welche Krankenkasse kann man denn noch empfehlen??

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

minka
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Beitrag von minka » 10.02.2010, 18:57

Hey,

um mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen.....

Eine Krankenkasse kann man so pauschal nicht empfehlen. Es richtet sich danach, was man erwartet.

Möchtest z.B. einen Ansprechpartner vor Ort haben, wird dir eine Direktkrankenkasse sicher nicht zusagen. Zudem solltest du schauen, welche Leistungen dir wichtig sind. Hast du zum Beispiel Kinder, die ggf. betreut werden müssten, wenn du mal krank bist, solltest du schauen, ob Haushaltshilfe nur im gesetzlichen Rahmen (d.h. nur bei stationärer Behandlung der Eltern) oder darüber hinaus bezahlt wird. Möchtest du dafür belohnt werden, wenn du regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmst und gesundheitsbewusst lebst?

Wenn du dir nicht sicher bist, dann schreibe dir auch, was dir wichtig an einer Krankenkasse ist und rufe bei verschiedenen Kassen an.

leoni
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eine möglicherweise gute Alternative

Beitrag von leoni » 11.02.2010, 10:39

@minka
Deiner Meinung schließe ich mich absolut an. Es kommt immer auf die jeweiligen Bedürfnisse an.
Da kann es dem einen darum gehen, Geld zu sparen, dem nächsten eine bestimmte Leistung, die als Zusatzleistung angeboten wird, zu erhalten und wieder dem nächsten, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben.

Auch die telefonische Erreichbarkeit kann ein wichtiger Aspekt sein.
Hotline ist nicht gleich Hotline. Gerade bei den kasseninternen Callcentern gibt es große Unterschiede. Einige arbeiten mit engen Zielsetzungen (Erreichbarkeit in 20 Sekunden o.ä.). Dann können gerade kasseninterne Callcenter bereits häufige Anforderungen oft bedienen.

Für verschiedene Kunden können unterschiedliche Kassen die richtigen sein.
Oft hat man aber regional auch sehr günstige Kombinationen. So kann sich eine günstige bundesweit telefonisch erreichbare Kasse in genau Deiner Region befinden und dort auch ein Kundencenter anbieten. Darin sehe ich im Moment die günstigsten Angebote für Kunden mit mehreren Anforderungen. Fast überall gibt es solche Kassen, die günstig sind und regional viel leisten. Die empfohlene Kasse eines Vorredners (oder besser Vorschreibers, BKK VBU) bietet beispielsweise gerade in/um Berlin und einigen Orten Kundennähe und spezielle Angebote. So funktionieren mehrere Kassen (z.B. Schwenninger BKK, BKK Westfalen-Lippe usw.) und ich finde es eine tolle Alternative zu den großen Playern.

Gast

BKK VBU ist eine Kathastophe ! durch gröst möglicken "K

Beitrag von Gast » 08.03.2013, 01:16

BKK-VBU in Berlin Soll gut sein ?

Ja, dann:

Ich erkrankte am 17 Dezember 2012.
Bei dem Besuch des Service Points der BKK-VBU in Bochum an dem selben Tag, wurde ich Informiert Welche Unterlagen Die "Beamten" brauchen falls nächste Kranschreibung über den 31 Dezember hinaus sollte.

Also am 27.12.12 Habe ich wunschgemäßes Geliefert:

1 Meine alle Arbeitsverträge seit 1995 (immer Nokia)

2 Kündigung von März 2012

3 Gerichts Beschluss des AG Bochum aus dem geht hervor, dass ich zum 31.12.12 Leider Nokia verlassen Muße: Standort / Standorte Schlüssig.

All Daten Meiner "Echten Abfindung" und GEHALT Daten,
sowie die Adresse der Nokia Personal Abteilung beinhaltete den Beschluss auch!

Schon nach 4 Wochen Erhalte ich ein fröhliches Schreiben einer Mitarbeiterin namens Frau D. von der BKK-VBU Berlin....

Ich soll nochmals die Dokumente, plus unzählige andere Fragebogen ausfüllen und der BKK-VBU zukommen lassen.

Ferner die BKK-VBU Hat stolz erklärt meinen Arbeitgeber um Gehaltsbescheinigung bereits zu fragen..

Zwei Wochen später Telefonisch nachgefragt.

Eine Männliche Stimme Erklärt: wir die BKK-VBU haben keine
Gehalts Bescheinigung von Nokia Erhalten.
Ich Frage wo Haben Sie die gefordert?
In Bochum beantwortete der Mann.

Aha! wolle- nichts von Nokia Schlichtung Gehör haben,
Oder auch aber, die Kilos an Unterlagen die sie von mir forderten nie Gelesen (ähnlich wie seine Kollegin Frau D.)

Das Paranoide daran ist:

Wen zumindest eine Person die vorher bereits zugesandten unterlagen in den Augenschein genommenen hätte - bekäme sie alle Antworten für die zusätzlich Gesandten Fragen.

Drei Wochen später:
Am Telefon erfahre ich das die anfrage an meinen Arbeitgeber nach Bochum und Nicht nach Ratingen ging) Sollte sofort korrigiert sein.


...und Kein Bescheid Keine Nachricht.

Soll ich Klagen und die Anwaltskosten der BKK stellen

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 08.03.2013, 08:46

Klagen, kanst du nach 3 Monaten Untätigkeit, eher nicht. Solltee irgend ein Zwischenbescheid oder Nachricht kommen ,heißt das der Vorgang ist in Bearbeitung. Und da es ja bekanntlich bei Insolvenzen und Firmenschließungen hapert. kann es schon sein das da denn auch mal dein EX AG nicht so richtig zu Potte kommt.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.03.2013, 10:39

Moin,

wenn man klagen möchte dann muss man sich vorher klar werden was man einklagen möchte. Anwaltskosten bekommt man nur wieder, wenn man auch vor dem Sozialgericht gewinnt.

So wie ich das sehe fehlt der VBU die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung des Krankengeldes (nein, die Gehaltsmitteilungen von Dir reichen nicht, die können höchstens für die Berechnung eines Abschlages verwendet werden).

Ruf doch mal in Deiner ehemaligen Personalabteilung an und erinnere mal an die Verdienstbescheinigung. Ist ja auch mit Dein Interesse das endlich die Krg Zahlung aufgenommen werden kann.

Und weiterhin würde ich unter Hinweis auf die eingereichten Unterlagen mal eine Abschlagszahlung beantragen.

Gast

Beitrag von Gast » 08.03.2013, 13:51

Das Problem war, dass der/die Sachbearbeiter(in) offensichtlich nicht die von ihm/ihr selbst angeforderten unterlagen gelesen hat!

Hätte er/sie das getan, müsste er/sie sehen die neue Adresse des Arbeitgebers.

Skandalös ist, dass ich das selbst mehrfach korrigierte und zum Schluss der BKK-VBU sogar die Tel. Nummer und e-mail der HR-abteilung besorgte.

Das beste ist: die BKK VBU hat selbst Standort- auf dem Gelände des Arbeitgebers und zwar seit Minimum 20 Jahren.

Tool! Ich suche mir schleunigst einen anderen Versicherer.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.03.2013, 20:40

Entschuldige, wenn ich das so direkt sage, aber ich habe den Eindruck es geht Dir nur darum zu meckern.

Willst Du Krankengeld oder nicht? Wenn ja, dann beweg Dich ein wenig, um alles zu beschleunigen.

Wenn Du kein Krankengeld haben willst, dann lehn Dich weiter zurück und mecker, das die BKK Mitarbeiter auf dem Firmengelände für Deinen Krankengeldfall nicht zuständig sind.

Oh, Du hast eine Tel. nr. und eine e-mail Adresse besorgt. Na toll. Da lob ich Dich ganz doll für. Und wo ist da der Skandal?

Gast

@Broemel oder so

Beitrag von Gast » 08.03.2013, 22:36

Sorry, Du hast nicht alle Tassen im Schrank

Gast

Beitrag von Gast » 08.03.2013, 22:50

Sehr geehrter Herr Kuntze/Admin

Bitte löschen Sie meinen Account.
Bin in Falschen Forum.
Danke

Account Name CJL

Hier sind zu viele BKK Mitarbeiter unterwegs.
Siehe Beitrag höher.
Nach Meinung eines gestörten soll ich hinter dem Krankengeld rennen.
Wurde gerne machen wenn ich nicht seit Wochen Krank wäre.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.03.2013, 23:07

Eigentlich sehr kulant, die BKK VBU. Bei uns hättest du bei dieser Konstellation schon lange den MDK besucht.

Wenn du dein Geld willst, beantrage eine Abschlagszahlung und/oder frage selbst bei der ehemaligen Personalabteilung nach, woran es hängt. Eigentlich müsste der Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch an die Kasse übermitteln. Wenn du meckern willst, meckere hier weiter. Aber bitte ohne Beleidigungen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.03.2013, 23:14

Hallo,
Leute, cool bleiben - der oder die Ratsuchende wollte doch nur wissen, ob die Kasse verklagt werden soll. ich Sage, so wie geschildert und vom Stil der Beschreibung her, ja, da sollte die Klage schon notwendig sein.
Ich weiß zwar auch nicht was jetzt genau der Klagegrund ist, aber ein Anwalt wird da sicher fündig werden.
Gruss
czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 08.03.2013, 23:49

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, dann ist Deine Beschwerde, dass sich die Krankenkasse nicht ausreichend um Deine Gehaltsbescheinigung bemüht. Zunächst einmal bin ich mir aus der hohlen Hand heraus nicht sicher, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Gehaltsbestätigung an die Krankenkasse senden darf?

Du hast zwei Möglichkeiten.

Du kannst es natürlich mit Anwalt und Klage versuchen, sobald die Frist abläuft. Aber das wird dauern, und es wird zunächst einmal Dein Geld kosten, denn der Anwalt wird einen Vorschuss sehen wollen.

Du kannst allerdings auch, wie empfohlen, in der Personalabteilung anrufen, und dort darum bitten, diese Bescheinigung schleunigst auszufertigen. Das ist für die eine Sache von wenigen Minuten. Und Du hast dann ziemlich schnell Dein Krankengeld.

Wahrscheinlich würde ein Anwalt auch genau das machen - nur eben für ein paar Euro, die Du dann auch nicht von der Krankenkasse zurück bekommst.

Deshalb: Selber machen. Das Du krank bist, ist kein Argument. Du hast ja auch mit der Krankenkasse telefoniert und hier im Forum gepostet.

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