ich bin neu hier und habe natürlich gleich eine Frage

Ich beziehe seit dem 11.11.2011 wegen einer psychosomatischen Erkrankung aus der Arbeitslosigkeit heraus Krankengeld.
Nun bekam ich gestern die Aufforderung der KK (Knappschaft), innerhalb der 10-Wochen- Frist einen Antrag auf Reha/Teilhabe zu stellen.
Meine Fragen dazu:
1. Kann die KK das veranlassen, obwohl ich bisher nicht begutachtet wurde und sie quasi nur meine Krankschreibung von der Hausärztin hat?
(Die Dame bei der KK meinte, das dürfen sie, während die Meinung eines Rechtsanwaltes besagt, dass es ohne Gutachten nicht möglich ist.)
2. Bringt es mir was, gegen diese Aufforderung Widerspruch einzulegen? (Da er sowieso keine aufschiebende Wirkung hat, ist die der Effekt vielleicht eher null.)
3. Ich muss dazu sagen, dass ich 60 Jahre alt bin, wie gesagt vor der Krankschreibung ein dreiviertel Jahr arbeitslos. Nun habe ich den Verdacht, dass die Krankenkasse mich nur des Geldes wegen in die "Obhut" der DRV abschieben will in der Hoffnung, dass die meinen Antrag gleich auf einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente ummünzen wird.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Leseratte