TKK - verweigert Therapien

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.03.2013, 07:43

Hallo,
ja richtig, unterstuetzt haben die Kassen schon
immer die Versicherten, so weiß ich aus meiner
Praxis, dass Gutachten ueber die Kasse erstellt wurden
und "Vermittlung" von Fachanwälten erfolgte,
aber eigene Klagen bei Behandlungsfehlern durch
die Krankenkasse selbst in disem Zusammenhang,
das wäre mir neu - hast du so etwas schon
gehabt ?
Gruss
Czauderna

Vorderläufer
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Fiese PR für die TK

Beitrag von Vorderläufer » 11.12.2013, 20:28

Ich lese den Thread jetzt erst. Eine gemeine Geschichte. Eigentlich hat die TK sehr oft gute Kritiken, aber das hier geht unter die Gürtellinie.

AngehoerigerXX
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Beitrag von AngehoerigerXX » 08.03.2014, 16:29

Czauderna hat geschrieben:Hallo, ja richtig, unterstuetzt haben die Kassen schon immer die Versicherten, so weiß ich aus meiner Praxis, dass Gutachten ueber die Kasse erstellt wurden
Selbst dieses Mindestmaß an Unterstützung ist bei der Techniker Krankenkasse nicht gegeben. Eine zuvor gegebene Zusage der Kostenübernahme wird nicht eingehalten, weil der Aufgabenbereich auf andere Mitarbeiter/Abteilung verlagert wurde. Der Einfachheit halber füge ich mein Antwortschreiben hier ein:



Techniker Krankenkasse
Servicecentrum Unfälle und Regresse

19051 Schwerin


Aktenzeichen – Kostenübernahme medizinisches Gutachten


Guten Tag Frau/Herr M…….
Ihre Ablehnung, die kompletten Kosten des von mir in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zu übernehmen, widerspricht den gesetzlichen Regelungen ab 2013.

Einer der wichtigsten Neuerungen ist, dass die Krankenkassen nunmehr verpflichtet werden sollen, den Patienten bei der Verfolgung seiner Ansprüche aus Behandlungs-fehlern zu unterstützen. Dies erfolgt z.B. indem die Kosten für die Erstellung von medizinischen Gutachten von der Krankenkasse übernommen werden sollen, § 66 SGB V. In der alten Fassung war dies lediglich eine freiwillige Leistung der Krankenkasse.

Nach den bisherigen Erfahrungen, die ich mit der Techniker Krankenkasse bei der Behandlung meiner Ehefrau gemacht habe, war diese Reaktion zu erwarten. Dass Sie selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nicht erfüllen wollen – siehe auch die in der Vergangenheit verweigerte Therapie – passt ins Bild Ihrer bisherigen Verhaltensweisen. Und es ist ein organisatorisches Armutszeugnis, dass die Techniker Krankenkasse selbst nicht zu den früheren Zusagen ihrer eigenen Mitarbeiter stehen will. Vermutlich weil diese Zusage von einem der Wenigen motivierten Mitarbeiter kam.

Als bevollmächtigter Vertreter meiner Ehefrau widerrufe ich hiermit die Ihnen bereits zugeleitete Schweigepflichtentbindungserklärung und Herausgabegenehmigung und untersage es Ihnen hiermit, im Zusammenhang mit Ihrer Regressforderung gegenüber der xxxx Uniklinik, weiterhin von beteiligten Stellen Unterlagen anzufordern oder auszuwerten.

Ich werde zu verhindern wissen, dass die Techniker Krankenkasse ohne Gegenleistung auch nur im Geringsten von meinem – von mir finanziertem – juristischem Vorgehen gegen die Uniklinik profitieren wird.

Gleichzeit werde ich es mir vorbehalten über das Sozialgericht Düsseldorf eine Klärung herbeizuführen, ob Sie verpflichtet sind die kompletten Kosten des Gutachtens zu übernehmen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.03.2014, 16:54

AngehoerigerXX hat geschrieben: Eine zuvor gegebene Zusage der Kostenübernahme wird nicht eingehalten, weil der Aufgabenbereich auf andere Mitarbeiter/Abteilung verlagert wurde.
:shock: :shock: :shock:

Wenn ich eine Zusage gebe, erteile ich die doch nicht als Privatperson, sondern im Auftrag meines Arbeitgebers. Und diese Zusage gilt auch dann, wenn ich anschließend von einem Bus überfahren werde. Seltsames Vorgehen.

AngehoerigerXX
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Beitrag von AngehoerigerXX » 09.03.2014, 17:22

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wenn ich eine Zusage gebe, erteile ich die doch nicht als Privatperson, sondern im Auftrag meines Arbeitgebers.
Diese Zusage wurde mir vom dem zuvor mit dem Fall betrautem Mitarbeiter mündlich erteilt, nachdem sich nach den ersten, durch den von mir beauftragten Gutachter gesichteten Unterlagen herauskristallisierte, welche gravierenden Mißstände sich in der Uniklinik ereignet hatten.

Die Uniklinik hatte danach in Folge und über Monate hinweg nicht die angeforderten kompletten Unterlagen herausgeben, bzw. immer wieder schon bereits vorliegende Unterlagen erneut gesendet, so dass das Gutachten nicht abschließend fertiggestellt werden konnte.

Zwischenzeitlich fand die Verlagerung auf die anderen TK-Mitarbeiter statt.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.03.2014, 17:25

AngehoerigerXX hat geschrieben: Diese Zusage wurde mir vom dem zuvor mit dem Fall betrautem Mitarbeiter mündlich erteilt, nachdem sich nach den ersten, durch den von mir beauftragten Gutachter gesichteten Unterlagen herauskristallisierte, welche gravierenden Mißstände sich in der Uniklinik ereignet hatten.
Auch eine mündliche Zusage ist ein bindender Verwaltungsakt. Der Nachweis ist natürlich schwieriger zu führen, aber eine Zusage kann nicht mit der Begründung: "Da ist jetzt jemand anderes zuständig" zurückgenommen werden. Wäre ja noch schöner.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.03.2014, 12:11

Hallo,
ich will meinem Vorschreiber sicher nicht widersprechen, auch eine mündliche Zusage hat rechtlichen Bestand, allerdings zeigt die Praxis doch sehr oft, dass diese Leistung, wenn es hart auf hart kommt sehr schwer und oftmals gar nicht eingefordert werden kann. Wenn der oder die betroffene Mitarbeiter die Zusage nicht aktenkundig gemacht hat und wenn er/sie sich nicht mehr "erinnern" kann und es keine Zeugen gibt für die gemachte Leistungszusage, dann wird es problematisch - dann steht Aussage gegen Aussage. Aber wie gesagt, auch eine mündliche Zusage ist ein Verwaltungsakt.
Gruss
Czauderna

AngehoerigerXX
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Beitrag von AngehoerigerXX » 17.04.2014, 20:59

Zur Abwechslung habe ich etwas Positives zu berichten:
Die Krankenkasse hat die Gutachterkosten vollständig erstattet.

schumi-lbg
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Es geht also nicht nur mir so...

Beitrag von schumi-lbg » 24.11.2014, 12:10

Hallo erstmal in die Runde.
Jetzt bin ich aber wirklich froh dass ich diesen Threat hier gelesen habe BEVOR ich mich entschieden habe mit meiner Betreuungsperson zur TK zu wechseln. Momentan ist diese noch beim "Unternehmen Leben" versichert. ALLES was ich hier lese habe ich in ähnlicher Form dort in den letzten sieben Jahren dort auch mitgemacht. Da ich selbst bei der TK versichert bin und keine Probleme habe hatte ich wirklich in Erwägung gezogen mit meiner Betreuungsperson zur TK zu wechseln. Sie hatte eine Hirnblutung und ist daher auf umfassende Therapien angewiesen. Die DAK macht mittlerweile bei JEDEM Antrag Probleme und das Vertrauensverhältnis ist natürlich aufs übelste geschädigt. Wenn ich jetzt bedenke dass ich hier vom Regen in die Traufe gewechselt wäre... Ich darf es mir garnicht vorstellen...Kommt denn bei diesen Krankenkassen keiner auf die Idee dass wenn man sich menschlich verhält unheimlich viel Geld eingespart werden kann? Wenn eine Reha zu spät genehmigt wird (nach eimem SG Prozess nach etwa 1,5 Jahren) muss die Reha doch wesentlich länger durchgeführt werden... Die Mitarbeiter müssen anscheinend, Seitens ihrer Vorgesetzten, leider NICHT mit Konsequenzen rechnen und können i.d. Regel auch zivilrechtlich nicht belangt werden weil ein Vorsatz eher schwer zu beweisen sein dürfte.

Zum Thema Klagen gegen einen Arzt nur so viel. Bei meiner Betreuungsperson wurde die Hirnblutung durch den ärztl. Notdienst auch nicht erkannt. Die klage vor dem Landgericht brachte trotz eines für uns positiven ersten Gutachtens keinen Erfolg weil die Gegenseite eben ein anderes Gutachten forderte, dieses vom Gericht in Auftrag gegeben wurde und der gerichtlich bestellte Gutachter zu einem völlig anderen Schluss kam. Ein weiteres durch die Krankenkasse in Auftrag gegebenes Gutachten wurde nicht beachtet. Die Klage wurde vom LG abgewiesen. Gleiches beim OLG und auch die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH hatte keinen Erfolg. Verdient haben nur die Rechtsanwälte. Ich habe es wirklich nicht geglaubt aber es ist wirklich so. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Gegen die Zunft der Ärzte hat man keinen Erfolg. Für uns warens sechs Jahre Stress und Demütigungen die man durch die Anwälte der Gegenseite erfahren hat.

Was wirklich stutzig macht ist das GERADE DIE KRANKENKASSEN die sich derart behindertenfeindlich und menschenverachtend verhalten "zufällig" in Tests als "besonders kundenfreundlich" "Testsieger in der Kundenzufriedenheit" "Deutschlands beliebteste Krankenkasse" usw. von Zeitschriften wie Focus Money und Test genannt werden. Warum werden wir Kunden derart verarscht? Zum Glück gibt es Foren wie dieses hier wo man sich erkundigen kann. Es muß aber auch klar sein dass es, auch bei den angesprochenen Krankenkassen, Mitarbeitergibt die FÜR den Patienten arbeiten (leider sind diese sehr selten).Hat evtl irgendwer einen Tipp bei welcher Krankenkasse man einen Mehrfachbehinderten Menschen versichern kann OHNE diesen Stress zu haben?
Antworten gerne per PN wenn das hier als Werbung zählen würde!
Danke im Voraus

Poet
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Beitrag von Poet » 24.11.2014, 20:45

@schumi: In Internetforen posten nur diejenigen welche Probleme haben, bei Kundenbefragungen/Tests kommen auch die anderen zu Wort. Eine Ableitung vom Einzelfall zur Masse und umgekehrt hat leider keine Aussagekraft. Deswegen ist ein objektiver Tipp nicht möglich, jede Nennung hier - ob öffentlich oder per pn - wäre keine sichere Empfehlung.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 25.11.2014, 00:15

ich hätte einen Rat: sprich mit anderen, die mehrfach behindert sind, die mehrfach Behinderte betreuen oder Menschen, die schwer krank sind oder Angehörige von schwer Kranken. Frag sie, wie sie versichert sind und ob sie zufrieden mit der Krankenkasse sind.

ich glaube, dann erhälst du ein recht gutes Bild.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.11.2014, 20:59

Hallo,
ja, das sehe ich auch so - die besten Empfehlungsgeber sind meist unter Kollegen,Kolleginnen, in der Verwandtschaft oder dem Freundeskreis zu finden oder vielleicht sogar bei den Leistungserbringern, z.B. Pflegedienste.
Hier im Forum wird, genau wie die Beschwerde über eine bestimmte Kasse auch die Empfehlung für eine bestimmte Kasse niemals Allgemeingültigkeit besitzen, und wir als Kassenmitarbeiter sind dafür sowieso nicht geeignet, erst Recht nicht dann, wenn wir als befangen zu gelten haben.
Gruss
Czauderna

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