Freiwillig gesetzl. versichert u. kurzfristig selbstständig

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Sungirl87
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Freiwillig gesetzl. versichert u. kurzfristig selbstständig

Beitrag von Sungirl87 » 08.11.2016, 12:05

Guten Tag,

ich bin geschieden, erwerbslos und erhalte nachehelichen Unterhalt von meinem Exmann in Höhe von 670,-- € mtl., sowie geringe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 748,--€ im Jahr 2015. Kein ALG, Hartz IV oder dergl.
Im Oktober 2015 habe ich einmalig für 8 Tage eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt und dafür 900,-- € erhalten. Steuerlich ist das kein Problem für mich, da ich unter dem Freibetrag bleibe. Aber die Krankenkasse rechnet diesen Betrag nun auf den Monat um und addiert den Unterhalt, so dass ich als "hauptberuflich selbstständig Tätige" die Höchstbemessungsgrenze erreiche. Dieser Krankenkassenbeitrag wird dann zwar auf die 8 Tage reduziert, trotzdem ist der anteilige Beitrag 165,-- €, was im Ende für mich eine Nachzahlung von 127,--€ bedeutet.
Wenn ich in der Lage bin, in 8 Tagen 900,--€ zu verdienen, so bedeutet dies doch nicht, dass ich auch in der Lage wäre in einem Monat 3400,-- € zu verdienen.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um die Ausübung meines Hobbies und ich bin als Reise-bzw. Seminarleiterin tätig.
Sorgen mache ich mir nun, wie das im Jahr 2016 aussieht. Ich habe mehrmals in verschiedenen Monaten diesen Job an lediglich 3 oder 4 Tagen ausgeübt. Die Einkünfte pro Event zwischen 150,-- und 250,-- €. d.h. doch, dass ich in jedem Monat, in dem ich 3 Tage selbstständig war als hauptberuflich Selbstständige (die Krankenkasse sieht es jedenfalls so) gelte und der Betrag wiederum auf den Monat hochgerechnet wird. Nochmals: wenn ich in der Lage bin in 3 Tage 150,-- € zu verdienen, so bedeutet dies doch keineswegs, dass ich im Monat in der Lage bin 1500,-- € zu verdienen. Wenn ich es richtig verstanden habe wird dann ja sogar die Mindestbemessungsgrenze herangezogen, die bei 2.178,75 € liegt.
Ist das alles rechtens? Was kann ich tun?. Ich erhalte keinerlei staatliche Zahlungen und versuche mit meinem geringen Einkommen klar zu kommen. Wenn ich nun versuche mir ein kleines Taschengeld zu verdienen, warum werde ich dafür bestraft?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Auskünfte.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.11.2016, 12:36

Hallo,
Im Oktober 2015 habe ich einmalig für 8 Tage eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt und dafür 900,-- € erhalten.
Bleiben wir erst mal bei diesem Sachverhalt. Davon eine hauptberufliche Selbständigkeit abzuleiten halte ich nicht nur für abenteuerlich sondern auch schlichtweg für falsch - auch die 900,00 € würde ich als Kasse nur für den Oktober berücksichtigen und fertig.
Kommen wir nun zu generellen Statusfeststellung - hier ist es tatsächlich so, dass es dabei bestimmte Kriterien gibt, die von der Kasse abgeprüft werden, so z.B. der wöchentliche Aufwand (wenn du allerdings sonst keiner Tätigkeit nachgehst, könnten da auch 1 oder zwei Tage schon eine maßgebende Rolle spielen), die Höhe des Arbeitseinkommens und deren wirtschaftliche Bedeutung für dich, um nur mal einige Beispiele zu nennen.
wenn diese Prüfung ergibt dass du hauptberuflich selbständig bist, dann gilt das für alle Monate - einen Wechsel, z.B. wochenweise zwischen hauptberuflich Selbständig und nicht hauptberuflich Selbständig, den gibt es nicht, jedenfalls nicht in der Krankenversicherung und meines Wissens nach.
Dass das Arbeitseinkommen grundsätzlich beitragspflichtig ist, das ist klar, und wenn man es auch monatlich zuordnen kann, dann erhöht sich eben in diesem Monat das beitragspflichtige Einkommen - wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt. Ansonsten wird das Einkommen eben, wie im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen auf das Kalenderjahr verteilt, was ggf. die günstigere Variante wäre (Mindestbeitragsbemessungsgrenze.
Mein Rat - du musst dich schriftlich gegen die Beurteilung als hauptberuflich Selbständige wehren und eine detaillierte Begründung für die Kassenentscheidung anfordern - erst wenn du diese in der Hand hast, kannst du weitere Schritte in die Wege leiten.
Gruss
Czauderna

Mumpitz
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Registriert: 21.05.2016, 09:27

Beitrag von Mumpitz » 10.11.2016, 07:35

Puh, interessanter Sachverhalt.

Ich würde das in der Praxis folgendermaßen beurteilen:

Entweder ist man wirklich nur in den kurzen Zeiträumen selbständig? Dann würde ich so vorgehen, wie es die KK getan hat (Hochrechnung des EKs auf einen Jahres- bzw. Monatsdurchschnitts.

Oder ist man durchgehend selbständig, hat aber nur sporadisch Aufträge? Das kann vielen Selbständigen passieren; Stichwort unternehmerisches Risiko. Dann würde ich aber im Gegenzug auch das Einkommen ohne Hochrechnung (!) auf den Monat legen. Beispiel: sagen wir 3 Zeiträume à 8 Tage mit jeweils 900,- EUR = 2.700,- EUR und den Wert dann geteilt durch 12, was einen geringen Betrag ergibt.

Etwas transparente Beispiele (wenn auch leichter zu beurteilen) sind zB Saisonbetriebe; bei denen teilen wir das EK dauerhaft durch die Anzahl der tatsächlichen Monate und stellen zu Saisonanfang bzw. -ende entsprechend die Mitgliedschaft um.

Das ist kein leichter Sachverhalt und ohne wirklich ALLES zu wissen, lässt sich so etwas nicht abschließend beurteilen.

Aus dem Bauch heraus (das MUSST Du aber wirklich mit Deiner KK besprechen) würde ich dazu tendieren, das Ganze als Dauerlösung bei der KK anzugeben und dann halt eben dauerhaft als nebenberuflich Selbständige (!) zu laufen. Nebenberuflichkeit sollte kein Problem sein (mit KK besprechen!), da das andere EK (Unterhalt + VuV) auf's Jahr bzw. den Monatsdurchschnitt (deutlich) überwiegt und die wtl. Arbeitszeit eben auch im Durchschnitt gerechnet wird.

Dauerhafte hauptberuflich selbständige Tätigkeit wäre im Übrigen keine gute Lösung (das auf jeden Fall vermeiden), da die Beitragsentlastung (Senkung des "normalen" Mindestbeitrages) auf den ersten Blick schlecht möglich wäre (Stichwort VuV, wobei das im Einzelfall toleriert werden kann [Wert und/oder Verwertbarkeit des Objektes]).

Sungirl87
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Beitrag von Sungirl87 » 10.11.2016, 09:16

Vielen Dank schon mal für die Zuschriften.

Ich übe diese Tätigkeit wirklich nur sporadisch aus und wenn sich die Gelegenheit ergibt; bin also keinesfalls dauernd selbstständig tätig und warte auf Aufträge. Ich habe ein Hobby, bei dem ich in der Lage bin als Seminarleiterin tätig zu werden und arbeite für ein Unternehmen, welches normalerweise seine Aufträge an hauptberuflich Selbstständige vergibt. Da es dort auch mal Engpässe geben kann, habe ich angefangen kleinere Auftäge in geringem Umfang zu übernehmen. Im Jahr 2015 nur eine Woche im Jahr 2016 an 3 - 4 Wochenenden. Nun habe ich Angst, wenn die Krankenkasse weiterhin so verfährt, dass ich 2016 für mehrere Monate den Beitrag als Selbstständige zahlen muss.

Ich habe inzwischen bei der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und warte auf eine Antwort.

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