9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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petergir
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9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von petergir » 08.08.2023, 09:00

Lt. Auskunft der gesetzlichen KV darf der Rentenantrag erst ab dem 15.07.24 gestellt werden, damit die 9/10 Regelung zur Aufnahme in der KVdR erfüllt wird.
Meine Frage:
Da der Antrag auch rückwirkend zum 01. des Monats gestellt werden kann: ist trotzdem die erforderliche Zeit in der GKV erfüllt?

Czauderna
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von Czauderna » 08.08.2023, 11:19

Hallo und willkommen im Forum,
ja, es gilt für die Berechnung der 9/10-Rahmenfrist der Tag der Rentenantragstellung.
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von Kehlchen » 09.08.2023, 05:59

Hallo
Ich verstehe noch nicht, welchen Monat du mit „rückwirkend zum 01.“ du meinst. Es müsste dann doch 1.8.2024 sein, wenn die 9/10 erst ab 15.7.2024 erfüllt sind, oder?

MfG
Kehlchen

Czauderna
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von Czauderna » 09.08.2023, 08:13

Hallo,
er will ab dem 01.07. Rente erhalten und kann lt. eigenen Angaben den entsprechenden Antrag bis zum 31.07. stellen.
Stellt er den Antrag vor dem 15.07. - dann kann er lt. Krankenkassen nicht in die KVdR, weil er die Vorversicherungszeit
nicht erfüllt hat, stellt er ihn nach dem 15.7. ist die Vorversicherungszeit erfüllt.
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von Kehlchen » 09.08.2023, 13:56

Hallo Czauderna,
danke, jetzt habe ich verstanden, wie es gemeint war.
MfG
Kehlchen

petergir
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von petergir » 10.08.2023, 11:41

Ja, die Rahmenfrist beginnt Mitte Erwerbstätigkeit und endet mit Rentenantragstellung - das ist klar. Von diesem Zeitraum müssen 9/10 in der GKV als Mitglied verbracht werden.
Aber: Wird die Zeit vom beantragten Rentenbeginn (rückwirkend 1.7.) bis 15.07. (Datum der Antragstellung) als Versicherungszeit gerechnet oder fehlen diese 14 Tage bei den 9/10?

heinrich
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von heinrich » 10.08.2023, 12:38

ja, auch die Tage bis zum Rentenantrag im Juli werden angerechnet,

wenn in dieser Zeit eine Mitgliedschaft oder Versicherung (Familienversicherung; § 10 SGB V) in der gesetzlichen Krankenkasse bestand.


§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sagt dazu:
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,

petergir
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Re: 9/10 Regelung bei rückwirkendem Rentenantrag

Beitrag von petergir » 22.08.2023, 07:39

OK - Danke!

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