Berechnung Mutterschaftsgeld bei Selbständigen in GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Sandra0276
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Berechnung Mutterschaftsgeld bei Selbständigen in GKV

Beitrag von Sandra0276 » 12.11.2015, 12:06

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bin freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld als hauptberuflich Selbständige versichert, so dass ich auch Anspruch habe auf Mutterschaftsgeld.

Auf den Seiten der Krankenkassen und auch sonst im Netz finde ich zur Berechnung eigentlich immer nur die Info, dass man für die 12 Wochen Anspruch auf Krankengeld hat (etwa 70% des bisherigen Einkommens, aus dem auch die aktuellen Beiträge berechnet werden).

Jetzt ist aber konkret die Frage, wie sich dass berechnet, wenn man in diesen zwölf Wochen die Arbeit nicht komplett einstellt? Selbst wenn man die Arbeit einstellen würde, hätte man ja ggf. trotzdem noch Einkommen, da noch Zahlungseingänge von alten Rechnungen reinkommen. Ich bin alleine tätig ohne Vertretung/Personal etc., so dass es nicht möglich sein wird, meine Arbeit komplett einzustellen. Ich muss demnach also so schnell es geht nach der Geburt wieder meiner Arbeit nachgehen, nicht nur zur finanziellen Absicherung sondern auch zur Wahrung meiner Kunden.....

Nach meiner eigenen Logik müsste es doch so sein, dass man dann entsprechend nur anteilig das Krankengeld bekommt vom tatsächlichen Entgeltausfall. Beispielsweise waren die bisherigen Einkünfte 4.000 EUR mtl., jetzt in der Mutterschutzfrist nur noch 2.000 EUR (z.B. anhand von betriebswirtschaftlichen Auswertungen nachweisbar), weil man einfach nicht mehr zu 100% einsatzfähig ist...dann müsste man doch theoretisch eben Krankengeld bekommen ca. 70% vom Entgeltausfall 2.000 EUR.....

Eine telefonische Anfrage bei der Krankenkasse hat mich eher verwirrt als weiter gebracht. Dort hat man unterschieden, was die 6 Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt betrifft.

6 Wochen vorher:
Krankengeld nach dem tatsächlichen Entgeltausfall, so wie ich mir das gedacht hatte.....(wenn ein Kunde ausgerechnet in dieser Zeit eine alte Rechnung aus Vormonaten bezahlt, was ich ja leider nicht beeinflussen kann, hab ich Pech gehabt...weil mir das dann als Einkommen angerechnet wird?...doof). Wie soll man das vernünftig einschätzen? Kann man doch erst anschließend anhand von Auswertungen belegen.....

8 Wochen nach der Geburt:
lt. telefonischer Auskunft bekomme ich nur dann Krankengeld, wenn ich die Arbeit komplett einstelle (also dann im schlechtesten Fall nur für die paar Tage Krankenhausaufenthalt plus evtl. noch ein zwei Wochen ohne Arbeit zuhause), da ein Beschäftigungsverbot besteht (?....das gilt doch nur für Arbeitnehmer dachte ich? - ich als Selbständiger bin doch gar nicht an das Mutterschaftsgesetz gebunden und kann meiner Arbeit nachgehen wann ich will?). Wenn ich freiwillig füher wieder arbeite, dann bekomme ich gar nix? Das kann doch nicht sein oder? Da werde ich dann bestraft, wenn ich schon vorher wieder versuche, möglichst meinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten? Das man direkt nach der Geburt nicht zu 100% einsatzfähig ist, ist doch klar oder?

Ist das wirklich so, oder wurde mir eine falsche Auskunft gegeben? Wie wird das Mutterschaftsgeld in solchen Fällen berechnet, wenn die Arbeit (eingeschränkt) fortgeführt wird?

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