Anwartschaft bei der GKK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Detlef Li
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Anwartschaft bei der GKK

Beitrag von Detlef Li » 12.12.2022, 14:09

Moin zusammen

ich habe eine Frage zu dem Wechsel von der GKK (DAK) zur PKK. Vorab der Werdegang:

Ausbildung 1978 bis 1979
Angestellter 1979 bis 1986 (Schifffahrtskaufmann)
Selbständig 1986 bis 2005 (Hafenkapitän für diverse Reedereien)
Angestellter bis 2011 (Gefahrgutbeauftragter in einem Hamburger Kaibetrieb)
Eu Rente 2011 bis 2022
Altersrente 2022 bis …..

Ort des Geschehens: Hamburg, jetzt lebe ich in Lübeck.

Von Anfang an bis zur Rente habe ich in die Rentenversicherung eingezahlt (ohne Unterbrechung)

Ich beziehe neben der Rente der BFA Rente (Knappschaft Bahn / See) noch diverse montl. Beträge von privaten Versicherungen sowie Mieteinkünfte.

Im Jahre 1986 machte ich mich, in Hamburg, selbständig mit meiner Firma und ging gleichzeitig in die PKV.

2005 musste ich aus gesundheitlichen Gründen den Betrieb einstellen und nahm eine Tätigkeit in einer Firma auf und wurde dann in die GKK als Pflichtmitglied eingestuft.

2011 musste ich auch diesen Posten aus gesundheitlichen Gründen einstellen und bezog bis zu meiner Altersrentenalter eine EU Rente.

Man stufte mich dann als FREIWILLIGES PFLICHTMITGLIED in die GKK ein, mit Zahlung des Höchstbeitrages. Begründung die 9/10 Regelung.

Vor ca. 3 Jahren (ca 2019) b erfuhr ich durch Zufall von der (VdK), dass ich damals einen Erhaltungsbeitrag in die GKK hätte zahlen können und wäre nun in KV als Rentner eingestuft.

Nun bin ich als FREIWILLIGES PFLICHTMITGLIED eingestuft und zahle den Höchstbeitrag.

Leider habe ich damals weder von der GKK noch der PKK erfahren, dass es diese Möglichkeit gab / gibt. Vielmehr sagte man mir,

a) wenn ich in der PKK bin, ich nie wieder in die GKK kann

und

b) dass ich mich damals darum hätte selber kümmern müssen.

Nur, wenn ich nicht weiss, dass es so etwas gibt und niemand etwas diesbezüglich sagt, wie soll ich mich dann darum kümmern können?

Ich bin Laie (Hafenkapitän für diverse Reedereien gewesen und nicht Versicherugsfachmann)

Leider habe ich von der damaligen GKK keinerlei Unterlagen.

2001 erfuhr ich von der GKK dass ich 1979 als RENTNER versichert war.

Warum, wieso und weshalb, konnte man mir nicht beantworten, da es angeblich keine weiteren Unterlagen, als diese Notiz auffindbar waren.

Nun sprach ich zufällig mit einem Bekannten (Landespolizeibeamter mit Ausbildung als Elektriker und 9 mont. Als Angestellter gearbeitet), der so einen ähnlichen Fall ist.

Er hat den Anwartschaft gezahlt und zahlt jetzt ca. € 250,00 per Monat. Diese Möglichkeit wurde ihm vom LAND nahegelegt.

Ich erinnere mich dunkel daran, dass ich damals nur an die GKK (1986) schrieb, kündigte und bei der PKK Mitglied wurde in dem Moment wo die GKK zu Ende war.

Ich habe leider weder mein Kündigungsschreiben an die GKK noch eine Bestätigung der Kündigung von denen vorliegen. Die sind bei den Umzügen vermutlich abhanden gekommen.

Meine Fragen: Gibt es noch andere Mitbürger, denen es ähnlich erging?

Sprich beim Wechsel KEINE Information des Anwartschaft erfuhr?

Wie wurde der Wechsel durchgeführt?

Wurde seitens der GKK oder der PKK ein Aufklärungsgespräch geführt oder gab es schriftliche Hinweise?

Kann der Erhaltungsbetrag nachgezahlt werden ?

Gibt es hier zufällig jemanden, der mir sagen kann, wer in der Filiale Hamburg 1986 gearbeitet hat oder ist zumindest der Name bekannt?

Dass sind die Fragen, die mir mein Rechtsanwalt diesbezüglich zur Aufklärung gestellt hat.

Hat jemand eine Idee und kann mir helfen?

Vielen Dank im Voraus

Detlef

RHW
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Re: Anwartschaft bei der GKK

Beitrag von RHW » 17.12.2022, 12:35

Hallo,

der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) war in den letzten (mindestens) 40 Jahren nur möglich, wenn man zum gewünschten Zeitpunkt bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat:
- Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. als Polizist oder Soldat) oder Auslandsaufenthalt
- bisher bereits direkt vorher in der GKV
- ggf. auch eine GKV-Mindestdauer

Sehr wahrscheinlich waren die Voraussetzungen damals nicht erfüllt. 100%ige Aussagen sind nur möglich, wenn man die Satzung der DAK aus 1986 kennt oder vorliegen hat. Ggf. bei der DAK nach dem Text nachfragen (1986 hatten die Ersatzkassen in diesem Bereich sehr große Entscheidungsfreiheiten für ihre Satzungsregelungen).

Falls es noch nicht geprüft wurde, könnten diese Punkte noch relevant sein:
- wenn man Kinder hat/hatte, können pro Kind 3 Jahre als Versicherungszeit anerkannt werden
- beim Antrag auf Altersrente ist die Vorversicherungszeit noch mal neu zu prüfen (die Prüfung bei der Erwerbsminderungsrente ist dann ohne Bedeutung)

Gruß
RHW

Czauderna
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Re: Anwartschaft bei der GKK

Beitrag von Czauderna » 17.12.2022, 15:23

Hallo und willkommen im Forum
Den Ausführungen von RHW ist eigentlich nichts hinzuzufügen, bis auf das Folgende - ich selbst war 48 Jahre bei der DAK beschäftigt. Dir fehlen, so wie geschildert ca. 19 Jahre, von 1986 - 2005, ausgehend von der Rentenantragstellung in 2011.
es war meiner Erinnerung nach seinerzeit, also 1986, nicht möglich, beim Wechsel in die PKV eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Was auch heute noch gilt ist, dass ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV nur noch bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Anspruch auf Familienversicherung möglich ist.
Gruss
Czauderna

Detlef Li
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Re: Anwartschaft bei der GKK

Beitrag von Detlef Li » 18.12.2022, 16:58

Moin Herr / Frau Czauderna
Moin Herr / Frau RHW

Da Sie 48 Jahre bei der DAK tätig waren, können Sie mir sicherlich folgendes mitteilen:

a) haben Sie zufällig eine genaue Anschrift (eMail / Fax) wo ich die Satzung der DAK von 1986 abfordern kann ?
Wurde mir von RHV vorgeschlagen.
b) wo war damals die Niederlassung der DAK in Hamburg - Wandsbek (Hamburg 70) ?
c) gibt es zufällig noch Namen der Mitarbeiter die sich 1986 mit meinem Namen (Lin..) befasst haben ?
e) war es damals üblich, Mitgliedskündigungen / Wechsel zu einer anderen Kasse (PKV) zu bestätigen und wenn JA,
was stand in solchen Mitteilungen (z.B. Möglichkeit einer Anwartschaftsregelung für spätere Fälle) ?
f) kann die Anwartschaft auch nachgezahlt werden ?

Vielen Dank im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für 2023

Detlef

Czauderna
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Re: Anwartschaft bei der GKK

Beitrag von Czauderna » 18.12.2022, 17:55

Detlef Li hat geschrieben:
18.12.2022, 16:58
Moin Herr / Frau Czauderna
Moin Herr / Frau RHW

Da Sie 48 Jahre bei der DAK tätig waren, können Sie mir sicherlich folgendes mitteilen:

a) haben Sie zufällig eine genaue Anschrift (eMail / Fax) wo ich die Satzung der DAK von 1986 abfordern kann ?
Wurde mir von RHV vorgeschlagen.
Hier die Web-seite der DAK - https://www.dak.de/#/ - wenn, dann gibt es sie nur hier - bitte per E-Mail anfragen
b) wo war damals die Niederlassung der DAK in Hamburg - Wandsbek (Hamburg 70) ?
Es gab damals schon mehrere Stellen der DAK für Publikumsverkehr (mehr noch als heute), aber für die Daten ist das nicht von Bedeutung - die Zentrale ist da zuständig, damals wie heute.
c) gibt es zufällig noch Namen der Mitarbeiter die sich 1986 mit meinem Namen (Lin..) befasst haben ?
so darf man sich das nicht vorstellen - es gibt die Datenverarbeitung schon so lange und auch den Datenschutz
e) war es damals üblich, Mitgliedskündigungen / Wechsel zu einer anderen Kasse (PKV) zu bestätigen und wenn JA,
was stand in solchen Mitteilungen (z.B. Möglichkeit einer Anwartschaftsregelung für spätere Fälle) ?
jede Kündigung der Mitgliedschaft wurde schriftlich bestätigt und nein, Hinweise zu Anwartschaftsversicherung gab es nicht.
f) kann die Anwartschaft auch nachgezahlt werden ?
nein

Vielen Dank im Voraus und eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für 2023

Detlef
Gruss
Czauderna

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