Beiträge GKV auf Direktversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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harry19
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Beiträge GKV auf Direktversicherung

Beitrag von harry19 » 24.03.2019, 16:14

Hallo,

es geht um die Auszahlung einer Direktversicherung (private Rente fondsgebunden mit flexiblem Auszahlungszeitpunkt) als Einmalzahlung bei freiwilliger Versicherung.

1. Ist diese zu 100 % beitragspflichtig in der GKV oder nur der Gewinnanteil? Ich verstehe, dass hier 100 % angerechnet werden, richtig?

2. In jedem Falle wird wohl der beitragspflichtige Teil oder die Gesamtsumme auf 10 Jahre aufgeteilt und heruntergerechnet auf den Monat angesetzt, richtig?

3. Die 10 Jahre beginnen wohl mit der Auszahlung. Nehmen wir an, ich bin nach der Auszahlung vorübergehend 1 Jahr pflichtversichert als Arbeitsloser. In diesem Zeitraum fallen ja keine Beiträge an. Werden dann diese 12 Monate in den 10 Jahreszeitraum mit einbezogen, also sprich ich zahle insgesamt für 1 Jahr keine Beiträge darauf oder zählen nur die Jahre, in denen ich tatsächlich Beiträge darauf zahle (als freiwillig Versicherter)? Oder anders ausgedrückt: endet die Beitragspflicht in jedem Falle 10 Jahre nach dem Auszahlungszeitpunkt?

Vielen Dank!

RHW
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Re: Beiträge GKV auf Direktversicherung

Beitrag von RHW » 24.03.2019, 16:50

Hallo,

1) ja, die Kapitalleistung aus der Direktversicherung ist zu 100% beitragspflichtig.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf

-> Stichwort "Direktversicherung"

2) Die Kapitalleistung wird auf 120 Monate aufgeteilt.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf

-> § 5 Absatz 4

3) Die Beitragspflicht endet auf jeden Fall 10 Jahre nach der Auszahlung. Bei Alg-Beziehern ist aber auch 1/120 der Kapitalleistung aus der Direktversicherung pro Monat beitragspflichtig (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV).
§§ 226 + 229 SGB V

Gruß
RHW

harry19
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Re: Beiträge GKV auf Direktversicherung

Beitrag von harry19 » 24.03.2019, 19:59

Besten Dank für die schnelle Antwort.
Insbesondere die Auskunft zu Frage 3 war mir so nicht klar!

RHW
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Re: Beiträge GKV auf Direktversicherung

Beitrag von RHW » 24.03.2019, 20:27

Gern geschehen.

Wenn vor der Arbeitslosigkeit die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV überschritten wurde, zahlt die Agentur für Arbeit aus 80% der BBG Beiträge an die Krankenkasse. 1/120 der Kapitalleistung ist dann bis maximal zu den fehlenden 20% beitragspflichtig.

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