Kurz zum Verständnis ich habe nach meinem Realschulabschluß, eine Lehre absolviert anschließend auf dem II Bildungsweg mein Abi nachgeholt und bin so etwas verspätet auf die Uni gegangen.
Nun betrifft mich die Regelung von Studenten ab dem 30. Lebensjahr.
In einem Beratungsgespräch mit der Barmer wurden mit zwar 2. weitere Semester aufgrund meiner Ausbildungen vor dem Studium genehmigt, allerdings war das Beratungsgespräch unter aller S...
So fragte ich wie es wäre, wenn ich meinen hohen Krankenkassensatz (140 €) einmal nicht bezahlen könne. Daraufhin wurde mich ziemlich abwertend dargelegt, dass ich dann zwangseingestuft und von Steuergeldern des "normalen" Bürger bezahlt werden würde. Ich bräuchte mir dann auch nicht mehr vorstellen, dass ich noch zu einem Arzt gehe könne und wenn mir etwas schlimmeres passieren würde, könnte ich bestenfalls einzig und allein noch reanimiert werden.
Und das wo ich noch nie in einer anderen Kasse als der Barmer war und auch mehrere Jahre plus Ausbildung gearbeitet habe.

Heute habe ich mich entschieden, dass ich mir diesen Umgang nicht bieten lasse und aus diesem Grund bin ich bald Neukunde bei der TK.
So ich mußte das mal loswerden, da es mich damals sehr mitgenommen hat. wie schnell man als "menschlicher" Abschaum behandelt werden kann.