir uns hierbei?

LG Anna

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 02.06.2012, 10:53

Hallo,
bestehen noch Ansprüche auf ALG 1?
Dann sofort am Montag beantragen.

Den Rest am besten per Anwalt oder VDK über Widerspruch und ggf. Klage klären lassen. Das dauert aber, daher ALG 1 oder 2 beantragen.

LG, Fee

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 02.06.2012, 11:00

Kein Zuschauer mehr hat geschrieben:Gezahlt haben sie bis einschl. 24.5.12
Aussteuern wollten sie N. nach erster Berechnung eigentlich zum 18.7.12
Ab 25.5.12 zahlten sie nicht mehr, weil N. statt der geforderten stat. Rehe eine ambulante Behandlung in einer TK angetreten hat.

Gegen die Aussteuerung zum 18.7. und die KG Sperre wegen der nicht angetretenen stat. Reha hat N. Widerspruch eingelegt.
Und beim prüfen dieses Widerspruches will der Kasse angeblich erst aufgefallen sein, dass eigentlich der Anspruch seit. 2.2.12 nicht mehr besteht.
Klasse, ne?

Der Widerspruch ist daher nach ansicht der IKK gegenstandslos.

Der Widerspruch ist nicht gegestandslos, da ja gegegn einen rechtskräftigen Bescheid Widerspruch erhoben wurde. Meiner Ansicht nach.

Wir wissen nun nicht, ob N. überhaupt noch versichert ist, und wenn ja wie lange. Das ist ja auch relevant wg. der z. Zt. stattfindenden Therapie.

Grundsätzlich ist Sie versichert, allerdings würde ich mich dochmal dringend mit der zuständigen AfA in Verbindung setzten wegen des Antrages auf Leistungen nach § 125 SGB III. Ggf. müßten denn auch Leistungennach dem SGB II beantragt werden. sofern keine Leistungen nach dem SGB II bestehen müßte ein Antrag auf Zuschuss zur freiwilligen KV nach § 26 SGB II gestellt werden.


LG Anna

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 02.06.2012, 13:11

Nun nochmal für uns Langsamdenker:
Die Kasse behauptet, am 2.2.12 hätte der Anspruch auf KG geendet.
Man ist unseres Wissens 4 Wochen noch versichert.
Dann läuft N. doch unserer Berechnung nach seit Anfang März ohne Versicherung herum.
Und sie weiß es erst seit letzter Woche.
Was ist beispielsweise mit der Therapie, die sie gerade macht? Ist die Zahlungszusage überhaupt noch gültig?
Wenn nicht, müsste N. abbrechen, schon damit ihr die Kasse später den Therapieabbruch vorwerfen kann.

also ehrlich Leute, manchmal glauben wir, die IKK macht das mit Absicht

LG Anna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 02.06.2012, 13:19

ne ne der Anspruch würde denn mit dem 25.05.12 enden, nicht mit dem 02.02.12, grundsätzlich.

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 02.06.2012, 14:07

Für die Schnelldenkerin:

Man hat ggf. einen 4 wöchigen nachgehenden Leistungsanspruch, keine Versicherung.

Und ein Widerspruch ist nicht einfach von der Kasse als gegenstandslos abzuschmettern, sondern ihm ist abzuhelfen oder er ist abzuweisen. Insofern würde ich von der IKK das verlangen, oder hilfsweise zum Sozialgericht gehen und eine einstweilige Anordnung versuchen zu bekommen.

LG, Fee

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.06.2012, 18:56

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 02.06.2012, 22:05

Die Sache ist wirklich verzwickt und schwer zu beschreiben.
Sollen wir mal etwas weiter ausholen und die entsprechenden Schreiben der IKK classic Ulm hier einstellen? Mit den erforderlichen Erklärungen unsererseits?
Dann wäre das Ganze besser verständlich.

LG Anna

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 03.06.2012, 11:00

Hallo,

ich glaube nicht, dass es Sinn macht das einzustellen, Du hast es ja schon ausführlich beschrieben.
Keiner weiß, welche Diagnosen die IKK so in ihren Unterlagen hat. Ich denke wirklich, dass Ihr fachanwaltliche (nicht so Wald-und-Wiesen-Anwalt, sondern einen echten Fachmann/-frau) Hilfe in Anspruch nehmen solltet.

LG, Fee

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 03.06.2012, 12:00

Hallo Fee,

das ist schnell erklärt.
Die IKK hat zwei Diagnosen. einmal Gonathrose und einmal eine aus dem psychischen Bereich.
Und die will sie nun gemeinsam abrechnen.
Obwohl N. nur bis zum 13.6.11 wegen der Athrose AU war. Seit dem 25.6.11 ist sie wegen der anderen Diagnose AU.
Da die Athrose sich natürlich nicht in Luft aufgelöst hat sondern weiter besteht (allerdings nicht als AU-begründende-Diagnose) wirft die IKK nun die beiden Diagnosen in einen Topf.

Und eben das ist für uns Laien unverständlich. von der fehlerhaften Berechnung des KG-Zeitraumes einmal abgesehen.

LG Anna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.06.2012, 12:48

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 03.06.2012, 13:50

Hallo MachtsSinn,

nein, keine Durchgehende AU.

bis zum 13.6.11 AU wg Athrose
Dann bis 24.6.11 keine AU
Dann AU wg. anderer Diagnose

und nun meint die IKK, man könne alles gemeinsam berechnen.

LG Anna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.06.2012, 14:47

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Antworten