Nordseeinsel hat geschrieben:Hallo Gerne Krankenversichert
Habe deinen Beitrag gerne gelesen. Will dir meinen fall gerne schildern vieleicht verstehst du dann warum ich gelinde gesagt sauer bin.
Ich beziehe seid Dezember 2010 KG. Mitte April kam dann ein schreiben das der MDK nach Aktenlage entschieden hat das ich ab Datum x wieder Arbeitsfähig bin und die KG zahlungen eingestellt werden. Ich zum HA und neue Befunde besorgt. Dann sollte mein HA eine Begründung schreiben warum weiter AU. Ich denke mit der Begründung schreiben war er ein wenig überfordert hat aber denoch was zu Papier gebracht. Ich selber habe einen Befund vom LuFa bei der KK eigereicht der mir COPD Gold 3 mit Lungenempysem bescheinigt. Mittlerweile habe ich Gold 4. Als das KG ausblieb wusste ich nicht was ich machen sollte. Die Rechtsabteilung vom VDK sagte mir ich müsse ALG 1 beantragen was ich auch tat. Da waren aber schon 10 Tage ins Land gezogen bis ich wusste was zu tun ist. Ich bin dann für 10 Tage zur Norsee gefahren. Mein Arzt hat das Ausdrücklich befürwortet. Als wir gerade 2Tage da waren teilte der Sohn meiner Partnerin uns mit das von der AFA ein Aufhebungsbescheid im Brifkasten war. Also haben wir den Urlaub der dazu diente das ich ein par Tage besser Luft bekomme nach 3 Tagen abgebrochen und so 800€ in den Sand gesetzt. Am nächsten Tag dann zur AFA und Wiederspruch eingelegt der nach 4 Tagen abgelehnt wurde weil ich ja krank bin und dem Arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stehe.
Und nun stand ich wieder ohne Geld da. Wir haben uns dann mit einer Bekannten von meiner Partnerin zusammengesetzt (Die auch Fachanwältin für Sozialrecht ist) und beschlossen das ich einen neuen Antrag auf Krankengeld stellen soll der dann nach dem ALG berechnet wurde. Durch meine COPD bin ich auch Psychisch krank. Und durch diesen ganzen Zirkus geht es mir nun noch schlechter das ich eine für Ende Juni geplante Reha absagen musste. Die Absage wurde durch Attest vom Arzt bestättigt. Einen Antrag auf EM Rente wurde im Mai auch abgelehnt. Wiederspruch läuft. Mittlerweile liegt der KK ein Befund vom
LuFa vor COPD Gold 4 Lungenempysem. Der LuFa schreibt in seinen Befund das ich auf dauer Krank bin und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Am 8.08.2011 habe ich einen Termin beim Psychologen den ich auch dringend brauche. Werde dann auch über eine dringende Raucherentwöhnung und eine Therapie Reden. Vieleicht kannst du jetzt ein wenig nachvollziehen das ich mächtig sauer bin zumal ich die Reha die ich durch den VDK vor Gericht Erstreiten musste jetzt auch den Bach runter ist. Es sind auch noch diverse andere krankheiten vorhanden mit denen ich euch aber nicht langweilen möchte.
Oh je, VDK und Fachanwältin involviert, und dann so ein Kuddelmuddel?
Also:
Krankengeld seit Dezember 2010
Arbeitsfähig lt. MDK nach Aktenlage ab April 2011 - hatte das irgendwas mit dem geplanten Urlaub zu tun? Ich gehe davon aus, dass ein positives/negatives Leistungsbild erstellt wurde mit dem Ergebnis, dass du dich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen kannst.
Widerspruch eingelegt, so wie du das beschreibst, befürchte ich, dass der Hausarzt dir zwar was geschrieben hat, aber so richtig nicht wusste, was er tat. Zur Info, wann Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen vorliegt:
Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben.
VDK sagt, ALG1 beantragen. Hat dir denn da keiner gesagt, dass das nur geht, wenn du arbeitsfähig bist und dich tatsächlich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellst??? Das musste doch schiefgehen.
Und dann, tscha, da kannst du jetzt aber keinen verantwortlich machen, wenn dieser Urlaub in die Binsen ging - bist du in Urlaub gefahren. Hast du denn gedacht, das Arbeitsamt habe da kein Wörtchen mitzureden? Und wie gesagt, ich denke mir immer noch, dass das Verhalten der Krankenkasse was mit deinem geplanten Urlaub zu tun hat. Denn da stellt sich tatsächlich die hier schon oft diskutierte Frage, ob Urlaub und Arbeitsunfähigkeit zueinander passen.
Fazit: ALG1 gibt es nicht, da du nach eigener Aussage nicht arbeitsfähig bist. Krankengeld gibt es nicht, da du (meine Vermutung) noch leichte Arbeiten verrichten kannst. Du entscheidest dich, gegen die Entscheidung der Krankenkasse anzugehen.
Gleichzeitig laufen sowohl ein Reha- als auch ein Rentenantrag. Da hast du wirklich nichts ausgelassen.
So, und jetzt tritt die Fachanwältin auf den Plan. Und gibt dir den grandiosen Tipp, Krankengeld erneut zu beantragen - auf der Grundlage des nicht gezahlten ALG1?!? Wie soll das denn funktionieren?
Die Rente wird abgelehnt (mit welcher Begründung eigentlich?) und flugs Widerspruch eingelegt.
Gleichzeitig wird die Reha weiterverfolgt. Wer hat die denn bewilligt? Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse?
So leid es mir tut, dein Lungenfacharzt kann noch so viel schreiben, dass du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst - darum geht es bei der Beurteilung deiner Arbeitsunfähigkeit nicht, siehe oben. Wichtig ist einzig und allein, ob du leichte Tätigkeiten ausführen kannst.
Und über dieser ganzen Sache wirst du dann so krank, dass du die Reha nicht antreten kannst? Warst du denn im Krankenhaus?
Ehrlich gesagt, nach meiner Einschätzung bist du von ziemlich vielen Leuten ziemlich schlecht beraten worden. Du schießt aus allen Rohren und beantragst Leistungen bei allen Sozialversicherungsträgern außer der Pflegekasse. Zum Schluss kommt ein Riesenkuddelmuddel dabei raus, an dem jeder seinen Anteil hat. Der Krankenkasse muss man ganz klar den Vorwurf machen, dass der Termin zur Zweitbegutachtung viel zu lange dauert - es sei denn, die Befunde durch deinen Facharzt dauerten so lange.
Ich kann dir nur den Rat geben, nimm den Termin beim MDK unvoreingenommen wahr und lass dich darauf ein, was die dir sagen. Im Gegensatz zu vielen niedergelassenen Ärzten hat der Arzt beim MDK auch den sozial- bzw. arbeitsmedizinischen Überblick und kann einschätzen, welcher Leistungsträger für dich zuständig ist. So dass du eine Linie hast, die du verfolgen kannst und dich nicht an mehreren Fronten aufreiben musst.