TK nach 7 Wochen Krankschreibung

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Rainer58
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TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von Rainer58 » 20.08.2019, 12:45

Hallo

ich hatte eine Bypass OP am 04.05.19 und bin seit dem 22.05.2019 wieder zu Hause.

Seit dem 08.07.2019 bekomme ich Krankengeld bis zum 31.08.2019

1. ich wurde am 28.06.2019 zum Mdk geschickt
2. kein Krankgeld bekommen, weil die Krankschreibung über 4 Wochen ging, als Block
3. Druck auf meine Hausärztin, ob ich wirklich noch nicht zurück in den Arbeitsmarkt gehen kann (bekomme ALG1 und bin 61j)

Meine Ärztin traut sich nicht mehr eine Krankschreibung auszustellen.
Nach einem Telefonat mit der TK habe ich auch nach gefragt, ob es nicht besser wäre, von den Kosten, wenn ich am 04.05.2019 nicht aufgewacht wäre.
Ich selber habe eine Ausbildung aus Controller und was weiß auch was Kosten sind.
Soviel zu Krankenkassen und der sozialen Marktwirtschaft

Rainer

D-S-E
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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von D-S-E » 20.08.2019, 13:27

Hallo Rainer,

ohne das Verhalten der Krankenkasse im Detail zu kommentieren, hier ein paar Anmerkungen:

- Als Arbeitsloser bist du nur dann arbeitsunfähig, wenn du leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr ausüben kannst. Deine vorherigen Jobs spielen keine Rolle. Die Krankenkasse muss prüfen, ob bei einer eventuell schon lange bekannten Erkrankung eine Verschlechterung eingetreten ist, die dann zur Krankschreibung führte.

- Behandlungsbedürftigkeit muss nicht Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.

- Wenn der Medizinische Dienst den Arzt anruft, kann das daran liegen, dass der Arzt auf Anfrage keine ausreichenden Befunde vorlegen konnte. Ein anderer Grund kann sein, dass der Versicherte der Kasse die Auskunft verweigert hat.

- Die Ärzte des medizinischen Dienstes machen dem Arzt in der Regel keinen Druck, sondern hören sich an, was dieser zu sagen hat. Der MDK setzt sich nicht über klare Aussagen des Arztes hinweg, wenn diese begründet sind.

- Das Vorgehen deiner Krankenkasse ist allgemein üblich, das hat jetzt nichts mit der TK im Speziellen zu tun.

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von Czauderna » 20.08.2019, 13:51

Hallo,
2. Kein Krankengeld bekommen.....
Ja, das kann sein, weil die Kassen nicht im voraus zahlen, sondern immer nur bis zum Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigktsbescheinigung, d.h. wenn es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgemeldeung) gibt, die nach dem 08.07. ausgestellt ist, dann hat die Kasse korrekt gehandelt. es sollte da wirklich kein Problem für deine behandelnde Ärztin sein, dir eine entsprechende Folgemeldung auszustellen, z.B. morgen - daraufhin wird dir die Kasse direkt vom 08.07. bis zum 21.08. das Krankengeld auszahlen - oder hat sich das inzwischen bereits geklärt ?.
Gruss
Czauderna

Rainer58
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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von Rainer58 » 20.08.2019, 14:31

Hallo auch

dass das Krankengeld immer erst am Ende gezahlt wird ist klar, wie Gehalt halt, hier gibt es aber keine gesetzliche Regel, das heißt ich als Patient kann gar nicht wissen wie lange eine Krankschreibung (als Block) sein darf. was die TK auch bestätigt.

Aus TK zum MdK, damit fangen wir erst an, 5 Wochen nach einer OP zum MdK kam auch dem Mdk komisch vor. Nein bei ALG 1 muss du schon in einem Job vermittel werden der den Job entspricht den du vorher ausgeübt hast, erst ab ALG 2 ist das anders.Alles lt. Bundesagentur, das aber nicht Aufgabe der Krankenkasse.Die Erkankung ist seit dem 04.05.2019 OP halt.Mein Ärztin hat alle Unterlagen ausgefüllt und ich auch, die Kasse hat sich bei mir nicht gemeldet. Nein nicht ganz üblich, es kommt auf den Sachbearbeiter/rin an, ich habe mal mich bei der AOK erkundig (kenne da ein paar leute).
Es geht um Kosten, die möchte mich halt schnell wieder zur Bundesagentur schieben und die wissen das (in Berlin) ein 61j nur sehr schwer zu vermitteln ist.

Ich musste eine neue Krankschreibung vorlegen vom 02.08.2019 bis 31.08.2019, wie gesagt nur 4 Wochen auch wenn der Arzt meint es wird länger dauern.Die Kasse hat vom 08.07. bis 02.08 bezahlt.

Rainer

D-S-E
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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von D-S-E » 20.08.2019, 21:26

Rainer58 hat geschrieben:
20.08.2019, 14:31
Nein bei ALG 1 muss du schon in einem Job vermittel werden der den Job entspricht den du vorher ausgeübt hast, erst ab ALG 2 ist das anders.
Du liegst falsch, ehrlich. Die Agentur für Arbeit darf dir jeden zumutbaren Arbeitsplatz vermitteln, unabhängig von deinen bisherigen Jobs. Anhand dessen beurteilt sich auch sie AU - Krankgeschrieben werden darfst du nur, wenn du leichte Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst. Wenn du zum Beispiel eine Tätigkeit als Pförtner ausüben kannst (unabhängig davon, ob das realistisch zu bekommen ist) bist du arbeitsfähig. Du kannst das hier nachlesen. Par. 2 Absatz 3! In Satz 2 steht auch noch mal ganz klar, dass es keine Rolle spielt, was vorher gemacht wurde.
https://www.g-ba.de/richtlinien/2/



Alles lt. Bundesagentur, das aber nicht Aufgabe der Krankenkasse.

Doch, die Aufgabe der Kasse ist es, zu hinterfragen, ob du leichte Tätigkeiten in dem zeitlichen Umfang ausüben kannst, in dem du vor der AU bei der Agentur für Arbeit gemeldet warst.

Es geht um Kosten, die möchte mich halt schnell wieder zur Bundesagentur schieben und die wissen das (in Berlin) ein 61j nur sehr schwer zu vermitteln ist.

Die Kasse interessiert hat sich nicht dafür zu interessieren, ob du vermittelbar ist, sondern nur, ob für leichte Tätigkeiten theoretisch vermittelbar bist. Ob die Agentur für Arbeit für dich was findet oder nicht, geht die Kasse nichts an - es geht wirklich nur um die theoretische Vermittelbarkeit.

Die Kasse muss prüfen, ob du zurecht unter den genannten Kriterien AU bist. Insofern handelt die Kasse nach Recht und Gesetz!
Viele Grüße
D-S-E

Rainer58
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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von Rainer58 » 21.08.2019, 08:41

Hallo D-S-E

meiner Meinung nach kann es nicht Aufgabe der Kasse sein ob ich Arbeitsfähig bin oder nicht, das ist Aufgabe vom Arzt. Der Kasse liegen ja keine Infos vor über meinen Zustand vor bzw haben auch keine Rücksprache genommen.
Die Kasse sollte Menschen helfen und nicht unter Druck setzen, dafür habe ich nicht 41j in die Kasse eingezahlt.

Welchen Job ich annehmen muss bei ALG 1 hängt von den Menschen ab die mich "betreuen". Aussage Berlin Bundesagentur. Wie Du richtig geschrieben hast es sind Richtlinie und nicht verbindlich, also kein Gesetz.


Rainer

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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.08.2019, 10:14

Rainer58 hat geschrieben:
21.08.2019, 08:41
Hallo D-S-E

meiner Meinung nach kann es nicht Aufgabe der Kasse sein ob ich Arbeitsfähig bin oder nicht, das ist Aufgabe vom Arzt.
Korrekt. Es ist nicht die Aufgabe der Kasse. Deshalb wurde der MdK eingeschaltet. Das sind Ärzte. Falls du meinst, dass es die Aufgabe deines behandelnden Arzte wäre - ja, auch das ist korrekt. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nicht kennt. https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
§ 2 Abs. 3 hat geschrieben: Versicherte, die arbeitslos sind, ausgenommen Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Absatz 3a, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. 2Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit die oder der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
§ 5 Abs. 4 hat geschrieben: 1 Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. 2 Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.

Rainer58 hat geschrieben:
21.08.2019, 08:41
Der Kasse liegen ja keine Infos vor über meinen Zustand vor bzw haben auch keine Rücksprache genommen.
Deshalb hat ja dann der MDK angerufen. Und ich gehe davon aus, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit während des Telefonates nicht begründen konnte. Hierzu wäre laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien im Vorfeld folgendes erforderlich gewesen:
§ 2 Abs. 5 hat geschrieben: 1 Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit setzt die Befragung der oder des Versicherten durch die Ärztin oder den Arzt zur aktuell ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen und Belastungen voraus. 2Das Ergebnis der Befragung ist bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen. 3Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. 4 Bei Arbeitslosen bezieht sich die Befragung auch auf den zeitlichen Umfang, für den die oder der Versicherte sich der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung gestellt hat.
Hatte der Arzt das im Vorfeld erfragt? Weiß bzw. wusste er, dass du arbeitslos bist?

Rainer58 hat geschrieben:
21.08.2019, 08:41
Die Kasse sollte Menschen helfen und nicht unter Druck setzen, dafür habe ich nicht 41j in die Kasse eingezahlt.
Ja. Die Kasse hilft den Menschen entsprechend der Vorgaben. Dabei ist es in unserem Sozialstaat glücklicherweise unerheblich, wie lange jemand eingezahlt hat. Mir erscheint es nach deinen Äußerungen so zu sein, dass keine Grundlage für eine weitere Arbeitsunfähigkeit entsprechend der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien mehr vorliegt. Und damit ist die Arbeitsagentur und nicht mehr die Kasse zuständig.

Rainer58 hat geschrieben:
21.08.2019, 08:41
Welchen Job ich annehmen muss bei ALG 1 hängt von den Menschen ab die mich "betreuen". Aussage Berlin Bundesagentur. Wie Du richtig geschrieben hast es sind Richtlinie und nicht verbindlich, also kein Gesetz.
So geht es jetzt weiter. Das hat allerdings nichts mit der Krankenkasse und der Arbeitsunfähigkeit zu tun.

Czauderna
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Re: TK nach 7 Wochen Krankschreibung

Beitrag von Czauderna » 21.08.2019, 10:55

Hallo,
ich habe mal gelernt dass auch Richtlinien verbindliche Grundlagen für Entscheidungen darstellen und als Begründung für Bescheide (Verwaltungsakt)
genommen werden können.
Gruss
Czauderna

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