Familienversicherung Werkstudent: Muss ich wirklich nachzahl

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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blackfellow
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Familienversicherung Werkstudent: Muss ich wirklich nachzahl

Beitrag von blackfellow » 12.12.2014, 17:29

Hallo Leute,

ich bin seit 01.06.14 bei der Audi BKK versichert und seit 11.08.14 in einer Tätigkeit als Werkstudent beschäftigt.
Ich habe in den Semesterferien etwa 35 Stunden pro Woche gearbeitet und unterm Semester bin ich unter den vorgeschriebenen 20 Stunden pro Woche geblieben.

Mein Gesamteinkommen dieses Jahr überschreitet den Steuerfreibetrag von 8.354 Euro nicht.

Nun habe ich vor 2 Wochen Post von meiner Versicherung erhalten in der ich Angaben über meinen derzeitigen Beschäftigunsgrad bzw. die Höhe meines Gehalts machen musste.

in den Semesterferien komme ich auf etwa 1600€ Brutto
unterm Semester komme ich auf etwa 1100-1200€ Brutto

Da ich dachte ich kann endlich mal ein wenig Geld zur Seite legen für meinen baldigen Umzug habe ich daraufhin auch gleich im Internet geforscht und diesen Infoflyer meiner Versicherung gefunden:

https://www.audibkk.de/fileadmin/Dokume ... 2-2013.pdf

Nachdem was auf Seite 4 in Text und Beispiel 2 steht habe ich entnommen als Student nicht eigenständig Versicherungspflichtig zu sein.
Diese Seite habe ich meinem Antwortbrief an die Versicherung sogar beigelegt.

Nun habe ich einen weiteren Brief erhalten in dem es nun lautet:

"Sehr geehrter Herr xxx,

die kostenfreie Familienversicherung ist an einige Voraussetzungen gebunden, die in § 10 Sozialgesetzbuch V geregelt sind.

Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen ab dem 01.08.2014 nicht mehr erfüllt, da Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen monatlich 395 EUR überschreitet.

Die Familienversicherung endet daher mit Ablauf 31.07.2014. Zur Krankenversicherung der Studenten ab 01.08.2014 erhalten Sie in Kürze Nachricht.

Bitte setzen Sie sich 2 Wochen vor Beendigung Ihrer Tätigkeit als Werkstudent mit mir in Verbindung, damit wir Ihnen weiteren Versicherungsschutz klären können.
.....
"

Was heißt das jetzt? Wieso steht es in dem Infoflyer bzw. in Beispiel 2 genau anders? Komme ich da trotzdem noch irgendwie aus der Pflicht heraus mich selbst zu versichern.....zumindest für dieses Jahr? Und wieso gibt es überhaupt diese 20 Stunden Regel der Versicherung wenn man sich dann doch selbst versichern muss?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen :cry:

Viele Grüße
Domi

Poet
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Beitrag von Poet » 12.12.2014, 20:19

@domi: Hm, das ist ein klassisches Mißverständnis -> als Werkstudent musst Du bis auf Ausnahmen keine prozentualen SV-Beiträge auf Deinen Lohn zahlen, bei dauerhaften Überschreiten der Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung aber Beiträge für die eigene Mitgliedschaft als Student. 80€ mtl.

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