Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Moderator: Czauderna
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Hallo,
nun es betrifft ja nicht so sehr meinen Fall habe aber gerade mal ein wenig gegoogelt die Krankenkassen verkaufen das gerne das plichtversicherte in der KV der Rentner ihre Kapital/Mieteinnahmen "versteuern" müssen Klar sie verdienen doch dran
Das stimmt nicht und das geht auch aus der von dir verlinkten Seite nicht hervor. "Versteuern", das passt eher zum Finanzamt, die Krankenkasse "verbeitragen" Einnahmen und was beim Finanzamt steuerpflichtig ist, das muss nicht zwingend beitragspflichtig bei der Krankenkasse sein und umgekehrt.
Wie schon Heinrich sagt, um etwas zum Zuschuss zusagen, bzw. über deine Beitragshöhe insgesamt, müssten wir schon die genauen Einkünfte wissen.
Also - wie hoch ist die Brutto-Rente und wie hoch ist der Zuschuss und wird dieser dir mit der Rente überwiesen oder direkt an die Krankenkasse
abgeführt. Welche Einkünfte (z.B. Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge oder Arbeitseinkommen) hast du der Krankenkasse noch angegeben?
Gruss
Czauderna
nun es betrifft ja nicht so sehr meinen Fall habe aber gerade mal ein wenig gegoogelt die Krankenkassen verkaufen das gerne das plichtversicherte in der KV der Rentner ihre Kapital/Mieteinnahmen "versteuern" müssen Klar sie verdienen doch dran
Das stimmt nicht und das geht auch aus der von dir verlinkten Seite nicht hervor. "Versteuern", das passt eher zum Finanzamt, die Krankenkasse "verbeitragen" Einnahmen und was beim Finanzamt steuerpflichtig ist, das muss nicht zwingend beitragspflichtig bei der Krankenkasse sein und umgekehrt.
Wie schon Heinrich sagt, um etwas zum Zuschuss zusagen, bzw. über deine Beitragshöhe insgesamt, müssten wir schon die genauen Einkünfte wissen.
Also - wie hoch ist die Brutto-Rente und wie hoch ist der Zuschuss und wird dieser dir mit der Rente überwiesen oder direkt an die Krankenkasse
abgeführt. Welche Einkünfte (z.B. Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge oder Arbeitseinkommen) hast du der Krankenkasse noch angegeben?
Gruss
Czauderna
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Es ist doch alles klar warum die Aufregung???
Lese doch nochmal den Beitrag vor deinen
DRV hat doch gesprochen
Lese doch nochmal den Beitrag vor deinen
DRV hat doch gesprochen
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Hallo klaushei
Frag bei deiner KK oder guck in den Unterlagen nochmal nach, welchen Status du bei der KK hast:
Bist du pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ??
Wenn ja, dann ist dies eine besondere Art von Pflichtversicherung (siehe heinrichs Erklärungen) und deine Links, die die „normalen“ Pflichtversicherten betreffen, wären nicht auf dich zu übertragen.
Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V = Auffangversicherung
Für diese Versicherten gilt bzgl. Beiträgen das, was für freiwillig Versicherte gilt. Leider ist das so.
Frag bei deiner KK oder guck in den Unterlagen nochmal nach, welchen Status du bei der KK hast:
Bist du pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ??
Wenn ja, dann ist dies eine besondere Art von Pflichtversicherung (siehe heinrichs Erklärungen) und deine Links, die die „normalen“ Pflichtversicherten betreffen, wären nicht auf dich zu übertragen.
Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V = Auffangversicherung
Für diese Versicherten gilt bzgl. Beiträgen das, was für freiwillig Versicherte gilt. Leider ist das so.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Hallo Kehlchen
Lese doch mal den letzen Beitrag
12.02.2025, 18:22
von mir
DRV hat ja gesprochen
ich überweise morgen den Beitrag laut KK Beitragsrechnung
und gut ist
Gruß
Lese doch mal den letzen Beitrag
12.02.2025, 18:22
von mir
DRV hat ja gesprochen
ich überweise morgen den Beitrag laut KK Beitragsrechnung
und gut ist
Gruß
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Da heißt es "Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung bei der Krankenkasse XXX ist XXX EURO". ??? Was mache ich nun? in der Beitragsberechnung der KK werden bedeutend weniger gefordert als die 50% des Zuschuss der DRV
Der KK melden das ihre Berechnung nicht richtig ist oder schweigen
Ach, das war eine rhetorische Frage.
Okay, dann wäre das auch geklärt.
Gruss
Czauderna
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Ende des Jahres will ich wieder rüberfliegen und da mache ich das Spielchen aufs neue kuendige wieder der KK Der Zuschuss der DRV reicht doch dicke für ne gute Reiseversicherung was will ich mehr? ist doch geschenktes Geld
Gruß
@Kehlchen ist die einzige die das hier richtig sieht
Auffangversicherung
Für diese Versicherten gilt bzgl. Beiträgen das, was für freiwillig Versicherte gilt. Leider ist das
und das ist auch gut so ist doch Wurst wie das heißt Hauptsache
Beiträgen das, was für freiwillig Versicherte gilt.
Gruß
@Kehlchen ist die einzige die das hier richtig sieht
Auffangversicherung
Für diese Versicherten gilt bzgl. Beiträgen das, was für freiwillig Versicherte gilt. Leider ist das
und das ist auch gut so ist doch Wurst wie das heißt Hauptsache
Beiträgen das, was für freiwillig Versicherte gilt.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Durch Zufall gefunden sagt es noch deutlichere
Sorry Mod ist meilenweit vom Thema entfernt passt aber
auf die letzen Beiträge zu KapitalMietennahme zur 'versteuerung" bei der KK
Muss ich als Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen: Ich habe Gewinne aus der Vermietung einer Ferienwohnung
Uns erreichte eine Schnellfrage auf rentenbescheid24.de: „Ich bin pflichtversicherter Rentner und vermiete eine Ferienwohnung. Muss ich aus den Gewinn der Mieteinnahmen an meine Krankenkasse zusätzlich zur Rente auch noch Krankenkassenbeiträge abführen?“
Die Frage können wir mit einem klaren Nein beantworten.
Sie müssen nicht befürchten, dass Sie zusätzlich wegen den Gewinnen Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge an Ihre Krankenkasse zahlen müssen. Sie sind Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Er zahlt auf seine Rente Krankenkassen-und Pflegebeiträge. Von den Krankenkassenbeiträgen übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte.
https://rentenbescheid24.de/muss-ich-al ... ge-zahlen/
Sorry Mod ist meilenweit vom Thema entfernt passt aber
auf die letzen Beiträge zu KapitalMietennahme zur 'versteuerung" bei der KK
Muss ich als Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen: Ich habe Gewinne aus der Vermietung einer Ferienwohnung
Uns erreichte eine Schnellfrage auf rentenbescheid24.de: „Ich bin pflichtversicherter Rentner und vermiete eine Ferienwohnung. Muss ich aus den Gewinn der Mieteinnahmen an meine Krankenkasse zusätzlich zur Rente auch noch Krankenkassenbeiträge abführen?“
Die Frage können wir mit einem klaren Nein beantworten.
Sie müssen nicht befürchten, dass Sie zusätzlich wegen den Gewinnen Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge an Ihre Krankenkasse zahlen müssen. Sie sind Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Er zahlt auf seine Rente Krankenkassen-und Pflegebeiträge. Von den Krankenkassenbeiträgen übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte.
https://rentenbescheid24.de/muss-ich-al ... ge-zahlen/
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Hallo,
ja, das ist doch auch richtig so. Er ist aufgrund seines Rentenbezugs und der Erfüllung der Vorversicherungszeit in der KVdR versichert und demzufolge nicht nach §5 Abs, 13 SGB V. Und weil er das ist, sind nur seine Rente und wenn er hat, seine Versorgungsbezüge und ggf. noch Arbeitseinkommen als nicht hauptberuflich Selbständiger beitragspflichtig.
Andere Einkünfte, egal wie hoch, wie z.B. Mieterträge oder Kapitalerträge sind beitragsfrei.
Ein Fall aus meiner Praxis dazu.
Versicherter war die ersten 10 Jahre seiner Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer (Arbeiter/Angestellter) tätig und hat sich damit einen grundsätzlichen Altersrentenanspruch (60 Kalendermonate Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung) erworben. Danach machte er sich selbständig, blieb aber weiterhin bei uns in der GKV freiwillig versichert. Rentenbeiträge (freiwillig) hat er keine mehr gezahlt.
Mit 65 Jahre hat er seine Rente beantragt - die lag bei etwa 600,00 DM. Er konnte aufgrund seiner Versicherung in der GKV in die KVdR.
Neben seiner Rente hatte er mtl. ca. 5000,00 DM Mieteinnahmen und etwa genau soviel Kapitalerträge. Seine hauptberufliche Tätigkeit hatte er mit Rentenbeginn nachweislich total aufgegeben.
Damals lag der Krankenversicherungsbeitrag bei ca. 12% (Pflegeversicherung gab es vor 1995 noch nicht), d.h. er selbst musste mtl. 36,00 DM an Krankenversicherung berappen, die andere Hälfte übernahm die Rentenversicherung.
Eine solche Fallkonstellation ist auch in der heutigen Zeit noch denkbar.
Gruss
Czauderna oder auch Herr Mod.
ja, das ist doch auch richtig so. Er ist aufgrund seines Rentenbezugs und der Erfüllung der Vorversicherungszeit in der KVdR versichert und demzufolge nicht nach §5 Abs, 13 SGB V. Und weil er das ist, sind nur seine Rente und wenn er hat, seine Versorgungsbezüge und ggf. noch Arbeitseinkommen als nicht hauptberuflich Selbständiger beitragspflichtig.
Andere Einkünfte, egal wie hoch, wie z.B. Mieterträge oder Kapitalerträge sind beitragsfrei.
Ein Fall aus meiner Praxis dazu.
Versicherter war die ersten 10 Jahre seiner Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer (Arbeiter/Angestellter) tätig und hat sich damit einen grundsätzlichen Altersrentenanspruch (60 Kalendermonate Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung) erworben. Danach machte er sich selbständig, blieb aber weiterhin bei uns in der GKV freiwillig versichert. Rentenbeiträge (freiwillig) hat er keine mehr gezahlt.
Mit 65 Jahre hat er seine Rente beantragt - die lag bei etwa 600,00 DM. Er konnte aufgrund seiner Versicherung in der GKV in die KVdR.
Neben seiner Rente hatte er mtl. ca. 5000,00 DM Mieteinnahmen und etwa genau soviel Kapitalerträge. Seine hauptberufliche Tätigkeit hatte er mit Rentenbeginn nachweislich total aufgegeben.
Damals lag der Krankenversicherungsbeitrag bei ca. 12% (Pflegeversicherung gab es vor 1995 noch nicht), d.h. er selbst musste mtl. 36,00 DM an Krankenversicherung berappen, die andere Hälfte übernahm die Rentenversicherung.
Eine solche Fallkonstellation ist auch in der heutigen Zeit noch denkbar.
Gruss
Czauderna oder auch Herr Mod.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Ein „normal“ pflichtversicherter/ KVdR-Rentner muss keine Beiträge auf Mieteinnahmen zahlen,
ein Versicherter nach § 5 Abs, 13 SGB V muss auf Mieteinnahmen Beiträge zahlen ebenso wie ein freiwillig Versicherter (selbst wenn dieses freiwillige Mitglied u.a. eine Rente bezieht, aber nicht in KVdR ist).
Mieteinnahmen sind nur ein Beispiel, es gibt eine Tabelle mit Auflistung der Einnahmen, die für nach § 5 Abs, 13 SGB V Versicherte und freiwillig Versicherte beitragspflichtig sind.
ein Versicherter nach § 5 Abs, 13 SGB V muss auf Mieteinnahmen Beiträge zahlen ebenso wie ein freiwillig Versicherter (selbst wenn dieses freiwillige Mitglied u.a. eine Rente bezieht, aber nicht in KVdR ist).
Mieteinnahmen sind nur ein Beispiel, es gibt eine Tabelle mit Auflistung der Einnahmen, die für nach § 5 Abs, 13 SGB V Versicherte und freiwillig Versicherte beitragspflichtig sind.
Ich weise das zurück, denn ich habe inhaltlich nichts anderes geschrieben als Czauderna und heinrich, die beide ausführlich erklärt haben.@Kehlchen ist die einzige die das hier richtig sieht
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
es lässt mir keine Ruhe.
Nochmals den Bewilligungungsbescheid meiner KK rausgekramt habe mir den mal genauer angeschaut ob da vielleicht ein Zahlendreher drin ist nix da ich ja den DRV Bescheid mit dem Zuschuss habe der ja 50% beträgt habe ich mal versucht nachzurechnen wie die KK auf 45,24 Euro kommt KV plus PV ich finde keinen Rechenfehler da scheint wohl im Rechenzentrum bei denen was falsch gelaufen sein
Gruß

Nochmals den Bewilligungungsbescheid meiner KK rausgekramt habe mir den mal genauer angeschaut ob da vielleicht ein Zahlendreher drin ist nix da ich ja den DRV Bescheid mit dem Zuschuss habe der ja 50% beträgt habe ich mal versucht nachzurechnen wie die KK auf 45,24 Euro kommt KV plus PV ich finde keinen Rechenfehler da scheint wohl im Rechenzentrum bei denen was falsch gelaufen sein
Gruß
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
wenn ich die Rentenhöhe brutto (ohne Zuschuss) wüsste
und die Einkommensangaben, die du zuletzt (wohl im Zusammenhang beim Antrag zur Mitgliedschaft mit der Neuaufnahme)
kennen würde,
dann könnte ich Dir auf den Cent ausrechnen, wie die KK auf diese kleine Summe kommt.
Diese kleinen Summen sind bei Mitgliedern im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht ungewöhnlich.
und die Einkommensangaben, die du zuletzt (wohl im Zusammenhang beim Antrag zur Mitgliedschaft mit der Neuaufnahme)
kennen würde,
dann könnte ich Dir auf den Cent ausrechnen, wie die KK auf diese kleine Summe kommt.
Diese kleinen Summen sind bei Mitgliedern im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht ungewöhnlich.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
mal als Beispiel ich erhalte von der DRV als Freiwilligversicherter einen Zuschuss zusammen mit meiner Rente Euro 100,00 überwiesen das sind doch 50% der KV muss die KK doch die anderen 50% = Euro 100,00 plus den Beitrag für die PV berechnen.
Es ist kein weiteres Einkommen vorhanden
habe ich da jetzt einen Blackout?

Es ist kein weiteres Einkommen vorhanden
habe ich da jetzt einen Blackout?


Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
Ich kann das leider sehr schlecht verstehen, was Du geschrieben hast.
Schreibe doch einfach wie hoch die Rente ist.
Das ergibt sich aus der letzten Rentenanpassungsmitteilung zum 1.7.2024.
Falls du nicht in der Lage bist, mir den Rente als brutto (also OHNE Zuschuss) zu nennen,
dann schreibe, was Du auf das Konto überwiesen bekommt.
Dann rechne ich den Zuschuss mit einem Dreisatz wieder raus.
Der Zuschuss würde betragen: 7,3 % (die Hälfte des allgemeines Beitragssatzes n 14,6 ) sowie die Hälfte des Zusatzbeitragssatzes.
Hier würde ich (weil ich die KK nicht kenne) einmal einen Zusatzbeitragssatz von 2,6 % unterstellen.
Die Hälfte von 2,6 = 1,3
7,3 plus 1,3 = 8,6 %. Dann wäre der Zuschuss 8,6 % der Bruttorente.
Das waren jetzt die Beitragssätze zur Krankenversicherung.
Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Wenn Du die ausgezahlte Rente einschl. dem Zuschuss schreibst, dann rechne ich diesen Betrag
geteilt durch 108,6 x 100, um auf die Bruttorente zu kommen.
Die Bruttorente (ohne Zuschuss) ist nämlich entscheidend für welchen Anteil die KK selbst keine Beiträge berechnet, weil aus der Bruttorente bei Pfichtmitglieder nach § 5 A 1 Nr. 13 GB ja der Rentenversicherungträger die Beiträge berechnet.
Wenn Du eine Zahl schreibst.... dann BITTE mit dem Hinweis, ob es die Rente OHNE oder MIT Zuschuss ist.
Schreibe doch einfach wie hoch die Rente ist.
Das ergibt sich aus der letzten Rentenanpassungsmitteilung zum 1.7.2024.
Falls du nicht in der Lage bist, mir den Rente als brutto (also OHNE Zuschuss) zu nennen,
dann schreibe, was Du auf das Konto überwiesen bekommt.
Dann rechne ich den Zuschuss mit einem Dreisatz wieder raus.
Der Zuschuss würde betragen: 7,3 % (die Hälfte des allgemeines Beitragssatzes n 14,6 ) sowie die Hälfte des Zusatzbeitragssatzes.
Hier würde ich (weil ich die KK nicht kenne) einmal einen Zusatzbeitragssatz von 2,6 % unterstellen.
Die Hälfte von 2,6 = 1,3
7,3 plus 1,3 = 8,6 %. Dann wäre der Zuschuss 8,6 % der Bruttorente.
Das waren jetzt die Beitragssätze zur Krankenversicherung.
Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
Wenn Du die ausgezahlte Rente einschl. dem Zuschuss schreibst, dann rechne ich diesen Betrag
geteilt durch 108,6 x 100, um auf die Bruttorente zu kommen.
Die Bruttorente (ohne Zuschuss) ist nämlich entscheidend für welchen Anteil die KK selbst keine Beiträge berechnet, weil aus der Bruttorente bei Pfichtmitglieder nach § 5 A 1 Nr. 13 GB ja der Rentenversicherungträger die Beiträge berechnet.
Wenn Du eine Zahl schreibst.... dann BITTE mit dem Hinweis, ob es die Rente OHNE oder MIT Zuschuss ist.
Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?
nen Beitragsrechner gibt es auch auf der Seite meiner KK der rechnet mit genau aus was ich zahlen muss das eben passt nicht mit der schriftlichen Berechnung der KK die KK will ja nur 45,24 haben. und die DRV bezahlt ja als Zuschuss bedeutend mehr bzw. zahlt das was der Beitragsrechner der KK ausrechnet