Aufnahme in die GKV nach 8 Jahren EU-Ausland abgelehnt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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joley
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Aufnahme in die GKV nach 8 Jahren EU-Ausland abgelehnt

Beitrag von joley » 07.11.2018, 10:06

Liebes Forum,

Ich benötige Hilfe bei der Frage nach einer Rückkehr in die gesetzliche KV. Der Fall ist etwas unübersichtlich, ich versuche es relativ chronologisch aufzubauen:

Verwandte von mir, 70 Jahre alt, Rentnerin

Bis 2004(?) immer GKV Patientin gewesen

Dann (also relativ spät) in eine Gehaltsklasse geraten in der sie beihilfeberechtigt wurde, saudummer Wechsel in die PKV

Einige Jahre später Probleme im Job, Gehaltseinbussen, Frühverrentung
Beiträge zu hoch, säumig, 2008 rausgeflogen

2010 (noch als Frührentnerin) Umzug zu Kindern ins EU-Ausland.
Achtung, keine Deckadresse oder sowas. Das war der reale Lebensmittelpunkt mit Steuerpflicht und allem. Dort gesetzlich versichert (es gibt dort nur ein steuerfinanziertes Einheitssystem). Dort den regulären Renteneintritt vollzogen.

Diesen September Umzug nach Deutschland.
Versuch, sich dort ein einer GKV anzumelden (da GKV Mitglied EU).
Wird mündlich und schriftlich abgelehnt und an PKV verwiesen, Begründung kenne ich nicht (finde ich noch raus).

Frage: nach welcher Regelung kann diese Person abgelehnt werden? Welche Regelung könnte man ggf. dagegen setzen? So wie es jetzt ist, droht wieder die Versicherungslosigkeit.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.11.2018, 18:42

Mit einem Formular E104 über die Versicherungszeiten im EU-Ausland kann die freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V beantragt werden.

joley
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Beitrag von joley » 08.11.2018, 16:22

Besten Dank, ich nehme an dies bezieht sich auf die Krankenversicherung der Rentner?

Dazu ist noch zu sagen dass der Ausflug in die Private relativ kurz war, dafür aber 3 Kinder anzurechnen sind (9 Jahre, richtig?). Kommen reine Erziehungszeiten noch dazu oder ist das in die Kinder "eingepreist"?

Woraus ich hinaus will, ist ob sich der auf die Gesamtzeit geringe Anteil der PKV-Zeit damit "ausgleichen" lässt, und ob damit wieder ein Pflichtversicherten-Status möglich wäre, was ja mit Abstand am günstigsten wäre.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.11.2018, 20:34

Das E 104 bezieht sich auf die freiwillige Versicherung.

Aufgrund der geänderten Rechtslage kann natürlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner vorliegen. Dazu sind allerdings nur die Zeiten bis zum Tag des Rentenantrages relevant.

RHW
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Beitrag von RHW » 08.11.2018, 22:52

Hallo joley,

es sind 2 Varianten denkbar:

1) Freiwillige Versicherung direkt im Anschluss nach Ende der Absicherung im anderen EU-Staat. Dafür benötigt man schnellstmöglich den E104 aus dem Ausland. Die freiwillige Versicherung kann nach § 9 SGB V nur innerhalb von 3 Monaten beantragt werden.

2) Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Dafür sind die Versicherungszeiten seit der ersten Berufstätigkeit, das Datum des Rentenantrages (ggf. mehrere? Altersrente?) und (seit der letzten Gesetzesänderung) die Zahl der Kinder relevant.
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2237/
-> letzter Link im Text

Gruß
RHW

heinrich
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Beitrag von heinrich » 08.11.2018, 23:42

was heißt denn : beihilfeberechtigt ?

war sie Beamtin ? , bekommt sie eine Pension als ehemalige Beamtin ?
War es ihr als Beamtin möglich, sich privat zu versichern.

Oder war es nuuuur wegen der Höhe des Gehaltes möglich (Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze).

Ich frage dies, WEIL;
wenn sie Beamtin war dann eine Beamtenpension bekommt, dann
ist schon mal die KVDR ausgeschlossen.


Mein Gefühl sagt, dass sie nicht Beamtin war. Aber Du schreibst etwas zu Beihilfe. Das würde ich gerne geklärt haben.

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