AU Folge oder Erstbescheingung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Audi4everever
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AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Audi4everever » 07.07.2022, 09:40

Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage an die Experten🙏

Bin seit 4 Wochen bis einschließlich morgen (8. 7) wegen einer Diagnose (Grippe) krankgeschrieben. In dieser Zeit habe ich noch eine andere Erkrankung hinzubekommen und auch dafür eine Reha beantragt die auch bereits schon bewilligt wurde.
Die Grippe ist ausgeheilt bin aber leider nachwievor krank und werde es vermutlich bis zur Reha noch weiterhin sein wegen der 2. Diagnose.

Ist es möglich mir ab dem 8.7 eine Folgebescheinugung mit einer neuen Diagnose auszustellen oder muss es dann als eine Erstbescheinigung ausgestellt werden ?

Vorab vielen Dank und liebe Grüße

Audi4everever
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Re: AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Audi4everever » 07.07.2022, 09:44

Alternativ könnte ich mich auch erst ab Montag den 11.07 krankschreiben das würde aber dann bestimmt als Erstbescheingung ausgestellt werden?
Dann mache ich mir aber Sorgen das ich evtl.Problemen seitens Arbeitgeber oder Krankenkasse bekommen könnte ?

Was würdet Ihr mir raten?

Czauderna
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Re: AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Czauderna » 07.07.2022, 11:04

Hallo und willkommen im Forum
Die Arbeitsunfähigkeit wegen der hinzugetretenen Erkrankung besteht schon, von daher kann der Arzt/Ärztin nur eine Folgebescheinigung erstellen, auf der ggf. dann eben nur der ICD-Schlüssel der hinzugetretenen Erkrankung steht.
Dein Alternativgedanke scheidet auch deshalb aus, weil dann dein Arbeitgeber ab dem 9.7. Arbeitsentgelt zahlen müsste und dann auch u.U. erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten müsste, weil neue Erkrankung wegen anderer Diagnose.
Was war eigentlich der konkrete Grund für deine Frage ?
Gruss
Czauderna

Audi4everever
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Re: AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Audi4everever » 07.07.2022, 13:22

Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort. Mein Grundgedanke ist da ich erst am Montag einen Termin beim Arzt habe und er mir mir dann ja eine Erstbescheinigung erstellen muesste da das Wochenende dazwischen ist ob es dann nicht besser wäre morgen schon hinzugehen damit ich eine Folgebescheinugung mit der neuen Diagnose erhalte aber ich wusste nicht ob er das dann darf da ich ja noch bis einschließlich morgen krankgeschrieben bin wegen der ersten Diagnose somit wäre ich ja an einem Tag mit 2 verschiedene Diagnosen krankgeschrieben?

Und wenn ich am Montag hingehen würde und eine ERSTBESCHEINGUNG mir hole dann muss mein Arbeitgeber ja von 0 anfangen die 6 wochen zu bezahlen und ich möchte kein Ärger weder mit meinem Arbeitgeber noch mit meiner Krankenkasse.

Czauderna
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Re: AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Czauderna » 07.07.2022, 15:14

Hallo,
natürlich ist es morgen besser als am Montag, trotzdem könnte der Arzt auch am Montag noch eine Folgebescheinigung ausstellen.
dass man wegen zwei unterschiedlicher Diagnosen gleichzeitig Arbeitsunfähig sein kann, das ist ganz normal, also nichts Außergewöhnliches.
Mein Rat - geh morgen hin und lass dir eine Folgebescheinigung ausstellen, dann läuft das Krankengeld ununterbrochen weiter durch.
wie schon geschrieben, du bist ja schon aktenkundig wegen der hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
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Re: AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Audi4everever » 07.07.2022, 21:16

Guten Abend Czuderna,

OK vielen lieben Dank! Mein Bauchgefühl hat mir auch gesagt, das dies das richtige ist ich werde morgen hingehen und mir eine Folgebescheinugung mit der neuen Diagnose holen.

Ich hatte mein Arzt so verstanden dass ich am Montag hinsoll dann stelle er mir eine Erstbescheinigung aus mit der neuen Diagnose...weil er mich ja auch fragte ob ich am Wochenende arbeiten muss. Ich bin noch nicht im Krankengeldbezug es sind erst 4 Wochen und ich war nur wegen einer Diagnose krankgeschrieben.

Wie oder was meinst du genau mit "Aktenfundig" das habe ich leider nicht verstanden?

LG und noch einen Schönen Abend!

Czauderna
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Re: AU Folge oder Erstbescheingung?

Beitrag von Czauderna » 08.07.2022, 09:47

Hallo,
Wie oder was meinst du genau mit "Aktenfundig" das habe ich leider nicht verstanden?

der Krankenkasse ist bekannt, dass (auch) wegen einer hinzugetretenen Erkrankung schon Arbeitsunfähigkeit besteht, so steht es jetzt in deiner "Fallakte". Aus diesem Grunde könnte sie die nun eingereichte "Erstmeldung" nicht akzeptieren, sondern diese als Folgemeldung ansehen. Zugegeben, das hätte für die Krankenkasse den Nachteil, dass sie früher mit der Krankengeldzahlung eintreten müsste, weil die bereits abgelaufenen vier Wochen berücksichtigt würden. Erkennt sie eine Erstmeldung aber an, dann unterstellt sie Arbeitsfähigkeit vom 9.7. bis 10.07., d.h. der Arbeitgeber müsste natürlich für diese zwei Tage das Entgelt weiterzahlen, aber dann auch am 11.7. aufgrund der Erstmeldung mit neuer Diagnose erneut für sechs Wochen. Also, in diesem Falle Vorteil Krankenkasse, Nachteil Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber könnte über die Krankenkasse überprüfen lassen, ob nicht doch die neue Erkrankung entweder mit der alten Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang stand und er tatsächlich verpflichtet ist, erneut für sechs Wochen zu zahlen. Bei dieser Sachlage wird der MDK sehr wahrscheinlich bestätigen, dass bereits vor dem 11.7. auch aufgrund der neuen Diagnose Arbeitsunfähigkeit bestand.
Du siehst, es könnte etwas verzwickt werden.
Andererseits sollte das nicht dein Problem sein. wenn dein Arzt dir am Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt als Erstmeldung, dann wird diese der Krankenkasse eingereicht und es liegt an dieser und natürlich dann auch an deinem Arbeitgeber, ob das so okay ist.
Vorteil für dich wäre natürlich, dass dein Nettoentgelt höher ist als das Krankengeld.
Gruss
Czauderna

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