Krankengeld nach ALG I

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Elch
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Krankengeld nach ALG I

Beitrag von Elch » 30.11.2014, 20:26

Hallo, ich bin neu und habe natürlich eine Frage, oder auch zwei, drei!
Folgender Fall:

Mein Mann hat seit Jahren eine Atrhose im Knie, operiert wurde er vor Jahren. Immer wieder Probleme, Schmerzen usw. Am 13.10. knickte ihm das Knie weg beim Treppe runtergehen ( ich glaube das ist noch was mit den Bändern ). Er ging zum Hausarzt, der war in Urlaub, also zur Vertretung. Eine Woche krank und danach ging er natürlich zum Hausarzt, das es mit dem Knie nicht besser ging. Der schrieb ihn jetzt bis erstmal näcshten Mittwoch krank, immer im 2 Wochen-Tonus. Auf der AU stehen aber 2 unterschiedliche Diagnosen drauf, die vom Vertretungsarzt und die vom jetzigen. Nun meinte der Hausartz, er solle doch besser zum Orthopäden gehen, dass heißt, er bekommt dann auch wieder eine Erstbescheinigung und wer weiß, was dieser als Diagnose aufschreibt.

Meine Frage - beim ersten Arzt Erstbescheinigung ( und Zerrrung Knie )beim Hausarzt wieder Erstbescheininung ausgestellt für die erste Woche ( eigentlich ja schon die zweite, allerdings als Diagnose die Athrose ). Dies geht jetzt bis Mittwoch und dann soll mein Mann zum Orthopäden. Ist es egal ob das Erstbescheinigung draufsteht, oder muss Folgebescheiniung auf der AU stehen, sofern er weiter krankgeschrieben wird.

Jetzt haben wir ein zusätzliches Problem und ich muss dringend Montag die Kasse anrufen, aber vielleicht wisst ihr bescheid.

Ende des ALG1 war jetzt am 23.11.2014. Wir dachten, dass das Jobcenter automatisch an die Kasse Meldung macht und da lt. meiner Meinung ja schon über 6 Wochen Krankschreibung um sind, bekommen wir auch Post von der Krankenkasse. Gilt die erste Woche der Krankschreibung nicht, wegen der anderen Diagnose, obwohl diese aufgrund der Atrhrose zurückzuführen ist, wären es am 23.11.2014 "Nur" 5 Wochen krankgeschrieben gewesen. Heißt dann wohl im Klartext, wir waren letztes Woche nicht krankenversichert!? Ich hatte den Verdacht auf Brustkrebs und musste in dieser Woche zur Biopsie ins Krankenhaus. Bleiben dann wohl auf den Kosten sitzen. Hartz 4 können wir nicht beantragen, da wir erst unser Sparguthaben aufbrauchen müssen.

Und wenn mein Mann am Mittwoch zum Orthopäden geht, kann er ihm ja wohl schlecht vorschlagen, er möge als Diagnose Athrose auf die AU schreiben, oder wie müssen wir vorgehen? Mein Mann bekam jetzt auch noch eine Entzündung im Knie, das wäre dann ja wieder eine andere Diagnose und somit würden wir ja auch kein Krenkengeld bekommen. Seit 2 Jahren ist bei uns der Wurm drin. Wer kann helfen, was wir jetzt machen, beachten müssen? Ich denke das Arbeitsamt muss aber doch der Krankenkasse melden, dass wir kein ALG mehr beziehen!?

Ich habe die letzten 2 Jahre an alles gedacht, aber da habe ich wohl geschlafen und der Gedanke nicht krankenversichert zu sein, ist Horror,haben ja noch ein Kind!

Entschuldigung für den langen Text, habe im Netzt nichts einschlägiges zu unserem Fall gefunden.

Herzlichen Dank und einen schönen Advent!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2014, 06:06

doppelt !!
Zuletzt geändert von Czauderna am 01.12.2014, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2014, 06:07

Hallo,
Zunächst zum Krankengeldprocedere bei AlG-Bezug - es stimmt, das Arbeitsamt meldet das Ende des Leistungsbezugs wegen Arbeitsunfähigkeit an die Kasse, es kann da allerdings zu Verzögerungen kommen. Manche Kassen berücksichtigen das und melden sich rechtzeitig bei den Versicherten, andere werden erst tätig wenn die Meldung erst tatsächlich vorliegt, von daher wäre der Kontakt mit der Kasse schon anzuraten.
Gefährlich ist die Sache mit dem Arztwechsel vom Hausarzt zum Orthopäden.
Wenn dieser eine Erstmeldung ausstellt kann der Krankengeldanspruch hochgradig gefährdet sein. Es sollte sich dann schon um eine Folgemeldung handeln und diese müsste sich mit der bereits vorliegenden Meldung ( die vom Hausarzt) überschneiden bzw. Überlappen, was die bescheinigten Zeiträume angeht.
Beispiel: Meldung Hauarzt geht bis Mittwoch, der Orthopäde stellt am Mittwoch eine Folgebescheinigung aus, alles ist okay.
stellt er aber eine Erstbescheinigung ab Mitteoch aus, dann könnte die Kasse den Anspruch verweigern weil die vorliegende AU. Mit dem Mittwoch beendet ist und damit auch das Versicherungsverhältnis. Ein erneuter Krankengeldanspruch würde erst am Donnerstag beginnen, aber dann besteht ja kein Versicherungsverhältnis mehr. Das würde auch so sein, wenn der Orthpäde erst am Donnerstag seine Bescheinigung ausstellt, egal ob Erst- oder Folgemeldung.
Also, überschneidend bzw. Überlappend, das muss sein.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 01.12.2014, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.

Elch
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Beitrag von Elch » 01.12.2014, 11:22

Recht herzlichen Dank für die Antwort. Habe gerade mit der KK gesprochen, die hatten noch nicht vom Jobcenter vorliegen!

Ich kriege jetzt erstmal die Unterlagen zugeschickt!

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