Berechnung der Beiträge aus betrieblicher Altersvorsorge

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Aladin
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Berechnung der Beiträge aus betrieblicher Altersvorsorge

Beitrag von Aladin » 25.06.2020, 17:45

Hallo,

wie werden Invaliditätszahlungen aus bAV-Verträgen verbeitragt?
Normal sind Renten aus der bAV anteilig über dem Freibetrag beitragspflichtig. Bei Einmalzahlungen wird die Zahlung durch 120 Monate geteilt und dann abzüglich Freibetrag verbeitragt.

Im Falle einer Invalidität (EM) sieht mein bAV-Vertrag 10 Jahreszahlungen vor, die jeweils über der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze liegen. Immer im gleichen Monat des Jahres ausgezahlt.
Das ist ja weder eine Einmalzahlung, noch eine monatliche Zahlung. Gefühlsmäßig würde ich das als Rente sehen, die komplett zu Beginn des Jahres ausgezahlt wird. Dass die jährliche Rate steigt, würde auch dafür sprechen.
Theoretisch wären ja folgende Einschätzungen möglich?
- 10 Einmalleistungen, die jeweils durch 120 geteilt und dann nach Abzug des Freibetrags verbeitragt werden. Die Verbeitragung würde dann ja 19 Jahre dauern. Passt meiner Meinung nach nicht so richtig.
- Jährliche Zahlung wird durch 12 geteilt und dann nach Abzug des monatlichen Freibetrags verbeitragt.
-Jährliche Zahlung wird im Zahlmonat als Rente nach Abzug des Freibetrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt.
Was sagen die Beitragsprofis im Forum?
VG

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