besondere JAEG

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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harry19
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besondere JAEG

Beitrag von harry19 » 20.02.2019, 10:57

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Derzeit arbeitslos und pflichtversichert in der GKV aufgrund von Arbeitslosigkeit
Vorher jahrelang privatversichert
Zum Stichtag 2002 für die besondere JAEG auch privat versichert
Leider verpasst PKV zum Eintritt der Arbeitslosigkeit zu kündigen, der Vertrag läuft auf ruhende Mitgliedschaft.
Jetzt Aufnahme einer Angestelltentätigkeit, Ziel ist in der GKV zu bleiben.
Angenommen ich liege über der besonderen JAEG, aber unter der normalen JAEG:
Prüft die GKV auf jeden Fall, ob für mich die besondere JAEG gelten würde oder nur auf Antrag?
Denn im Moment, wenn ich durch die Arbeitsaufnahme pflichtversichert werden würde, könnte ich ja den PKV Vertrag auch noch kündigen. Ist das richtig? Könnte es eventuell nachträglich auch noch eine Prüfung auf die besondere JAEG geben?

Vielen Dank

Czauderna
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Re: besondere JAEG

Beitrag von Czauderna » 20.02.2019, 11:18

Hallo und willkommen im Forum
ich habe das richtig verstanden - du bist derzeit in der GKV pflichtversichert als ALG-1 Bezieher und planst die Wiederaufnahme einer Beschaeftitung.
Da gibt es zwei Varianten
1. Arbeitnehmer und Krankenversicherungspflichtig - du bleibst weiter in der GKV
2. Arbeitnehmer und Nicht Krankenversicherungspflichtig - du kannst wählen ob du zurück in die PKV gehst oder in der GKV bleibst. Es gilt die normale JAE 2019/2020 und die Entscheidung ob Pflichtig oder nicht trifft erst mal der Arbeitgeber.
Die "besondere" JAE spielt für dich keine Rolle mehr - meine ich
Gruss
Czauderna

harry19
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Re: besondere JAEG

Beitrag von harry19 » 20.02.2019, 13:59

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Ja, du hast den Fall richtig verstanden. Fall 1 ist für mich auch völlig klar.
Beim Fall 2 habe ich halt Zweifel. Die PKV ruht ja jetzt und im Falle einer freiwilligen Versicherung hätte die PKV doch den Anspruch, dass ich mich dort weiter versichere, oder sehe ich das falsch?

Zur anderen Frage: wenn der Arbeitgeber mich als versicherungspflichtig anmeldet mit entsprechendem Gehalt, dann würde sich die GKV auch nicht für eine etwaige besondere JAEG interessieren? Ich gehe davon eigentlich auch aus, aber wollte halt nochmal die Bestätigung.
Nur der Fall 2 beunruhigt mich etwas, falls es irgendwie dazu kommen sollte.

Danke nochmals.

Czauderna
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Re: besondere JAEG

Beitrag von Czauderna » 20.02.2019, 14:23

Hallo,
ich habe aus der Sicht der GKV geantwortet und da ist es so, dass die dich nicht rauswerfen wenn dein Arbeitgeber dich als nichtkrankenversicherungspflichtig anmeldet - die Mitgliedschaft als bisher Versicherungspflichtiger endet nur dann endgültig wenn du einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, also in diesem Falle die PKV. Wenn du aber in der GKV bleiben möchtest, dann geht das.
Was die PKV betrifft und das Ruhen der Versicherung dort, das kann dir ein PKV-Experte mit Sicherheit beantworten.
Gruss
Czauderna

harry19
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Re: besondere JAEG

Beitrag von harry19 » 20.02.2019, 15:34

ok, besten Dank!

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