Auch den Stichtag verschlafen
Moderator: Czauderna
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da kann wohl jemand nicht damit umgehen, wenn man ihm/ihr vorhält, unrichtiges geschrieben zu haben.freiwillig hat geschrieben: Michael wußte danach mit beleidigenden Ergänzungen zu glänzen.
auch ich fasse zusammen und stelle zudem klar: ich habe niemanden beleidigt, nur deine rechtsauffassung (nicht dich!) als blödsinn tituliert. kann man eine rechtsauffassung beleidigen? die diskussion hierzu wäre sicherlich noch interessanter als die debatte über die theorie eines angeblichen zinseszinseffektes bei rückständigen beiträgen, sollte aber in einem anderen forum diskutiert werden. kennt jemand ein geeignetes?
wenn ich empfindlich wäre, würde ich eher deine aussage (siehe oben) als beleidigung auffassen als das von mir geschriebene. aber ich bin ja nicht so und sehe mal großzügig darüber hinweg.
meine frage zu der rechtsquelle, die deine rechtsauffassung stützt, ist weiterhin unbeantwortet. da du deine ausführungen recht knapp mit "Zudem verwies er auf die erhelblichen Säumniszuschläge" zusammenfasst, nicht weiter auf die anfangs von dir verteidigte theorie eingehst und der fall für dich abgeschlossen ist, gehe ich mal davon aus, dass du bei der suche nach rechtsgrundlagen erfolglos geblieben bist.
somit fasse ich abschließend zusammen: auf nicht gezahlte säumniszuschläge werden weder weitere säumniszuschläge noch zinsen erhoben. alles andere ist "blödsinn".

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Also eigentlich ging es mir da darum zu erfahren, ob es eine Möglichkeit gibt um den seit 1.4.08 geschuldeten Betrag herumzukommen, oder zu minimieren. (z.B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Praktikum, arbeitslos melden, oder sonst was)
Wenn ich mich jetzt bei meiner Kasse melde, dann wollen die ja direkt Knete sehen & in meiner momentanen finanziellen Situation würde das gänzlich nicht gehen.
Früher war es doch, meine ich so, dass man sich nur innerhalb 3 Monate freiwillig weiterversichern konnte und dann erst wieder, wenn man versicherungspflichtig wurde. Beiträge die in der Zwischenzeit nicht gezahlt wurden, musste man auch nicht mehr bezahlen (bekam aber auch keine Arztkosten rückwirkend erstattet)
Naja...in der Hinsicht bin ich halt immer noch nicht viel schlauer... ich möchte auch nicht, dass sich weiter Schulden ansammeln, weiß aber nicht wie ich das verhindern kann....
Wenn ich mich jetzt bei meiner Kasse melde, dann wollen die ja direkt Knete sehen & in meiner momentanen finanziellen Situation würde das gänzlich nicht gehen.
Früher war es doch, meine ich so, dass man sich nur innerhalb 3 Monate freiwillig weiterversichern konnte und dann erst wieder, wenn man versicherungspflichtig wurde. Beiträge die in der Zwischenzeit nicht gezahlt wurden, musste man auch nicht mehr bezahlen (bekam aber auch keine Arztkosten rückwirkend erstattet)
Naja...in der Hinsicht bin ich halt immer noch nicht viel schlauer... ich möchte auch nicht, dass sich weiter Schulden ansammeln, weiß aber nicht wie ich das verhindern kann....