Außereuropäisches Ausland

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Czauderna » 01.08.2023, 18:04

Hallo,
für Insider, Fachleute und Experten, aber auch für Laien, die z.B. dieses Forum verfolgen - ist der Begriff "KVdR" schon von je her als Bezeichnung für die Rentner/innen, die als Rentner/innen pflichtversichert sind. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht in der "KVdR" versichert sind, das sind ganz normale, freiwillig versicherte Mitglieder und hatten bei uns keine extra Bezeichnung.
Also bitte beachten - KVdR, da geht es ausschließlich um pflichtversicherte Rentner/innen.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von klaushei » 01.08.2023, 18:25

Czauderna hat geschrieben:
01.08.2023, 18:04

ganz normale, freiwillig versicherte Mitglieder und hatten bei uns keine extra Bezeichnung

hilft aber trotzdem nicht die sind alle in der KvdR versichert

Czauderna hat geschrieben:
01.08.2023, 18:04

Also bitte beachten - KVdR, da geht es ausschließlich um pflichtversicherte Rentner/innen.


Das hättest du mir ja vor meinem Einwand sagen können :D
wen dem so hier im Forum ist nehme ich natürlich meinen Einwand
zurück :mrgreen:
Zuletzt geändert von klaushei am 01.08.2023, 18:31, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Czauderna » 01.08.2023, 18:30

klaushei hat geschrieben:
01.08.2023, 18:25
Czauderna hat geschrieben:
01.08.2023, 18:04

ganz normale, freiwillig versicherte Mitglieder und hatten bei uns keine extra Bezeichnung

hilft aber trotzdem nicht die sind alle in der KvdR versichert

Czauderna hat geschrieben:
01.08.2023, 18:04

Also bitte beachten - KVdR, da geht es ausschließlich um pflichtversicherte Rentner/innen.

Das hättest du mir ja vor meinem Einwand sagen können :D
wen dem so hier im Forum ist nehme ich natürlich meinen Einwand
zurück :mrgreen:
Hallo,
das ist keine Sache, die nur hier im Forum so gehandhabt wird - https://sozialversicherung-kompetent.de ... ntner.html

"Rentner, die von der Versicherungspflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 SGB V erfasst werden, sind in der sogenannten „Krankenversicherung der Rentner“ (kurz: KVdR) versichert."

Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von klaushei » 01.08.2023, 18:34

Hoffentlich hat der Threadersteller das auch berücksichtigt
bzw. auf dem Schirm

hättest du ihn mal freundlicherweise mal einen Hinweis geben
können
woher sollen wir Laien das wissen

GS
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von GS » 01.08.2023, 18:38

Hallo zusammen,

langer letzter Schreiben kurzer Sinn:

Es gibt für gesetzlich krankenversicherte Rentner grundsätzlich zwei Status(se:wink:):
1)
pflichtversichert, z.B. die 9/10-Regelung (und die anderen Voraussetzungen) erfüllt = KVdR-Mitglied
2)
freiwillig versichert, z.B. die 9/10-Regelung (oder mind. eine andere Voraussetzung) nicht erfüllt = kein KVdR-Mitglied

und über den Grundsatz hinaus auch noch
3)
familienversichert, wenn trotz Rentenbezug nicht KVdR, aber die Voraussetzungen für die Familienversicherung über ein GKV-Mitglied erfüllt sind.

Diese (anderen) Voraussetzungen erspare ich uns, denn dann wäre es das gewesen mit dem kurzen Sinn. :mrgreen:

Grüße
von GS

Czauderna
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Czauderna » 01.08.2023, 18:41

klaushei hat geschrieben:
01.08.2023, 18:34
Hoffentlich hat der Threadersteller das auch berücksichtigt
bzw. auf dem Schirm

hättest du ihn mal freundlicherweise mal einen Hinweis geben
können
woher sollen wir Laien das wissen
Hallo,
bei dir gehe ich nicht davon aus, dass du ein Laie bist - ergo setzte ich da gewisse Grundkenntnisse voraus.
Was den Threadersteller angeht, hat der schon einige Erfahrungen hier im Forum gesammelt und die Formulierung seiner Frage lässt bei mir zumindest, den Schluss zu, dass er genau weiß, worum es geht - wenn nicht, möge er sich bitte zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von klaushei » 01.08.2023, 18:51

Hallo

Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist

das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen


Es hilft aber alles nichts
auch wen das so hier im Forum (und in allen anderen) tausend mal so
gehandhabt wird es ist und bleibt falsch :D


Gruß

Czauderna
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Czauderna » 01.08.2023, 19:21

klaushei hat geschrieben:
01.08.2023, 18:51
Hallo

Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist

das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen


Es hilft aber alles nichts
auch wen das so hier im Forum (und in allen anderen) tausend mal so
gehandhabt wird es ist und bleibt falsch :D


Gruß
Hallo,
ein letzter Versuch - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j& ... i=89978449
Es ist und bleibt richtig - die "KVdR" gilt nicht für freiwillig versicherte Rentner. In der KVdR sind nur pflichtversicherte Rentner versichert.
Ich denke, wenn du in den vergangenen Wochen schon den Unterschied zwischen pflicht- und freiwillig versichert gelernt hast, dann wird das mit der KVdR auch noch klappen.
Gruss
Czauderna

Czauderna
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Czauderna » 01.08.2023, 19:24

GKVfan hat geschrieben:
30.07.2023, 18:03
Also, was ich bis jetzt verstanden habe, so wird von der Rentenversicherung stets der Beitrag zur GKV abgezogen (angenommen man gehört zu KvdR).

Da das ja automatisch geschieht, wird das wohl völlig unabhängig vom Wohnort erfolgen.

Was genau ist zu tun, wenn man im außereuropäischen Ausland als Rentner lebt und vermeiden möchte, dass diese GKV-Beiträge abgezogen werden ?
Hallo GKV-Fan
wäre deine Frage beantwortet oder ist noch etwas unklar ?
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von klaushei » 01.08.2023, 19:49

Czauderna hat geschrieben:
01.08.2023, 19:21
[quote=klaushei post_id=109473 time=1690908680 user_id

Hallo,
ein letzter Versuch -
Gruss
Czauderna
[/quote]

jetzt wird es langsam lächerlich bzw. Du machst dich lächerlich
einmal ist es richtig nur im Forum und anderen wird es anders gehandhabt
und jetzt plötzlich ist es wieder falsch

einmal bin ich kein Laie
und jetzt verstehe ich es wieder nicht

„ich mache mir die welt so wie sie mir gefällt“ :D

paul123
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von paul123 » 01.08.2023, 20:32

@Czauderna

Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt.

An der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“ ist es doch klar das es auch eine
freiwillige Versicherung in der KVdR gibt

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24592.html

Kehlchen
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Kehlchen » 01.08.2023, 20:54

Hallo

Von Pauli:
An der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“ ist es doch klar das es auch eine
freiwillige Versicherung in der KVdR gibt
Unabhängig davon, ob es in der KVdR beides gibt:
Wer nicht pflichtversichert und in der KVdR ist, zahlt seine Beiträge selber, Beiträge von freiwillig Versicherten werden nicht von der Rentenversicherung einbehalten - das war Punkt der Ausgangsfrage, also geht der Threadersteller von Pflichtversicherung in KVdR aus.

Es gibt weitere Unterschiede wie: Freiwillig Versicherte zahlen nicht den halben, sondern den ganzen Beitrag, sie zahlen zusätzlich Beitrag auf z.B. Einnahmen aus Vermiertung/Verpachtung (das müssen Pflichtversicherte KVdR-Rentner nicht).

Unter KVdR-Rentner werden die Pflichtversicherten verstanden, denn nur für diese gelten die finanziell „besseren“ KVdR-Konditionen.

MfG

klaushei
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von klaushei » 01.08.2023, 21:51

Kehlchen hat geschrieben:
01.08.2023, 20:54

Unabhängig davon, ob es in der KVdR beides gibt:


MfG
Ist mir eigentlich egal


Die Unterschiede sind uns denke ich allen bekannt
und mir egal


Das Stichwort was mich aufrüttelt ist Auslands KV
ich würde lieber hier Diskutieren Pflegeversicherung
im Zusammenhang mit einer Auslands KV
aber das ist wohl schwer OT @Mod soll ich lieber
einen neuen Fred eröffnen mit Thema Pflegeversicherung
und Auslands KV oder hier?

GS
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von GS » 01.08.2023, 23:24

klaushei schreibt.
Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist

das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen
Das erinnert mich an einen alten Kumpel, der es beinahe zu etwas gebracht hat:
"Vor 6 Monaten wusste ich noch nicht, wie man 'Ingenieur' schreibt, und jetzt bin ich einer!"

Bei dir fiel der Groschen sogar noch 3 Monate früher - Respekt!

Czauderna
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Re: Außereuropäisches Ausland

Beitrag von Czauderna » 02.08.2023, 09:46

klaushei hat geschrieben:
01.08.2023, 21:51
Kehlchen hat geschrieben:
01.08.2023, 20:54

Unabhängig davon, ob es in der KVdR beides gibt:


MfG
Ist mir eigentlich egal


Die Unterschiede sind uns denke ich allen bekannt
und mir egal


Das Stichwort was mich aufrüttelt ist Auslands KV
ich würde lieber hier Diskutieren Pflegeversicherung
im Zusammenhang mit einer Auslands KV
aber das ist wohl schwer OT @Mod soll ich lieber
einen neuen Fred eröffnen mit Thema Pflegeversicherung
und Auslands KV oder hier?
Hallo,
ja, mach einen neuen auf, den hier hätte ich sowieso zugemacht, weil die Diskussion zum Thema KVdR zu nichts geführt hätte. Ich warte jetzt noch auf die Antwort vom GKV-Fan und mache den Thread dann ggf. zu.
Gruss
Czauderna

Gesperrt